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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Medienallee 26 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 67c IN 138/25

Hamburg, 10. April 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Medienallee 26 GmbH, c/o Mennewisch & Co GmbH, Am Sandtorkai 23724, 20457 Hamburg, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 36201 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Willi Mennewisch.

Der Geschäftszweig des Unternehmens umfasst den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, insbesondere des Objekts in der Medienallee 26 in 85774 Unterföhring.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Amtsgericht Hamburg am 10. April 2025 um 13:24 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt:

Rechtsanwalt Béla Knof
Valentinskamp 70
20355 Hamburg

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin beschlossen:

  • Verfügungen der Medienallee 26 GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Allen Schuldnern der Medienallee 26 GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden eingestellt, soweit diese sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Anordnung

Mit diesen Maßnahmen sollen das Vermögen der Medienallee 26 GmbH gesichert, eine geordnete Abwicklung vorbereitet und Gläubigerinteressen geschützt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen und dem Gericht berichten, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.

Hinweis für Drittschuldner und Gläubiger

Zahlungen und sonstige Leistungen an die Medienallee 26 GmbH dürfen ab sofort nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.

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