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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der datamints GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: IN 568/25

Nürnberg, 11. April 2025 – Das Amtsgericht Nürnberg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der datamints GmbH, mit Sitz Im Thal 1, 82377 Penzberg, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 154447 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Bernd Richard Schminke vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Patrick Meyerle
Ostendstraße 100
90482 Nürnberg

Telefon: +49 (911) 999099-0
Telefax: +49 (911) 999099-50

Anordnungen des Insolvenzgerichts

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen des Schuldnervermögens hat das Gericht am 11. April 2025 um 09:30 Uhr folgende Maßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:

  • Verfügungen der datamints GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Dem Schuldner ist es untersagt, Außenstände selbst einzuziehen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das gesamte Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen und freies Vermögen zu verwerten.
  • Forderungen und Außenstände dürfen ausschließlich auf ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtetes Sonderkonto eingezogen und dort verwahrt werden.
  • Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.
  • Gläubigern der Schuldnerin wird untersagt, Forderungen mit eingehenden Geldern zu verrechnen oder aufzurechnen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Auskünfte bei Behörden, dem Finanzamt, Gerichtsvollziehern, Kreditinstituten und weiteren Institutionen einzuholen.
  • Darüber hinaus ist es der Schuldnerin untersagt, bewegliche Gegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an Gläubiger herauszugeben, selbst wenn diese Aus- oder Absonderungsrechte geltend machen.

Ziel der Maßnahmen

Die Anordnungen dienen der Sicherung des noch vorhandenen Vermögens der datamints GmbH und sollen verhindern, dass Gläubiger außerhalb des Insolvenzverfahrens Zugriff auf das Vermögen erhalten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin prüfen und dem Gericht zeitnah über seine Feststellungen berichten.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist einzureichen bei:

Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Der Fristbeginn richtet sich nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden und ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Elektronische Einreichung

Die Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Detaillierte Informationen finden Sie unter:
www.justiz.de

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