Eine Klassenfahrt slowakischer Schülerinnen und Schüler hat an der deutsch-französischen Grenze für erheblichen Ärger gesorgt. Mehrere Jugendliche wurden von ihrem Reisebus nicht wieder mitgenommen, nachdem sie sich nach Darstellung des Reiseveranstalters in ihrer Unterkunft nicht an die Regeln gehalten haben sollen.
Der Veranstalter entschied daraufhin, die Fahrt ohne die betroffenen Schüler fortzusetzen. Nach seiner Darstellung hätten die Eltern diesem Vorgehen zugestimmt.
Die Eltern sehen den Vorfall offenbar anders. Sie werfen dem Unternehmen vor, ihre Kinder durch die Entscheidung in eine gefährliche Situation gebracht zu haben.
Entscheidend ist nun, unter welchen Umständen die Jugendlichen zurückgelassen wurden, wie alt sie waren, welche Betreuung vor Ort sichergestellt war und was die Eltern tatsächlich vereinbart oder genehmigt hatten.
Allein aus den bislang vorliegenden Angaben lässt sich deshalb noch nicht beurteilen, ob der Reiseveranstalter seine Aufsichts- und Fürsorgepflichten verletzt hat. Ebenso muss geklärt werden, ob eine Zustimmung der Eltern vorlag und welchen konkreten Inhalt diese hatte.
Der Fall zeigt jedoch, dass disziplinarische Maßnahmen auf Klassenfahrten klare Grenzen haben. Die Sicherheit minderjähriger Schülerinnen und Schüler muss auch bei erheblichen Regelverstößen gewährleistet bleiben.