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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Netzer GmbH Wassertechnik angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 193/25

Landshut, den 13. März 2025 – Das Amtsgericht Landshut hat um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Netzer GmbH Wassertechnik angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Das Unternehmen, mit Sitz in der Parkstraße 7, 85445 Oberding, wird durch Geschäftsführer Benjamin Netzer vertreten.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Landshut bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Besonders betroffen sind:

  • Einziehung von Außenständen: Die Netzer GmbH Wassertechnik darf keine offenen Forderungen mehr selbst eintreiben.
  • Bankkonten und Vermögenswerte: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Kassenbestände und Bankguthaben in Besitz zu nehmen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.
  • Schutz vor Gläubigermaßnahmen: Gläubigern ist es untersagt, eingehende Gelder mit Forderungen zu verrechnen oder aufzurechnen.

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu erhalten. Zu seinen Maßnahmen gehören:

  • Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen, einschließlich Buchhaltung, Verträge und Bankkonten.
  • Betreten der Geschäftsräume, um Nachforschungen durchzuführen.
  • Einholung von Auskünften bei Behörden, Banken, Kreditinstituten und Steuerbehörden.
  • Sicherung und Verwaltung der Unternehmenswerte, um eine spätere Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Drittschuldner – also Unternehmen oder Personen, die der Netzer GmbH Wassertechnik noch Zahlungen schulden – dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Möglichkeiten der Anfechtung

Die Schuldnerin und ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigtem unterzeichnet und begründet werden.

Ausblick auf die Zukunft der Netzer GmbH Wassertechnik

Die vorläufige Insolvenzverwaltung lässt offen, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Insolvenzeröffnung, ein Sanierungsplan oder eine Übernahme durch Investoren möglich ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut eingesehen werden.

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