Das Amtsgericht Wittlich hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Services GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 15. September 2026.
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das noch vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Ein reguläres Insolvenzverfahren wurde deshalb nicht eröffnet. Aus der Entscheidung folgt jedoch nicht, dass keine Schulden oder offenen Forderungen bestehen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Dr.-Oetker-Straße 9 in 54516 Wittlich und ist beim Amtsgericht Wittlich unter HRB 46858 eingetragen. Geschäftsführer ist Dennis Vollmer.
Das Unternehmen erbrachte administrative und unterstützende Dienstleistungen für Gesellschaften der Lighthouse-Invest-Gruppe im In- und Ausland. Dazu gehörten insbesondere Leistungen in den Bereichen Informationstechnik, Rechnungswesen, Personalverwaltung, Einkauf und nicht erlaubnispflichtiges Finanzwesen. Die Gesellschaft war damit als zentrale Dienstleistungsstelle innerhalb der Unternehmensgruppe tätig. Erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte gehörten nicht zum Unternehmensgegenstand.
In der Insolvenzbekanntmachung wird die Firmenbezeichnung abweichend im Singular als „Lighthouse Invest Business Service GmbH“ angegeben. Nach den mitgeteilten Registerdaten handelt es sich jedoch um die unter HRB 46858 eingetragene Gesellschaft.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Wittlich unter dem Aktenzeichen 7a IN 127/25 geführt. Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin können gegen die Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.