Aktenzeichen: 908 IN 334/25
Das Amtsgericht Hannover hat am 04. Juni 2025 um 11:01 Uhr einen wichtigen Beschluss im Insolvenzverfahren der Soltwisch Planung + Bauleistungen UG (haftungsbeschränkt) gefasst. Die im Handelsregister unter HRB 225545 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Schierholzstraße 27, 30655 Hannover, vertreten durch ihren Geschäftsführer Heinz Stefan Soltwisch, sieht sich nun mit der vorläufigen Verwaltung ihres Vermögens konfrontiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Jan Ockelmann aus Hannover bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Loebensteinstraße 2, 30175 Hannover, erreichbar unter der Telefonnummer 0511 9824850 sowie per Fax unter 0511 9824852.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde festgelegt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft – also Drittschuldner – angewiesen, ab sofort nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung Leistungen zu erbringen. Ziel ist es, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern und einer möglichen Zerschlagung durch unkontrollierte Verfügungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuvorzukommen.
Ebenfalls untersagt wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Diese Sicherungsmaßnahmen sind Teil der gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO), um eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der Sanierungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover bereit. Die Antragstellerin oder auch betroffene Gläubiger haben das Recht, binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren können auf der Website des Amtsgerichts Hannover eingesehen werden.
Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt für die Soltwisch Planung + Bauleistungen UG eine Phase sorgfältiger Prüfung, in der sich entscheiden wird, ob eine Sanierung denkbar ist – oder ein geregelter Übergang in ein eröffnetes Insolvenzverfahren bevorsteht.