Das Amtsgericht Neu Ulm hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GO Immobilien Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 13. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 1 IN 257/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Leipheimer Straße 41 in 89233 Neu Ulm und ist beim Amtsgericht Memmingen unter der Handelsregisternummer HRB 16950 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Peter Hobza.
Der Insolvenzantrag wurde von der GO Immobilien Verwaltungs GmbH selbst gestellt. Die Gesellschaft hatte damit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von einzelnen Zimmern, Wohnungen und Häusern. Die Immobilien können sowohl zu Wohnzwecken als auch für eine gewerbliche Nutzung an Privatpersonen oder Unternehmen vermietet werden.
Welche Gebäude und Wohnungen die Gesellschaft zuletzt vermietete und ob sie selbst Eigentümerin der Immobilien war oder Objekte für Dritte verwaltete, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Auch zur Zahl der bestehenden Mietverhältnisse macht das Gericht keine Angaben.
Das Amtsgericht Neu Ulm lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Gesellschaftsvermögen nicht ausreichte, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass bestehende Schulden oder Forderungen erloschen sind. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es jedoch keinen Insolvenzverwalter, der mögliche Immobilien, Bankguthaben, Mietforderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und zugunsten der Gläubiger verwertet.
Für Mieter ist wichtig, dass ein Mietvertrag nicht allein durch die Abweisung des Insolvenzantrags automatisch endet. Die vereinbarte Miete ist grundsätzlich weiterhin zu zahlen. Mieter sollten jedoch aufmerksam prüfen, ob ihnen ein neuer Ansprechpartner oder eine geänderte Bankverbindung wirksam mitgeteilt wird.
Eine Änderung des Zahlungsempfängers sollte nachvollziehbar belegt sein. Bestehen Zweifel, sollte nicht vorschnell auf ein unbekanntes Konto gezahlt werden. Eine falsche Zahlung kann dazu führen, dass die Mietschuld rechtlich nicht erfüllt ist.
Auch Mietkautionen können von Bedeutung sein. Vermieter müssen Kautionen grundsätzlich getrennt von ihrem eigenen Vermögen anlegen. Ob die GO Immobilien Verwaltungs GmbH Kautionen verwaltete und ob diese ordnungsgemäß gesichert sind, lässt sich dem gerichtlichen Beschluss nicht entnehmen.
Mieter sollten ihre Mietverträge, Übergabeprotokolle, Kautionsnachweise und sämtliche Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahren. Dies gilt besonders dann, wenn die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie unklar sind oder sich der zuständige Verwalter ändert.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die GO Immobilien Verwaltungs GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und registerrechtliche Prüfungen erforderlich sein.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zu den betroffenen Immobilien und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neu Ulm eingelegt werden.