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Pearlgolf GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Pearlgolf GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Landshut ordnete am 18. September 2026 um 10.25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 657/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz im Gewerbepark Spörerau 3 in 85368 Wang und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 298180 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Benjamin Holzner.

Gegenstand des Unternehmens ist der An und Verkauf neuer und gebrauchter Sportartikel. Darüber hinaus darf die Gesellschaft Dienstleistungen anbieten, die mit diesem Handel in Verbindung stehen.

Der Firmenname deutet auf einen Schwerpunkt im Golfsport hin. Welche Produkte tatsächlich zum Sortiment gehörten und ob die Gesellschaft ihre Waren in einem Ladengeschäft, über einen Onlinehandel oder auf anderen Vertriebswegen verkaufte, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Gültekin Acar aus Landshut. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, das vorhandene Gesellschaftsvermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.

Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt. Die Pearlgolf GmbH darf jedoch nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte und Verfügungen sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.

Diese Einschränkung gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen. Kunden und Geschäftspartner, die der Gesellschaft noch Geld schulden, sollten deshalb vor einer Zahlung klären, an wen diese wirksam zu leisten ist.

Für Kunden können insbesondere bereits bezahlte, aber noch nicht gelieferte Sportartikel, Gutscheine, Rückerstattungen oder Gewährleistungsansprüche von Bedeutung sein. Ob solche offenen Verpflichtungen bestehen, wird in der gerichtlichen Bekanntmachung nicht mitgeteilt.

Da die Gesellschaft auch mit gebrauchten Sportartikeln handelt, kann außerdem entscheidend sein, ob Kunden Waren an das Unternehmen verkauft oder lediglich zur Vermittlung beziehungsweise zum Weiterverkauf übergeben haben. Wurde ein Gegenstand nur in Kommission gegeben und blieb im Eigentum des Kunden, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe bestehen. Dies muss anhand der jeweiligen Vereinbarung und der vorhandenen Belege geprüft werden.

Betroffene sollten Kaufverträge, Einlieferungsbelege, Rechnungen, Zahlungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr aufbewahren. Weitere Zahlungen sollten nur nach Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst werden das Vermögen, die Verbindlichkeiten und die Möglichkeiten einer Fortführung oder Sanierung geprüft. Eine Einstellung des Geschäftsbetriebs wurde mit dem Beschluss nicht angeordnet.

Wer den Insolvenzantrag gestellt hat, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Auch zur Höhe der Schulden, zur Zahl der Gläubiger und Beschäftigten sowie zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

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