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Wem gehört das Zahngold? – Edelmetalle aus Krematorien werfen ethische und rechtliche Fragen auf

Movidagrafica (CC0), Pixabay

Was passiert mit Zahngold, Titanstiften oder Metallteilen aus künstlichen Gelenken nach der Einäscherung eines Verstorbenen? Was viele Angehörige kaum wissen: Diese wertvollen Rückstände werden nach der Kremierung in Krematorien häufig aussortiert – und zwar nicht als Bestandteil des Erbes, sondern als sogenanntes „herrenloses Gut“. Das heißt: Sie gehören niemandem – zumindest rechtlich gesehen. Doch diese scheinbare Lücke hat große Auswirkungen – und sorgt für Diskussionen über Geld, Ethik und Transparenz.

Kein Erbe, keine Regel – aber viel Geld

Juristisch ist die Sache eindeutig: Implantate und Zahngold zählen nicht zur Erbmasse, weil sie nach dem Tod und vor der Beisetzung „frei“ geworden sind. In der Praxis bedeutet das: Nach der Kremierung werden diese Reste – sofern sie überhaupt aufgefangen und aussortiert werden – nicht automatisch den Angehörigen angeboten oder ausgehändigt.
Das führt zu einer einfachen, aber brisanten Realität: Jedes Jahr kommen durch Edelmetallreste Millionenbeträge zusammen, bundesweit und meist stillschweigend.

Wie gehen Krematorien damit um?

Die Praxis in deutschen Krematorien ist unterschiedlich. Manche arbeiten mit speziellen Recyclingfirmen zusammen. Die Edelmetalle werden eingeschmolzen und die Erlöse teilweise für wohltätige Zwecke gespendet, etwa an Hospize oder soziale Einrichtungen.
Andere behalten die Erlöse, um laufende Kosten zu decken oder neue Technik anzuschaffen. Wieder andere Krematorien sammeln die Metalle schlicht, ohne sie weiter zu verwerten – aus Unsicherheit, wie damit umzugehen ist.

Ein Krematoriumsleiter aus Nordrhein-Westfalen erklärt gegenüber dem NDR-Magazin „Markt“:
„Wir möchten keine Geschäfte mit dem Tod machen. Deshalb fließt der Erlös aus Zahngold ausschließlich in gemeinnützige Projekte.“
Doch nicht überall ist diese Linie so klar gezogen.

Warum gibt es keine einheitliche Regelung?

Trotz der großen Summen fehlt bis heute eine klare gesetzliche Regelung, wem die Edelmetallreste zustehen oder wie sie verwendet werden dürfen.
Zwar ist das Eigentum am Leichnam rechtlich nicht geregelt, der Umgang damit aber von ethischen Vorstellungen geprägt. Und genau hier wird es kompliziert:
Was ist pietätvoll? Dürfen Krematorien profitieren? Sollten die Erben nicht wenigstens informiert oder beteiligt werden?

Forderung nach Transparenz und Standards

Verbraucherschützer und Ethikräte fordern schon länger mehr Transparenz und verbindliche Standards. Angehörige sollten nicht nur aufgeklärt werden, sondern im besten Fall mitentscheiden können, was mit dem Edelmetall geschieht.
Denn oft ist den Familien gar nicht bewusst, dass Zahngold und Co. zurückbleiben – und was daraus wird.

Fazit: Zwischen Grauzone und Gemeinnutz

Das Zahngold aus dem Krematorium wirft Fragen auf, die über das Finanzielle hinausgehen.
Wer entscheidet über den Umgang mit Überresten, die zwar nicht mehr dem Verstorbenen, aber auch nicht automatisch dem Krematorium gehören?
Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, liegt es an den Krematorien, ethisch verantwortlich und transparent mit diesen sensiblen Materialien umzugehen – und den Angehörigen das Recht auf Mitbestimmung nicht stillschweigend vorzuenthalten.

View Comments (1) View Comments (1)
  1. Ich möchte mein erhebliches Zahngold Kronen sowie Prothesen komplett entfernen lassen bevor ich eingeäschert und auf dem Streufeld verstreut werde. Es ist nur der Körper – reine Materie -.
    Die Seele ist dann bereits in den Himmel gegangen. Nur wer darf und kann das Zahngold -herausnehmbare Prothese ok – aber die unteren Kronen entfernen. Ich möchte es nämlich lt. Testament dem Kinderhospiz vermachen. Es ist kein unerheblicher Betrag.

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