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Nach gescheiterter Hinrichtung von Christa Pike: Kann eine Todesstrafe überhaupt „human“ sein?

geralt (CC0), Pixabay

Der Fall der US-Amerikanerin Christa Pike hat die Diskussion über die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten erneut entfacht. Nach den vorliegenden Berichten überlebte die zum Tode verurteilte Frau zwei Versuche einer Hinrichtung durch eine Giftspritze und befindet sich in kritischem Zustand.

Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Kann die staatlich angeordnete Tötung eines Menschen überhaupt so durchgeführt werden, dass Leiden zuverlässig ausgeschlossen wird?

Die wissenschaftliche und medizinethische Antwort darauf ist keineswegs eindeutig. Vor allem bei der Giftspritze gibt es erhebliche Zweifel daran, ob das äußerlich ruhig wirkende Verfahren tatsächlich einen schmerzfreien Tod garantiert.

Die Giftspritze sieht medizinisch aus – ist aber keine Behandlung

Die Hinrichtung mit einer Giftspritze vermittelt äußerlich den Eindruck eines medizinischen Eingriffs: Eine Liege, Infusionsschläuche und Medikamente erinnern an eine Behandlung im Krankenhaus.

Genau darin sieht die US-Rechtsprofessorin Corinna Barrett Lain, die sich intensiv mit der Geschichte der Giftspritze beschäftigt hat, ein grundsätzliches Problem.

Nach ihrer Einschätzung wurde die Methode insbesondere deshalb entwickelt, weil sie einen vergleichsweise friedlichen Tod erscheinen lässt.

Eine medizinische Behandlung ist sie jedoch nicht. Ziel ist nicht, einen Patienten zu heilen oder Schmerzen zu lindern, sondern einen gesunden beziehungsweise lebensfähigen Menschen gezielt zu töten.

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Die Durchführung erfolgt häufig nicht durch Ärzte oder hoch spezialisierte Anästhesisten.

Große medizinische Organisationen lehnen eine aktive Beteiligung von Ärzten an Hinrichtungen aus ethischen Gründen grundsätzlich ab.

Kann ein Verurteilter trotz Giftspritze leiden?

Besonders umstritten ist die Frage, was ein Mensch während einer solchen Hinrichtung tatsächlich wahrnimmt.

Der Anästhesist Joel Zivot untersuchte gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern Befunde nach Hinrichtungen. Dabei wurden bei zahlreichen Verstorbenen Veränderungen der Lunge festgestellt, die mit einem Lungenödem vereinbar waren.

Bei einem Lungenödem sammelt sich Flüssigkeit in der Lunge.

Sollte ein Mensch während dieses Vorgangs noch bei Bewusstsein sein, könnte damit erhebliche Atemnot verbunden sein.

Der entscheidende Streitpunkt lautet deshalb: Sind die Verurteilten zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bereits so tief bewusstlos, dass sie davon nichts mehr wahrnehmen?

Eine fehlende sichtbare Reaktion beweist nicht zwangsläufig, dass ein Mensch keine Schmerzen oder Atemnot empfindet.

Andere Fachleute kommen allerdings zu einer weniger kritischen Einschätzung. Sie vertreten die Auffassung, dass eine ausreichend hohe Dosis bestimmter Medikamente sehr schnell zu tiefer Bewusstlosigkeit führen kann.

Eine vollständige wissenschaftliche Einigkeit gibt es nicht.

Pentobarbital besonders umstritten

Bei Hinrichtungen in den USA wird unter anderem Pentobarbital eingesetzt.

Das Mittel kann in hoher Dosierung zu tiefer Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und schließlich zum Tod führen.

Befürworter entsprechender Hinrichtungsprotokolle argumentieren, dass eine ausreichend hohe Dosis sehr schnell das Bewusstsein ausschaltet und dadurch bewusst wahrgenommenes Leiden verhindert werden könne.

Kritiker halten dagegen, dass sich dies bei einer Hinrichtung nicht zuverlässig überprüfen lasse.

Damit bleibt eine entscheidende Unsicherheit: Ein äußerlich regungsloser Mensch muss nicht zwangsläufig vollständig bewusstlos sein.

Auch Stickstoff ist keine unumstrittene Alternative

Einige US-Bundesstaaten setzen inzwischen auf die Hinrichtung durch Stickstoffhypoxie.

Dabei wird dem Verurteilten Stickstoff zugeführt, sodass dem Körper nicht mehr genügend Sauerstoff zur Verfügung steht.

Auch dieses Verfahren wurde als mögliche Alternative zur Giftspritze dargestellt.

Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass ein durch Sauerstoffmangel verursachter Tod mit erheblichem Stress und Atemnot verbunden sein kann.

Damit stellt sich auch hier die Frage, ob sich bewusst erlebtes Leiden tatsächlich zuverlässig verhindern lässt.

Erschießung möglicherweise schneller – aber ist sie deshalb human?

Eine bemerkenswerte Position vertritt die US-Rechtswissenschaftlerin Deborah Denno, die sich seit Jahrzehnten mit Hinrichtungsmethoden beschäftigt.

Sie spricht weniger von „humanen“ als vielmehr von weniger unmenschlichen Methoden.

Unter rein körperlichen Gesichtspunkten könne beispielsweise eine korrekt ausgeführte Erschießung schneller zu Bewusstlosigkeit und Tod führen als manche technisch komplizierte Hinrichtung mit Medikamenten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Erschießung deshalb ethisch als human einzustufen wäre.

Hier zeigt sich das eigentliche Problem der Diskussion: Was bedeutet „human“ überhaupt?

Fast jede neue Hinrichtungsmethode sollte einmal humaner sein

Die Geschichte der Todesstrafe zeigt ein wiederkehrendes Muster.

Das Hängen sollte bei korrekter Durchführung einen schnellen Tod ermöglichen. Fehler können jedoch zu einem langen Erstickungsvorgang führen.

Der elektrische Stuhl wurde anschließend als modernere Alternative eingeführt. Auch dabei kam es jedoch zu problematischen Hinrichtungen und schweren Verbrennungen.

Die klassische Gaskammer sollte ebenfalls eine kontrollierbare Methode darstellen. Der Tod kann sich dabei jedoch über längere Zeit hinziehen.

Schließlich wurde die Giftspritze als medizinisch wirkende Alternative eingeführt.

Auch sie erwies sich nicht als frei von Problemen.

Was bedeutet eigentlich „human“?

Genau an dieser Stelle muss zwischen zwei Fragen unterschieden werden.

Die erste lautet:

Kann ein Mensch so getötet werden, dass er möglichst schnell das Bewusstsein verliert und möglichst wenig körperlichen Schmerz empfindet?

Einige Mediziner und Wissenschaftler halten dies unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich für möglich.

Die zweite Frage geht wesentlich weiter:

Kann eine Hinrichtung human sein, wenn ein Mensch weiß, wann er getötet wird, gegen seinen Willen fixiert wird und auf seinen Tod wartet?

Dann geht es nicht mehr allein um körperlichen Schmerz, sondern auch um Angst, psychische Belastung, Würde und ethische Grundfragen.

Darauf gibt es keine rein medizinische Antwort.

Ärzte stehen vor einem grundlegenden Konflikt

Ausgerechnet diejenigen, die am besten beurteilen könnten, ob ein Mensch ausreichend betäubt ist, befinden sich in einem ethischen Konflikt.

Ärzte sollen Leben erhalten, Krankheiten behandeln und Leiden lindern.

Eine aktive Beteiligung an einer Hinrichtung steht für zahlreiche medizinische Berufsorganisationen im Widerspruch zu diesem Auftrag.

Andererseits gibt es einzelne Mediziner, die argumentieren, dass eine ärztliche Beteiligung gerechtfertigt sein könne, wenn dadurch zumindest das Leiden eines bereits rechtskräftig zum Tode verurteilten Menschen verringert werde.

Damit entsteht ein kaum auflösbarer Widerspruch: Je professioneller eine Hinrichtung medizinisch durchgeführt werden soll, desto stärker wird medizinisches Fachpersonal benötigt – gerade dessen Beteiligung wird jedoch aus berufsethischen Gründen vielfach abgelehnt.

Der Fall Christa Pike stellt die Frage neu

Die Diskussion um Christa Pike macht deutlich, dass die Debatte über Hinrichtungsmethoden nicht nur theoretischer Natur ist.

Wenn eine Hinrichtung nicht wie vorgesehen funktioniert, entsteht die Frage, welches zusätzliche Leiden einem Verurteilten zugemutet werden darf und welche rechtlichen Grenzen für einen erneuten Versuch gelten.

Dabei darf die Diskussion über die Hinrichtungsmethode nicht mit der Bewertung der Straftat verwechselt werden, wegen der ein Mensch zum Tode verurteilt wurde.

Die Frage, ob die Todesstrafe grundsätzlich gerechtfertigt ist, ist wiederum von der Frage zu unterscheiden, ob eine bestimmte Hinrichtungsmethode unnötiges Leiden verursacht.

Eine Garantie für einen leidensfreien Tod gibt es nicht

Eine wissenschaftlich gesicherte Hinrichtungsmethode, bei der jedes körperliche und psychische Leiden zuverlässig ausgeschlossen werden kann, gibt es nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.

Damit ist auch der Begriff der „humanen Hinrichtung“ problematisch.

Es mag Methoden geben, bei denen ein schneller Bewusstseinsverlust wahrscheinlicher ist als bei anderen. Eine Garantie dafür, dass ein zum Tode verurteilter Mensch weder Schmerzen noch Atemnot, Angst oder anderes bewusstes Leiden erlebt, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Genau deshalb geht die Debatte inzwischen weit über die Frage hinaus, welche Hinrichtungsmethode die bessere ist.

Sie führt zwangsläufig zu einer grundsätzlicheren Frage:

Kann das absichtliche Töten eines Menschen gegen seinen Willen überhaupt als „human“ bezeichnet werden – oder kann allenfalls versucht werden, eine Hinrichtung weniger qualvoll zu gestalten?

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