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MAS Ketzenberg GmbH: Nur knapp 1.500 Euro für Forderungen von mehr als 951.000 Euro verfügbar

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAS Ketzenberg GmbH hat das Amtsgericht Halle eine Nachtragsverteilung angeordnet und anschließend die Vergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 59 IN 209/18 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rothenschirmbach 13 in 06295 Lutherstadt Eisleben und ist beim Amtsgericht Stendal unter der Handelsregisternummer HRB 213160 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Uwe Ketzenberg. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Herbert Feigl tätig.

Das Aktenzeichen aus dem Jahr 2018 zeigt, dass es sich nicht um ein neues Insolvenzverfahren handelt. Die aktuellen Bekanntmachungen betreffen nachträglich verfügbar gewordenes Vermögen und dessen Verteilung.

Die MAS Ketzenberg GmbH war im technischen und industriellen Bereich tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörte die Beratung von Unternehmen aus dem Maschinenbau und der Elektrotechnik.

Darüber hinaus erbrachte die Gesellschaft Planungs und Konstruktionsleistungen für Maschinen, technische Anlagen und elektrotechnische Systeme. Zum Angebot gehörten außerdem Montagearbeiten, die Betreuung von Baustellen und technische Serviceleistungen.

Das Unternehmen konnte auch Werkstattleistungen erbringen und technische Anlagen sowie Maschinen für andere Betriebe herstellen. Welche Projekte und Anlagen zuletzt bearbeitet wurden, geht aus den Insolvenzbekanntmachungen nicht hervor.

Das Amtsgericht Halle hatte die Nachtragsverteilung bereits mit Beschluss vom 23. April 2026 angeordnet. Nach der Bekanntmachung vom 8. September 2026 beträgt die hierfür verfügbare Insolvenzmasse 1.498,98 Euro.

Dem stehen festgestellte Insolvenzforderungen nach Paragraf 38 der Insolvenzordnung in Höhe von insgesamt 951.640,07 Euro gegenüber. Das Missverhältnis zwischen dem verfügbaren Geld und den Forderungen ist erheblich.

Rein rechnerisch entsprechen 1.498,98 Euro nur etwa 0,16 Prozent der berücksichtigten Insolvenzforderungen. Ein Gläubiger mit einer festgestellten Forderung von 1.000 Euro könnte danach höchstens rund 1,58 Euro erhalten. Dabei handelt es sich lediglich um eine rechnerische Obergrenze vor Berücksichtigung der noch abzuziehenden Kosten.

Von der verfügbaren Insolvenzmasse werden zunächst die festgesetzte Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters einschließlich der Umsatzsteuer entnommen. Deshalb dürfte der tatsächlich an die Insolvenzgläubiger verteilbare Betrag noch geringer sein. Ob überhaupt eine nennenswerte zusätzliche Auszahlung verbleibt, lässt sich anhand der veröffentlichten Angaben nicht feststellen.

Eine Nachtragsverteilung erfolgt, wenn nach einer früheren Verteilung oder nach einem fortgeschrittenen Stadium des Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte auftauchen oder weitere Gelder eingehen. Dies können beispielsweise nachträglich eingezogene Forderungen, Steuererstattungen oder Vergleichszahlungen sein.

Woher die 1.498,98 Euro im Verfahren der MAS Ketzenberg GmbH stammen, wird in der Bekanntmachung nicht erläutert.

Der Insolvenzverwalter beantragte am 23. Juli 2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung. Das Gericht bewertete den Antrag als angemessen. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verfügbaren Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festgelegt.

Die genaue Höhe der Nettovergütung, der Auslagen, der Umsatzsteuer und des Gesamtbetrags wurde nicht veröffentlicht. Der Insolvenzverwalter darf den festgesetzten Betrag unmittelbar aus der Insolvenzmasse entnehmen.

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle eingesehen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung kann abhängig von der Höhe der Beschwer innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.

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