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Stichwahl in Niedersachsen am 27. September: Das müssen Wähler jetzt wissen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Warum gibt es überhaupt eine Stichwahl?

Bei der Kommunalwahl am 13. September reichte es bei zahlreichen Direktwahlen für keinen Bewerber im ersten Wahlgang.

Um direkt gewählt zu werden, musste ein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Schafft das niemand, treten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an.

Genau das passiert am 27. September.

Die Stichwahlen betreffen ausschließlich Direktwahlen. Über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen wird also nicht noch einmal abgestimmt.

Keine neue Wahlbenachrichtigung

Ein Punkt könnte am Wahlsonntag für Verwirrung sorgen: Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht verschickt.

Die Unterlagen der ersten Wahl gelten auch für die Stichwahl.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nach dem 13. September bereits weggeworfen oder verloren hat, verliert dadurch allerdings nicht sein Wahlrecht.

Steht die betreffende Person im Wählerverzeichnis, kann sie im Wahllokal ihre Identität mit Personalausweis oder Reisepass nachweisen und ihre Stimme abgeben.

Diesmal gibt es deutlich weniger Stimmzettel

Auch der Gang in die Wahlkabine dürfte wesentlich schneller gehen.

Während Wähler bei der Kommunalwahl am 13. September je nach Wohnort mehrere Stimmzettel ausfüllen mussten, gibt es bei der Stichwahl meistens nur einen Stimmzettel.

Darauf stehen lediglich die beiden verbliebenen Kandidaten für das jeweilige Amt.

Eine Besonderheit gibt es beispielsweise in Hannover. Dort stehen sowohl die Wahl des Oberbürgermeisters als auch die Wahl des Regionspräsidenten der Region Hannover an. Deshalb erhalten die Wahlberechtigten dort zwei entsprechende Stimmzettel.

Wer bekommt das Amt?

Die Regel ist im zweiten Wahlgang einfach: Gewählt ist die Person, die mehr Stimmen erhält.

Eine absolute Mehrheit wie beim ersten Wahlgang ist nicht mehr erforderlich.

Entscheidend ist also lediglich, welcher der beiden Kandidaten am Ende mehr Stimmen auf sich vereinigt.

Und selbst für den äußerst seltenen Fall eines vollkommen identischen Ergebnisses gibt es eine Regel: Erhalten beide Kandidaten exakt gleich viele Stimmen, entscheidet nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht das Los.

Was passiert, wenn ein Kandidat zurückzieht?

Auch dafür gibt es eine Regelung.

Sollte vor dem zweiten Wahlgang nur noch ein Kandidat zur Verfügung stehen – etwa weil die andere Person ihre Kandidatur zurückzieht –, findet eine Abstimmung über den verbliebenen Bewerber statt.

Dieser ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

123 Kommunen müssen noch einmal wählen

Die zweite Runde betrifft einen erheblichen Teil Niedersachsens.

Nach aktuellem Stand finden in 123 Kommunen Stichwahlen statt. Darunter befinden sich mehrere der größten Städte des Landes.

Stichwahlen um kommunale Spitzenämter gibt es unter anderem in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück und Göttingen.

In Hannover werden sogar zwei Spitzenämter entschieden: Neben dem Oberbürgermeister geht es dort auch um die Führung der Region Hannover.

Briefwahl ist ebenfalls möglich

Wer am 27. September nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann auch bei der Stichwahl per Brief abstimmen.

Wegen des kurzen Zeitraums zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl sollten Wahlberechtigte allerdings die Fristen ihrer jeweiligen Kommune beachten.

Wer Briefwahlunterlagen erst kurzfristig erhält, muss insbesondere darauf achten, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht.

Der zweite Wahlgang ist einfacher – aber entscheidend

Für die betroffenen Wähler bedeutet der 27. September damit einen zweiten Gang zur Wahlurne.

Diesmal ist die Entscheidung wesentlich übersichtlicher: In der Regel stehen nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel, und die Person mit den meisten Stimmen übernimmt das jeweilige kommunale Spitzenamt.

Wer seine alte Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann trotzdem wählen, sofern er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich entsprechend ausweist.

Damit fällt am Sonntag, 27. September 2026, in zahlreichen niedersächsischen Rathäusern und Landkreisen die noch ausstehende Personalentscheidung an der Spitze.

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