Aktenzeichen: 3615 IN 1178/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCC West GmbH, mit Sitz Bülowstraße 8a, 44147 Dortmund, am 23. April 2025 um 16:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt. Das bedeutet: Die Geschäftsführerin Mandy Sobottka darf ab sofort keine eigenständigen Entscheidungen mehr über das Vermögen der Gesellschaft treffen.
Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde auf Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin, übertragen, der mit sofortiger Wirkung als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig ist. Dieser Schritt dient dem Schutz des noch vorhandenen Vermögens und der Gläubigerinteressen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 270414, befindet sich nun unter strengster gerichtlicher Kontrolle. Bereits am 17. Februar 2025 erlassene Sicherungsmaßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.
Außerdem bewirkt der aktuelle Beschluss nach § 240 Zivilprozessordnung die Unterbrechung sämtlicher anhängiger Zivilverfahren gegen die Gesellschaft – ein automatischer Schutzmechanismus im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Hinweis zur Veröffentlichung:
Die elektronische Bekanntmachung bleibt während der Wirksamkeit der Maßnahmen gespeichert. Kommt es zur Verfahrenseröffnung, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Verfahrensbeendigung gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Löschfrist mit der Aufhebung der Maßnahme.
Die Entscheidung zeigt: Das Gericht sieht akuten Handlungsbedarf und entzieht der Geschäftsführung jegliche Kontrolle. Ob daraus eine Sanierung oder ein vollständiger Zusammenbruch resultiert, liegt nun in der Hand des vorläufigen Insolvenzverwalters.