Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Golfpark Kraft KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung erging am 21. September 2026 um 15:15 Uhr. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 811/26 geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E3, 16 in 68159 Mannheim, bestellt.
Die Golfpark Kraft KG hat ihren Sitz am Hof Gräbenbruch 1 E in 64579 Gernsheim. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRA 53176 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist Orla Kraft.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Nutzung von Grundstücken und Erbbaurechten. Bei einem Erbbaurecht kann ein Grundstück langfristig genutzt und bebaut werden, obwohl es einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen gehört.
Mit der gerichtlichen Anordnung ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst prüft der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Dabei ist insbesondere festzustellen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Die Golfpark Kraft KG darf über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen verkauft, übertragen oder anderweitig dem möglichen Insolvenzverfahren entzogen wird.
Personen oder Unternehmen, die der Golfpark Kraft KG Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Drittschuldner müssen ihre Zahlungen unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.
Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und wie es mit der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Grundstücken oder Erbbaurechten weitergeht, ist mit diesem Beschluss noch nicht entschieden.