Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen drängt auf eine vorausschauende Ausgestaltung des geplanten neuen Wehrdienstgesetzes. Gegenüber der Welt erklärte der CDU-Außenpolitiker, dass bereits jetzt gesetzlich festgelegt werden müsse, wie im Ernstfall ein verpflichtender Dienst eingeführt werden kann, falls sich nicht genügend Freiwillige melden.
„Die Instrumente, auf die wir zurückgreifen, wenn der Versuch der Freiwilligkeit nicht zum Erfolg führen sollte, müssen jetzt schon geschaffen werden“, so Röttgen wörtlich. Damit bezieht er sich auf die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD angekündigte Einführung eines zunächst freiwilligen Wehrdienstmodells zur personellen Stärkung der Bundeswehr.
Hintergrund ist das Ziel der Bundesregierung, die Truppe bis 2031 auf über 200.000 aktive Soldatinnen und Soldaten zu erweitern. Angesichts des sicherheitspolitischen Wandels seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wird die Debatte über eine mögliche Rückkehr zu verpflichtenden Diensten – auch in Form eines allgemeinen Gesellschaftsdienstes – wieder verstärkt geführt.
Röttgens Vorschlag würde dem Gesetz eine klare Rückfallregelung für den Fall unzureichender Resonanz auf das Freiwilligenmodell hinzufügen – ein Schritt, der eine schnelle Reaktion auf Personalengpässe ermöglichen soll.