Die Bundesregierung will die Ausgaben im Gesundheitswesen senken. Nach den vorliegenden Angaben sollen dabei im ambulanten Bereich fast drei Milliarden Euro eingespart werden. Mit ambulant ist vor allem die medizinische Behandlung gemeint, bei der Patienten nicht im Krankenhaus übernachten – also beispielsweise die Versorgung in Arztpraxen.
Frauenärzte warnen davor, dass die geplanten Einsparungen Auswirkungen auf gesetzlich versicherte Patientinnen haben könnten.
Was bedeuten die Sparpläne konkret?
Vereinfacht gesagt geht es darum, den Anstieg der Ausgaben für die Behandlung gesetzlich Versicherter zu begrenzen. Für Arztpraxen könnte das bedeuten, dass für bestimmte Behandlungen insgesamt weniger Geld zur Verfügung steht oder die Vergütung stärker begrenzt wird.
Genau hier sehen Frauenärzte ein Problem: Die Behandlung einer Patientin verursacht Kosten – unabhängig davon, ob die Krankenkassen diese Kosten vollständig abdecken. Dazu gehören beispielsweise Personal, Miete, medizinische Geräte, Verbrauchsmaterial und andere laufende Praxiskosten.
Wenn Praxen für die Behandlung von Kassenpatientinnen weniger beziehungsweise nicht ausreichend vergütet werden, könnte es nach Einschätzung der Ärzte wirtschaftlich schwieriger werden, weiterhin genauso viele gesetzlich Versicherte zu behandeln.
Sorge um Termine zur Krebsvorsorge
Besonders sensibel ist die Diskussion bei der Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung. Frauenärzte befürchten, dass Termine für gesetzlich Versicherte knapper werden könnten.
Privatpatientinnen oder Selbstzahlerinnen könnten für Praxen finanziell attraktiver sein, weil deren Leistungen anders vergütet werden. Kritiker der Sparpläne sehen deshalb die Gefahr, dass sich die Wartezeiten abhängig vom Versicherungsstatus oder von der Möglichkeit zur privaten Bezahlung unterschiedlich entwickeln.
Das ist mit der Warnung vor einer „Zwei-Klassen-Vorsorge“ gemeint.
Anspruch auf Vorsorge verschwindet dadurch nicht automatisch
Wichtig ist allerdings die Unterscheidung: Aus den Sparplänen folgt nicht automatisch, dass gesetzlich versicherte Frauen ihren Anspruch auf vorgesehene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen verlieren.
Die Frauenärzte warnen vielmehr vor möglichen praktischen Folgen in den Praxen, wenn die Finanzierung begrenzt wird: weniger verfügbare Termine, längere Wartezeiten und eine stärkere wirtschaftliche Belastung der Praxen.
Ob es tatsächlich so kommt, hängt davon ab, wie die Einsparungen im Detail umgesetzt werden. Die Warnung vor einer Zwei-Klassen-Vorsorge ist daher zunächst eine Einschätzung der Frauenärzte und keine bereits feststehende Folge der Sparmaßnahmen.