Aktenzeichen: 810 IN 641/24 E
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 30. Mai 2025 das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Envy Vertriebs GmbH, mit Sitz in der Neue Rothofstraße 19, 60313 Frankfurt am Main, endgültig mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 114965 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Zdravko Hrzek, wohnhaft in der Myliusstraße 11, 60323 Frankfurt am Main.
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO, wonach ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden kann, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies ist ein klares Zeichen für die wirtschaftliche Erschöpfung der Gesellschaft, die nicht einmal über Mittel zur Deckung der Mindestverfahrenskosten verfügt.
Bereits am 18. Oktober 2024 hatte das Insolvenzgericht Verfügungsbeschränkungen angeordnet und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin eingesetzt. Diese Maßnahmen sollten das noch vorhandene Vermögen sichern und den Gläubigerschutz gewährleisten. Mit der Entscheidung vom 30. Mai 2025 wurden jedoch sowohl diese vorläufigen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, als auch der Insolvenzantrag selbst formell zurückgewiesen.
Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass keine Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um Forderungen auch nur teilweise zu befriedigen. Der Weg der Einzelzwangsvollstreckung bleibt damit zwar theoretisch offen, ist in der Praxis jedoch selten erfolgversprechend.
Diese Entscheidung markiert das formelle Ende eines Insolvenzverfahrens, das nie zur Eröffnung kam – ein Schicksal, das viele überschuldete Klein- und Mittelstandsunternehmen ereilt, wenn selbst für das gerichtliche Verfahren keine Mittel mehr vorhanden sind. Die Envy Vertriebs GmbH bleibt damit rechtlich bestehen, ist jedoch wirtschaftlich faktisch handlungsunfähig.