Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat am 23. September 2026 ihre aktuellen Quartalszahlen zur Entwicklung der Pensionskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen veröffentlicht. Demnach stieg das verwaltete Vermögen der Pensionskassen bis zum 30. Juni 2026 um 5,9 Prozent auf 31,9 Milliarden Euro. Die Betrieblichen Vorsorgekassen verzeichneten einen Zuwachs von 5,7 Prozent auf 25,2 Milliarden Euro. Zusammen verwalten beide Einrichtungen damit 57,1 Milliarden Euro.
Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten entwickelte sich positiv. Bei den Pensionskassen stieg sie im zweiten Quartal leicht auf rund 1,148 Millionen Menschen. Davon bezogen 163.917 Personen bereits eine Pensionsleistung. Das entspricht rund 14 Prozent aller Berechtigten.
Allerdings profitiert bislang nur ein Teil der österreichischen Beschäftigten von einer betrieblichen Zusatzpension. Nach Angaben der FMA haben derzeit etwa 25 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen Anspruch auf eine Leistung aus einer Pensionskasse. Der Grund dafür liegt im bestehenden System: Beiträge zu einer Pensionskasse sind bislang eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Unternehmen können ihren Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge anbieten, sind dazu aber grundsätzlich nicht verpflichtet.
Anders gestaltet sich die Situation bei den Betrieblichen Vorsorgekassen. Sie bilden die Grundlage der sogenannten Abfertigung Neu und erfassen grundsätzlich alle Beschäftigten, die unter dieses System fallen. Arbeitgeber zahlen dafür monatlich 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse ein. Die Zahl der erfassten Anwartschaften stieg im zweiten Quartal auf 11,53 Millionen. Dabei handelt es sich nicht um ebenso viele einzelne Personen, da Arbeitnehmer durch Arbeitgeberwechsel mehrere Anwartschaften bei unterschiedlichen Vorsorgekassen erwerben können.
Mit der geplanten Reform der betrieblichen Altersvorsorge will die österreichische Bundesregierung die beiden bislang weitgehend getrennten Systeme stärker miteinander verbinden. Der Nationalrat berät am 23. September 2026 über eine entsprechende Gesetzesnovelle. Sie soll ab 2028 grundsätzlich allen Beschäftigten den Zugang zu einer Pensionskasse ermöglichen.
Ein zentraler Bestandteil des Reformvorhabens ist die Möglichkeit, bereits erworbene Abfertigungsansprüche kostenfrei in eine Pensionskasse zu übertragen. Dadurch könnten künftig auch jene rund 75 Prozent der Beschäftigten eine betriebliche Zusatzpension aufbauen, für die ihr Arbeitgeber bisher keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat.
Ziel ist es, Arbeitnehmern zusätzliche Möglichkeiten für eine lebenslange, steuerfreie Zusatzpension zu eröffnen. Zugleich könnten Gelder, die bisher bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Pensionsantritt aus den Vorsorgekassen ausgezahlt werden, länger für die Altersvorsorge investiert bleiben.
Derzeit zahlen die Betrieblichen Vorsorgekassen nach Angaben der FMA jährlich rund 1,1 Milliarden Euro aus. Das entspricht etwa fünf Prozent ihres verwalteten Vermögens. Ein erheblicher Teil dieser Auszahlungen erfolgt im Zusammenhang mit Arbeitgeberwechseln oder dem Eintritt in den Ruhestand.
Eine weitere Neuerung betrifft die Veranlagung der verpflichtenden Vorsorgebeiträge. Beschäftigte sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Mittel in einer sogenannten Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft anzulegen. Diese soll dynamischere Anlagestrategien ermöglichen und damit Chancen auf höhere Erträge eröffnen.
Allerdings ist diese zusätzliche Renditechance mit wesentlichen Änderungen verbunden. Wer sich für die neue Veranlagungsform entscheidet, verzichtet auf die bisherige Kapitalgarantie der Abfertigung Neu. Zudem entfällt die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital bei bestimmten Beendigungen des Arbeitsverhältnisses vorzeitig auszahlen zu lassen. Eine Auszahlung soll bei dieser Option erst beim Pensionsantritt möglich sein.
Für Arbeitnehmer entsteht damit eine Entscheidung zwischen unterschiedlichen Vorsorgemodellen. Während die bisherige Abfertigung Neu eine Kapitalgarantie und unter bestimmten Voraussetzungen eine frühzeitige Auszahlung bietet, ist die neue Veranlagungsoption stärker auf den langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet. Sie eröffnet zusätzliche Ertragsmöglichkeiten, bringt jedoch auch das Risiko von Kapitalverlusten mit sich.
Wie viele Beschäftigte künftig von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Da die Übertragung der Abfertigungsansprüche und die Wahl einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft freiwillig sein sollen, hängt die tatsächliche Bedeutung der Reform maßgeblich von den Entscheidungen der Arbeitnehmer ab.
FMA-Vorständin Mariana Kühnel sieht in der betrieblichen Altersvorsorge erhebliches Potenzial für den österreichischen Kapitalmarkt und für Beschäftigte, die zusätzlich für ihren Ruhestand vorsorgen möchten. Die geplante Reform soll nach Darstellung der Finanzmarktaufsicht dazu beitragen, dieses Potenzial stärker zu nutzen.
Auch die Rolle der FMA soll im Zuge der Gesetzesnovelle erweitert werden. Vorgesehen sind zusätzliche aufsichtsrechtliche Befugnisse, insbesondere bei der Verbraucherinformation und der Kontrolle der Verwaltungskosten der Anbieter.
Gerade die Information der Beschäftigten dürfte bei der Umsetzung der Reform eine wichtige Rolle spielen. Wer sich künftig zwischen unterschiedlichen Vorsorgemodellen entscheiden kann, muss die jeweiligen Chancen, Risiken und langfristigen finanziellen Folgen nachvollziehen können. Dazu gehören insbesondere die Unterschiede bei Kapitalgarantien, Veranlagungsrisiken, Verwaltungskosten und Auszahlungsmöglichkeiten.
Die aktuellen Quartalszahlen zeigen, dass die betriebliche Altersvorsorge in Österreich bereits heute ein bedeutender Bestandteil des Finanzmarktes ist. Mit einem verwalteten Gesamtvermögen von 57,1 Milliarden Euro verfügen Pensions- und Vorsorgekassen über erhebliche Anlagevolumina. Sollte die geplante Reform wie vorgesehen ab 2028 umgesetzt werden, könnten künftig deutlich mehr Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, ihre Abfertigungsansprüche für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zu nutzen.