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Deutsche Rentengarantie GmbH scheitert mit Insolvenzverfahren mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Dessau Roßlau hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Deutsche Rentengarantie GmbH mangels einer kostendeckenden Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 1. Juli 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 2 IN 212/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Straße des Aufbaus 10 im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt. Sie ist beim Amtsgericht Stendal unter der Handelsregisternummer HRB 35317 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Ion Mahu mit einer in Rumänien angegebenen Anschrift.

Trotz ihres Namens ist die Deutsche Rentengarantie GmbH nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand nicht als Anbieterin einer gesetzlichen oder privaten Rentengarantie ausgewiesen. Ihre Geschäftstätigkeit liegt vielmehr im Immobilienbereich.

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Grundstücken. Darüber hinaus darf die Gesellschaft Immobilienprojekte entwickeln und umsetzen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Welche Grundstücke die Gesellschaft tatsächlich erworben, vermietet, verpachtet oder entwickelt hat, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Auch zu möglichen Mietern, Pächtern oder laufenden Immobilienprojekten enthält der Beschluss keine Angaben.

Das Amtsgericht lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, weil das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht ausreichte, um zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Gerichtsgebühren und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass keine Schulden bestehen oder vorhandene Forderungen erlassen wurden. Es wird jedoch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Damit gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der Grundstücke, Mietforderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und zugunsten der Gläubiger verwertet.

Das Gericht ordnete außerdem die Eintragung der Gesellschaft in das Schuldnerverzeichnis an. Dieses Verzeichnis dient dazu, bestimmte Fälle fehlender Zahlungsfähigkeit oder unzureichender Mitwirkung bei der Vollstreckung öffentlich festzuhalten. Die Eintragung kann die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft zusätzlich beeinträchtigen und Geschäftspartner auf die wirtschaftliche Situation hinweisen.

Die zuvor nach Paragraf 21 der Insolvenzordnung angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben. Diese Maßnahmen hatten während der Prüfung des Insolvenzantrags dem Schutz des noch vorhandenen Vermögens gedient. Da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, entfiel ihre Grundlage.

Die Kosten des Insolvenzantragsverfahrens muss nach dem Beschluss die Deutsche Rentengarantie GmbH tragen. Den Gegenstandswert setzte das Gericht auf 300 Euro fest. Dieser Betrag gibt nicht die Höhe der Schulden, des Vermögens oder möglicher Gläubigerforderungen an. Er dient ausschließlich als rechnerische Grundlage für bestimmte Gerichts und Rechtsanwaltsgebühren.

Für mögliche Mieter und Pächter ist wichtig, dass bestehende Verträge nicht allein durch die Abweisung des Insolvenzantrags automatisch enden. Es sollte jedoch geprüft werden, wer künftig als Ansprechpartner und berechtigter Zahlungsempfänger auftritt.

Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die Deutsche Rentengarantie GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch allerdings nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und registerrechtliche Prüfungen erforderlich sein.

Aus dem Beschluss geht nicht hervor, wer den Insolvenzantrag gestellt hat. Auch zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht das Gericht keine Angaben.

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