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Grow GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter in Berlin bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Grow GmbH angeordnet. Der Beschluss erging am 21. September 2026 um 11:54 Uhr. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3618 IN 4268/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Emser Straße 9 in 10719 Berlin, bestellt.

Die Grow GmbH hat ihren Sitz in der Nürnberger Straße 22 in 10789 Berlin. Geschäftsführer ist Axel Schmittknecht. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 131478 eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Schulung von Unternehmen und Einzelpersonen. Die Leistungen betreffen insbesondere die Führungskräfteentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung und Unternehmensentwicklung. Außerdem darf die Gesellschaft Medien erstellen und vertreiben sowie vergleichbare Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen und deren Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen.

Mit dem Beschluss ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung erfüllt sind und ob das Vermögen der Grow GmbH ausreicht, um die Verfahrenskosten zu bezahlen.

Die Geschäftsführung darf über Vermögenswerte des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dr. Martin Dietrich soll das vorhandene Vermögen überwachen, sichern und erhalten. Er darf Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einziehen, Zahlungen entgegennehmen und besondere Konten für das Verfahren eröffnen.

Banken müssen dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Konten der Grow GmbH geben. Personen oder Unternehmen, die der Grow GmbH Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Zahlungen müssen unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten. Die Gesellschaft muss ihm Einsicht in Bücher, Verträge und Geschäftspapiere gewähren sowie die verlangten Auskünfte erteilen.

Zwangsvollstreckungen gegen die Grow GmbH sind grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen.

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und wie es mit dem Unternehmen weitergeht, ist noch nicht entschieden.

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