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Fall Fabian: Neue Handy-Daten könnten im Mordprozess eine wichtige Rolle spielen

viarami (CC0), Pixabay

Am Landgericht Rostock steht im Fall Fabian eine weitere wichtige Entscheidung über die Beweisaufnahme bevor. Am 30. Verhandlungstag will sich die 3. Strafkammer unter anderem mit Anträgen der Verteidigung beschäftigen.

Im Zentrum steht die Frage, ob ein weiteres Gutachten zu digitalen Bewegungsdaten eingeholt werden soll. Die Verteidiger der wegen Mordes angeklagten Gina H. zweifeln nach Angaben des NDR an der bisherigen Auswertung.

Was können die Handys über die entscheidenden Tage verraten?

Untersucht werden sollen Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon der Angeklagten sowie aus dem Handy eines wichtigen Zeugen.

Moderne Smartphones erfassen mithilfe ihrer Sensoren verschiedene Bewegungsinformationen. Daraus kann sich unter bestimmten Voraussetzungen ableiten lassen, ob ein Gerät beispielsweise längere Zeit ruhig lag oder bewegt wurde.

Für den Prozess könnte deshalb insbesondere die zeitliche Einordnung von Bedeutung sein.

Die Nebenklage erhofft sich laut NDR ebenfalls genauere Erkenntnisse. Die Rechtsanwältin von Fabians Mutter hofft demnach unter anderem auf präzisere Angaben dazu, wann Gina H. mit ihrem Auto unterwegs gewesen sein könnte.

Warum die bisherige Auswertung nicht ausreicht

Die Verteidigung zeigt sich von der bisherigen Analyse der Daten nicht überzeugt. Deshalb soll nach ihrem Willen ein weiteres Gutachten erstellt werden.

Für das Gericht stellt sich nun die Frage, ob eine zusätzliche Untersuchung neue und für die Urteilsfindung relevante Erkenntnisse erwarten lässt.

Die Bedeutung solcher Daten sollte allerdings nicht überschätzt werden: Bewegungsinformationen eines Smartphones dokumentieren zunächst das Verhalten eines Geräts. Welche Schlussfolgerungen daraus für eine bestimmte Person gezogen werden können, muss im Zusammenhang mit den übrigen Beweisen bewertet werden.

Prozess könnte länger dauern

Dass die Frage nach einem neuen Gutachten erhebliche Bedeutung für den weiteren Zeitplan haben könnte, zeigt sich bereits an der Terminplanung.

Nach Angaben des NDR hat die Strafkammer gemeinsam mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung drei zusätzliche Termine vorgesehen, die zunächst freigehalten werden sollen.

Ein Urteil würde damit voraussichtlich nicht mehr im Oktober fallen. Als neuer möglicher Termin wird der 10. November 2026 genannt. Ein Zusammenhang mit der beantragten zusätzlichen Bewegungsdatenanalyse ist möglich, da eine solche Untersuchung Zeit beanspruchen könnte.

Schwere Vorwürfe gegen Gina H.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian im Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter gelockt und anschließend bei Klein Upahl getötet zu haben. Nach Darstellung der Anklage soll sie später an den Ort zurückgekehrt sein und versucht haben, den Leichnam anzuzünden.

Gina H. ist wegen Mordes angeklagt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Fabian war von seiner Mutter am 10. Oktober 2025 als vermisst gemeldet worden. Vier Tage später teilte die spätere Angeklagte der Polizei nach Darstellung des NDR mit, den Leichnam gefunden zu haben.

Digitale Spuren könnten zum entscheidenden Puzzleteil werden

Ob ein neues Gutachten tatsächlich angeordnet wird und welche Erkenntnisse daraus entstehen könnten, ist offen.

Sollte die Kammer dem Antrag folgen, könnten die Bewegungsdaten allerdings eine weitere Möglichkeit bieten, zeitliche Abläufe zu überprüfen und Aussagen mit technischen Daten abzugleichen.

Dabei wird es nicht nur darum gehen, wo sich ein Mobiltelefon befunden haben könnte. Entscheidend könnte ebenso sein, wann es bewegt wurde und ob sich daraus belastbare Rückschlüsse auf den Ablauf der betreffenden Tage ziehen lassen.

Für das Gericht bleibt anschließend die Aufgabe, diese digitalen Spuren gemeinsam mit Zeugenaussagen, Gutachten und den übrigen Beweismitteln zu bewerten.

Der Fall ist damit auch nach zahlreichen Verhandlungstagen noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung über die zusätzlichen Beweisanträge könnte mitbestimmen, wie lange der Prozess noch dauert – und welche Erkenntnisse die Strafkammer vor ihrem Urteil noch gewinnt.

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