Ein offenbar rassistisch motivierter Angriff in Tuttlingen beschäftigt nun den Staatsschutz: Bereits im Februar soll ein 43-jähriger Deutscher auf offener Straße mehrfach mit einer Gasdruckwaffe auf einen Passanten geschossen haben – nachdem dieser sich als Ausländer zu erkennen gegeben hatte.
Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, hat das Staatsschutzzentrum die Ermittlungen wegen des Verdachts auf eine fremdenfeindlich motivierte Straftat übernommen. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.
Opfer ist 39-jähriger Syrer – Gesicht und Oberkörper verletzt
Der Vorfall ereignete sich bereits im Februar, wurde aber erst jetzt öffentlich bekannt. Das Opfer, ein 39-jähriger Mann syrischer Herkunft, war nach bisherigen Ermittlungen zufällig auf den mutmaßlichen Täter getroffen. Nach einem kurzen Gespräch – in dem der Angreifer offenbar gezielt nach der Herkunft des Mannes fragte – eröffnete dieser plötzlich das Feuer mit einer Gasdruckwaffe.
Der Syrer erlitt Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper. Er musste ärztlich behandelt werden, konnte das Krankenhaus jedoch nach kurzer Zeit wieder verlassen.
Tatmotiv offenbar rassistisch
Die bisherigen Ermittlungen deuten laut Generalstaatsanwaltschaft klar auf ein fremdenfeindliches Tatmotiv hin. Der 43-jährige Deutsche habe demnach gezielt gehandelt, nachdem sich das Opfer als Ausländer zu erkennen gegeben hatte. Eine politische oder extremistische Gesinnung werde nun ebenfalls geprüft.
Die Tat sorgte vor Ort für Entsetzen. Vertreter aus Politik und Zivilgesellschaft äußerten sich betroffen über den Angriff. Tuttlingens Oberbürgermeister forderte in einem Statement, dass „derartige Taten mit aller Konsequenz verfolgt und bestraft werden müssen“.
Staatsschutz ermittelt – keine Toleranz für Hassverbrechen
Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ist spezialisiert auf politisch motivierte Straftaten, insbesondere mit extremistischen oder rassistischen Hintergründen. Dass der Fall dorthin abgegeben wurde, unterstreicht den ernsten Charakter der Ermittlungen.
Dem Tatverdächtigen droht im Falle einer Anklage unter anderem ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – möglicherweise mit strafverschärfender Bewertung aufgrund des mutmaßlich rassistischen Motivs.
Fazit: Der Fall aus Tuttlingen ist ein weiterer besorgniserregender Hinweis auf die Zunahme rassistisch motivierter Gewalt im Alltag. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang – doch schon jetzt steht fest: Es handelt sich um mehr als eine einfache Körperverletzung. Es geht um Hass, der zur Waffe wurde.