Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag gegen die LPM System Construction GmbH abgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen des Berliner Bauunternehmens voraussichtlich nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Der Beschluss erging am 16. September 2026 unter dem Aktenzeichen 3613 IN 5725/25. Antragstellerin war eine Gläubigerin des Unternehmens.
Die LPM System Construction GmbH hat ihren Sitz am Viktoria-Luise-Platz 7 in 10777 Berlin. Geschäftsführer ist Jan-Alexander Nowak. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 266219 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens sind die Planung, Vermittlung und Ausführung von Bauleistungen aller Art. Die Gesellschaft konnte dabei auch als Generalunternehmer oder Generalübernehmer tätig werden. Außerdem gehörten die Bauleitung und die Steuerung von Bauprojekten im Wohnungsbau und Gewerbebau zum Geschäftszweck. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten waren ausdrücklich ausgenommen.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde. Nach Einschätzung des Gerichts ist nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken. Deshalb wurde auch kein Insolvenzverwalter bestellt.
Die Abweisung bedeutet allerdings nicht, dass die Schulden der Gesellschaft verschwunden sind. Gläubiger können ihre Ansprüche grundsätzlich weiterhin verfolgen. Ob eine Vollstreckung erfolgreich ist, hängt jedoch davon ab, ob noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.