Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro verhängt. Hintergrund der Sanktion sind Verstöße gegen die Bestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetzes (FM-GwG).
Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens nach § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) stellte die FMA fest, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten nicht in vollem Umfang erfüllt hat. Konkret wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Strategien und Verfahren zur Aktualisierung der erforderlichen Kundendaten sowie zur kontinuierlichen Überwachung der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht ausreichend umgesetzt. Darüber hinaus wurden auch bei der Anwendung einzelner verstärkter Sorgfaltspflichten Mängel festgestellt.
Mit diesen Pflichten soll sichergestellt werden, dass Banken Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam verhindern. Eine regelmäßige Aktualisierung und Überwachung der Kundendaten ist dabei unerlässlich, um auffällige Transaktionen frühzeitig zu erkennen und Risiken angemessen zu steuern.
Die Entscheidung der FMA ist bereits rechtskräftig.