Aktenzeichen: 67c IN 154/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Medienallee 26 Betriebsvorrichtungen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 36200 und ansässig Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 25. April 2025 um 12:26 Uhr weitreichende Maßnahmen angeordnet.
Die Gesellschaft, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dirk Willi Mennewisch, betreibt den Erwerb, das Halten und Verwalten von Betriebsvorrichtungen an Gebäuden, insbesondere am Objekt Medienallee 26 in 85774 Unterföhring. In Anbetracht der drohenden Gefährdung der Vermögenswerte der Schuldnerin hat das Insolvenzgericht entschieden, das Vermögen der Gesellschaft unter vorläufige Verwaltung zu stellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Béla Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dieses Instrument dient dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und einer möglichen Benachteiligung der Gläubiger entgegenzuwirken.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Rechtsanwalt Knof ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zur weiteren Sicherung des Vermögens untersagte das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt worden.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Hamburg einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur geordneten Durchführung des Verfahrens unternommen.
Ausgestellt vom Amtsgericht Hamburg am 25. April 2025.