Die Stiftung Warentest warnt in ihrer aktuellen „Warnliste Geldanlage“ vor einer Vielzahl auffälliger oder nach ihrer Bewertung unseriöser Handelsplattformen im Internet. Besonders häufig geht es um angebliche Krypto- und Tradingangebote, die mit künstlicher Intelligenz, automatisierten Handelssystemen, hohen Gewinnchancen oder vermeintlichen Empfehlungen prominenter Personen werben. Die Warnliste hat nach den vorliegenden Angaben den Stand 10. September 2026.
Wichtig ist dabei eine juristisch saubere Einordnung: Die Aufnahme in die Warnliste der Stiftung Warentest ist nicht automatisch der Nachweis einer Straftat. Die Stiftung Warentest bewertet die jeweiligen Angebote aufgrund ihrer Recherchen und veröffentlicht die aus ihrer Sicht bestehenden Kritikpunkte. In einzelnen Fällen liegen zusätzlich Warnungen staatlicher Finanzaufsichtsbehörden vor.
Fehlende Erlaubnis ist ein wichtiges Warnzeichen
Zu den wesentlichen Warnzeichen gehören nach Angaben der Stiftung Warentest fehlende aufsichtsrechtliche Erlaubnisse, nicht nachvollziehbare Unternehmenssitze, falsche oder fehlende Adressangaben sowie die Verwendung fremder Firmennamen, Logos oder Registernummern.
Gerade bei Finanzdienstleistungen sollten Anleger deshalb prüfen, welches Unternehmen tatsächlich Vertragspartner ist und ob dieses für die angebotene Tätigkeit über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Ein fehlender Eintrag in einer bestimmten Datenbank bedeutet dabei nicht in jedem Fall automatisch, dass eine Straftat vorliegt. Er kann jedoch Anlass für eine genauere Prüfung sein.
AI Insights: Whitetip Investments widerspricht jeder Verbindung
Ein besonders wichtiger Fall betrifft die Webseite AI Insights. Dort wurde nach Angaben der Stiftung Warentest für angeblich KI-gestützte Handelsplattformen geworben. Dabei wurde auch die Whitetip Investments A.E.P.E.Y. aus Athen genannt.
Whitetip hat gegenüber der Stiftung Warentest ausdrücklich erklärt, keinerlei Verbindung zu den beschriebenen Aktivitäten zu haben. Das Unternehmen bezeichnete sich vielmehr selbst als Opfer eines Identitätsmissbrauchs und verwies auf seine Zulassung als Investmentgesellschaft sowie die Aufsicht durch die griechische Finanzmarktaufsicht.
Auch die auf der Seite genannte Masna Marketing LLC aus Dubai erklärte laut Stiftung Warentest, mit einer Webseite von AI Insights nichts zu tun zu haben. Die betreffende Internetseite ist inzwischen nicht mehr erreichbar.
Damit darf die Warnung gegen AI Insights nicht so verstanden werden, als richte sie sich gegen die regulierte Whitetip Investments A.E.P.E.Y. selbst.
Dynamic Trevion: Angaben zum Unternehmen werfen Fragen auf
Neu auf der Warnliste findet sich auch Dynamic Trevion Inc. Das Angebot wirbt laut Stiftung Warentest mit KI-gestützten Werkzeugen für den Handel.
Das Unternehmen soll behaupten, bereits 2021 in New York gegründet worden zu sein und dort seinen Sitz zu haben. Gleichzeitig werde als erste Adresse eine Anschrift in der Berliner Friedrichstraße genannt.
Die Stiftung Warentest konnte Dynamic Trevion nach eigenen Angaben weder im Handelsregister noch in der Datenbank der bei der BaFin registrierten Unternehmen finden. Für eine Stellungnahme sei das Unternehmen nicht erreichbar gewesen.
Bitora: Zusätzlich Warnung der BaFin
Bei Bitora geht die Warnung über eine reine Bewertung der Stiftung Warentest hinaus. Nach deren Angaben warnte auch die BaFin vor Angeboten auf mehreren Internetseiten, die unter den Bezeichnungen Bitora und Wealthtrade auftraten.
Bitora.ch stellte sich als Plattform für automatisiertes Kryptotrading dar. Dabei wurde nach Darstellung der Stiftung Warentest sogar mit dem Erhalt des eingezahlten Kapitals geworben.
Die Stiftung Warentest konnte die als Betreiberin bezeichnete Bitora Limited aus Zug nach eigenen Angaben nicht im Handelsregister finden. Bitora habe dazu erklärt, Registereinträge seien nicht zwingend in allen öffentlich zugänglichen Registern auffindbar.
KI wird immer häufiger als Verkaufsargument eingesetzt
Auffällig ist die große Zahl von Plattformen, die mit künstlicher Intelligenz und automatisierten Handelssystemen werben.
Dazu gehören nach der Warnliste unter anderem Gerborsyva, Kaldris KI, NexoraqzWerts, trovantapez.com, ZenvaroBit, ZeonixEdge und Zevura.
Teilweise wird dabei der Eindruck vermittelt, eine KI könne nahezu ausschließlich oder sogar ausschließlich profitable Geschäfte erkennen.
Solche Versprechen sollten Anleger besonders kritisch betrachten. Börsen-, Devisen- und Kryptomärkte sind mit Kurs- und Verlustrisiken verbunden. Ein Algorithmus oder eine KI kann diese Risiken nicht beseitigen. Garantien für ausschließlich profitable Handelsgeschäfte sind deshalb ein erhebliches Warnsignal.
Gefälschte Medienberichte sollen Vertrauen schaffen
Ein weiteres Muster zieht sich durch zahlreiche Fälle: Angebliche Nachrichtenartikel sehen aus, als stammten sie von bekannten deutschen Medien.
Bei Beranonex, Berantrex, Beraventex und Beravestex sowie NexiRich AI wurden nach Angaben der Stiftung Warentest Berichte verbreitet, die wie Veröffentlichungen von tagesschau.de aussahen.
Darin wurden unter anderem Sandra Maischberger, Alice Weidel und Sahra Wagenknecht angebliche positive Aussagen über Handelsplattformen zugeschrieben. Nach den Recherchen der Stiftung Warentest waren diese Aussagen erfunden.
Ähnliche Methoden sollen bei Levorelio und Semtovexo eingesetzt worden sein. Dort wurden angebliche Berichte über Gespräche zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Tino Chrupalla verbreitet. Auch diese Darstellungen bezeichnet Stiftung Warentest als erfunden.
Auch weitere Politiker und Prominente werden für Werbung missbraucht
Bei NexoraqzWerts sollen zudem angebliche positive Aussagen von Boris Pistorius und Annalena Baerbock verbreitet worden sein.
Bei Signalplus24 wurde bereits zuvor mit einem gefälschten Interview von Olaf Scholz und Markus Lanz geworben.
Bei xeohandel.com soll ein manipuliertes Video den Eindruck vermittelt haben, Markus Lanz und Sahra Wagenknecht würden über Möglichkeiten sprechen, über Internetbroker leicht Geld zu verdienen.
Ein von Stiftung Warentest beschriebener Leser wurde anschließend Kunde des angeblichen Brokers und berichtete, später nicht mehr an sein Geld gekommen zu sein.
Für die rechtliche Bewertung ist wichtig: Solche Erfahrungsberichte und Rechercheergebnisse müssen von einer strafrechtlichen Feststellung unterschieden werden. Ob und welche Personen sich strafbar gemacht haben, ist gegebenenfalls von den zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichten festzustellen.
Veratixo360: Angebliches Regierungsprojekt
Besonders weitreichende Behauptungen wurden laut Stiftung Warentest bei Veratixo360 verbreitet.
Die Plattform habe behauptet, die Bundesregierung habe den Start von Veratixo360 als offizielles Projekt Deutschlands verkündet. Zudem sei unter einem Foto von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ein positives Zitat veröffentlicht worden.
Nach den Recherchen der Stiftung Warentest war diese Darstellung frei erfunden. Die Bundesregierung habe mit dem Angebot nichts zu tun.
Bei der Plattform Veratixo selbst stellte die Stiftung Warentest zudem fest, dass kein ordentliches Impressum vorhanden gewesen sei. Auch in der BaFin-Datenbank der Unternehmen mit einer Erlaubnis für Finanzdienstleistungen habe man das Angebot nicht gefunden.
Identitätsmissbrauch: Seriöse Unternehmen können selbst Opfer sein
Besonders problematisch sind Fälle, in denen Daten tatsächlich existierender Unternehmen verwendet werden.
Bei CMC Capitals wurde nach Angaben der Stiftung Warentest eine Verbindung zur CMC Markets Germany GmbH aus Frankfurt suggeriert. Tatsächlich habe CMC Markets Germany mit CMC Capitals nichts zu tun. Unternehmensangaben seien missbräuchlich verwendet worden.
Ein ähnliches Problem zeigt sich bei der angeblichen AlpenStark Bank Julius Baer & Co. AG. Diese stellte sich laut Stiftung Warentest als lizenzierte Schweizer Bank dar. Mit der tatsächlich existierenden Bank Julius Bär bestehe jedoch keine Verbindung.
Für Anleger bedeutet das: Selbst ein bekannter Firmenname auf einer Internetseite ist kein ausreichender Beleg für die Echtheit eines Angebots.
Angebliche Finanzaufsicht existiert nicht
Der als Gi Black bezeichnete Internetbroker soll mit einer Lizenz einer „European Financial Authority“ geworben haben.
Nach Angaben der Stiftung Warentest existiert diese angebliche Aufsichtsbehörde nicht. Zur Untermauerung der behaupteten Lizenz sei sogar ein Dokument mit Stempel verwendet worden.
Auch angebliche Lizenzen und Behördenangaben sollten deshalb immer direkt bei der tatsächlich zuständigen Finanzaufsicht überprüft werden.
Vorsicht auch vor gefälschten Behörden-E-Mails
Dass selbst Finanzaufsichtsbehörden für Täuschungsversuche missbraucht werden können, zeigt der Fall finma.contact.
Ein bereits geschädigter Anleger erhielt nach Angaben der Stiftung Warentest eine E-Mail, die angeblich von der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma stammte. Darin wurde er aufgefordert, Bankdaten mitzuteilen.
Die E-Mail war nach den vorliegenden Angaben gefälscht.
Zraox: BaFin-Warnung und angebliche Steuerforderungen
Bei Zraox sollen Anleger über WhatsApp-Gruppen und Chats zum Kryptohandel gebracht worden sein.
Nach Angaben der Stiftung Warentest warnte die BaFin davor, dass Zraox beziehungsweise Zraox Blockchain Trading Limited keine Erlaubnis für Kryptowerte-Dienstleistungen besitze.
Besonders auffällig waren demnach Forderungen an Kunden, angeblich fällige Steuern an den Broker zu zahlen.
Solche Forderungen sollten keinesfalls ungeprüft erfüllt werden. Insbesondere wenn eine angebliche Steuerzahlung zur Voraussetzung dafür gemacht wird, dass bereits vorhandenes Guthaben ausgezahlt wird, besteht erheblicher Anlass zur Vorsicht.
Warnliste ist Orientierung – aber keine vollständige schwarze Liste
Die Warnliste der Stiftung Warentest erfasst Unternehmen, Dienstleistungen und Geldanlageangebote, über die innerhalb der vergangenen zwei Jahre negativ berichtet wurde. Sie wird in der Regel mindestens einmal monatlich aktualisiert. Die Stiftung Warentest weist selbst darauf hin, dass die Liste angesichts der Vielzahl und des schnellen Wechsels der Angebote nicht vollständig sein kann.
Deshalb gilt auch umgekehrt: Nur weil ein Anbieter nicht auf der Warnliste steht, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Angebot seriös, sicher oder zugelassen ist.
Vor einer Einzahlung sollten Anleger deshalb insbesondere den tatsächlichen Vertragspartner, dessen Unternehmenssitz, das Impressum und eine möglicherweise erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis überprüfen. Behauptete Lizenzen sollten direkt bei der zuständigen Finanzaufsicht kontrolliert werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mit angeblich garantierten Gewinnen, ausschließlich profitablen KI-Trades, prominenten Fürsprechern oder sensationellen Medienberichten geworben wird. Genau diese Kombination findet sich bei zahlreichen Angeboten, vor denen die Stiftung Warentest derzeit warnt.