Das Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der „Designers Guild“ Einrichtungs-GmbH angeordnet. Der Beschluss erging am 22. September 2026 um 9:15 Uhr. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1508 IN 3514/26 geführt.
Den Insolvenzantrag stellte das Unternehmen selbst. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Radlkoferstraße 2 in 81373 München, bestellt.
Die „Designers Guild“ Einrichtungs-GmbH hat ihren Sitz in der Ottostraße 5 in 80333 München. Geschäftsführer ist Reimer Kölsch. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 86916 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Einrichtungsgegenständen und Zubehör. Dazu gehören insbesondere Möbel, Textilien und Tapeten. Die Gesellschaft betreut außerdem den Großhandel in Deutschland für ihre Muttergesellschaft in London.
Mit der gerichtlichen Entscheidung ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind.
Die Geschäftsführung darf über Vermögenswerte des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Ohne dessen Zustimmung sind entsprechende Verfügungen nicht wirksam.
Diese Einschränkung betrifft ausdrücklich auch das Einziehen offener Kundenforderungen. Außenstände dürfen deshalb nicht mehr eigenständig durch die Gesellschaft eingezogen werden, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nicht zugestimmt hat.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch, dass der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt wurde. Aus dem veröffentlichten Beschluss geht nicht hervor, ob Geschäfte oder der Großhandel fortgeführt werden und welche Folgen das Verfahren für Kunden, Lieferanten und Beschäftigte hat.
Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und wie es mit der deutschen Gesellschaft weitergeht, muss das Amtsgericht München noch entscheiden.