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Neue ELSTER-Phishingwelle: Betrüger locken mit angeblicher Verwaltungsmitteilung und Frist bis Anfang August

FuchZ23 (CC0), Pixabay

Cyberkriminelle versuchen derzeit erneut, Nutzerinnen und Nutzer des Steuerportals ELSTER mit einer täuschend echt wirkenden E-Mail in die Falle zu locken. Die gefälschte Nachricht erweckt den Eindruck einer offiziellen Mitteilung der Finanzverwaltung und fordert dazu auf, eine angebliche Verwaltungsmitteilung herunterzuladen. Verbraucherschützer und IT-Sicherheitsexperten warnen eindringlich davor, den enthaltenen Link anzuklicken oder Dateien herunterzuladen.

Die aktuelle Betrugsmasche wurde am 30. Juli 2026 bekannt. Die E-Mail trägt den Betreff „Mein ELSTER: Benachrichtigung zur Datensynchronisierung“ und vermittelt den Eindruck, sie stamme vom offiziellen Online-Steuerportal ELSTER.

Angebliche Datensynchronisierung mit kurzer Frist

In der Nachricht werden verschiedene persönliche Angaben genannt, darunter eine angebliche Kennnummer sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Außerdem wird behauptet, dass eine neue Verwaltungsmitteilung im ELSTER-Postfach bereitliege.

Um diese einzusehen, sollen Empfänger eine über die E-Mail verlinkte PDF-Datei herunterladen und die darin enthaltenen Anweisungen befolgen. Zusätzlich setzen die Betrüger ihre Opfer mit einer Frist bis zum 4. August 2026 unter Druck. Die angeblich erforderliche Datensynchronisierung müsse bis dahin abgeschlossen werden, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Gerade solche Fristen sollen Betroffene dazu verleiten, vorschnell zu handeln und Sicherheitsbedenken auszublenden.

Mehrere Hinweise sprechen für Phishing

Die gefälschte Nachricht weist zahlreiche typische Merkmale eines Phishing-Angriffs auf. So erfolgt die Ansprache lediglich allgemein und nicht mit dem vollständigen Namen des Empfängers. Auch die verwendete Absenderadresse wirkt unseriös und entspricht nicht den offiziellen Kommunikationswegen der Finanzverwaltung.

Besonders auffällig ist die Aufforderung, eine Datei über einen in der E-Mail enthaltenen Link herunterzuladen. Offizielle Behörden verschicken in der Regel keine derartigen Aufforderungen per E-Mail. Stattdessen werden Nutzer lediglich darüber informiert, dass neue Nachrichten im persönlichen Online-Postfach bereitstehen.

Hinzu kommen allgemein gehaltene Formulierungen ohne konkrete Angaben zum Inhalt der angeblichen Mitteilung sowie die Verwendung behördlich klingender Begriffe wie „Verwaltungsmitteilung“ oder „Datensynchronisierung“, die der Nachricht zusätzliche Glaubwürdigkeit verleihen sollen.

Offizielle Mitteilungen ausschließlich im ELSTER-Portal prüfen

Wer ein ELSTER-Konto besitzt, sollte neue Nachrichten ausschließlich nach einer direkten Anmeldung über das offizielle ELSTER-Portal prüfen. Links aus E-Mails sollten grundsätzlich nicht verwendet werden, da sie auf gefälschte Internetseiten führen oder Schadsoftware herunterladen können.

Ebenso sollten keine persönlichen Daten, Passwörter oder Zugangsdaten eingegeben werden, wenn Zweifel an der Echtheit einer Nachricht bestehen.

Empfehlung: E-Mail sofort löschen oder in den Spam-Ordner verschieben

Sicherheitsexperten raten, die betrügerische E-Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben oder direkt zu löschen. Anhänge oder verlinkte Dateien sollten keinesfalls geöffnet werden.

Wer den Link bereits angeklickt oder persönliche Zugangsdaten eingegeben hat, sollte sein ELSTER-Passwort umgehend ändern und gegebenenfalls das zuständige Finanzamt informieren. Wurden darüber hinaus sensible Daten preisgegeben, empfiehlt es sich außerdem, die betroffenen Konten sorgfältig zu überwachen und weitere Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.

Die aktuelle Phishing-Kampagne zeigt erneut, dass Cyberkriminelle gezielt das Vertrauen in bekannte Behörden und digitale Verwaltungsangebote ausnutzen. Gerade während der Steuerkommunikation sollten Nutzer daher besonders aufmerksam sein und jede unerwartete E-Mail kritisch prüfen.

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