Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen das Angebot unter berlinbank(.)eu.
Nach Angaben der Finanzaufsicht werden dort ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Krypto-Dienstleistungen erbracht.
Das Angebot umfasst unter anderem die Eröffnung von Bankkonten und Investitionen in Kryptowerte.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder entsprechende Krypto-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Behörde weist deshalb darauf hin, dass Verbraucher in ihrer Unternehmensdatenbank überprüfen können, ob ein Anbieter tatsächlich über eine entsprechende Zulassung verfügt.
BaFin nimmt berlinbank(.)eu ins Visier
Der Name klingt zunächst wie der Internetauftritt eines klassischen Kreditinstituts: „berlinbank“.
Doch genau bei solchen Bezeichnungen sollten Verbraucher nicht automatisch davon ausgehen, dass hinter einem professionell wirkenden Namen tatsächlich ein zugelassenes Kreditinstitut steht.
Die BaFin warnt ausdrücklich vor der Website berlinbank(.)eu.
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über den Internetauftritt Bankgeschäfte und Krypto-Dienstleistungen ohne die dafür erforderliche Erlaubnis angeboten.
Damit geht es nicht lediglich um Unklarheiten bei einem Finanzangebot.
Die Behörde stellt vielmehr fest, dass die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis fehlt.
Bankkonten und Krypto-Investments im Angebot
Besonders relevant ist die Art der angebotenen Dienstleistungen.
Über die Website soll es möglich sein, Bankkonten zu eröffnen.
Darüber hinaus werden nach Angaben der BaFin Investitionen in Kryptowerte angeboten.
Damit werden zwei Bereiche miteinander verbunden, bei denen Verbraucher einem Anbieter erhebliche finanzielle Werte anvertrauen können.
Wer ein Konto eröffnet, übermittelt zudem regelmäßig sensible persönliche und finanzielle Informationen.
Bei einem Investment kommt ein weiteres Risiko hinzu: Verbraucher überweisen möglicherweise größere Geldbeträge an einen Anbieter, dessen aufsichtsrechtlicher Status ihnen nicht bekannt ist.
Deshalb sollte vor einer Kontoeröffnung oder Investition immer geprüft werden, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Ein professioneller Name ist keine Banklizenz
Eine der wichtigsten Lehren aus der BaFin-Warnung lautet:
Ein Name mit dem Bestandteil „Bank“ bedeutet nicht automatisch, dass das betreffende Unternehmen von der BaFin als Bank zugelassen ist.
Auch ein professioneller Internetauftritt, ein Kundenbereich oder vermeintlich moderne Banking- und Investmentfunktionen ersetzen keine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Verbraucher sollten sich deshalb nicht allein auf die Selbstdarstellung eines Finanzanbieters verlassen.
Entscheidend ist, ob das Unternehmen die Dienstleistungen, die es anbietet, tatsächlich erbringen darf.
Warum eine BaFin-Erlaubnis wichtig ist
Bankgeschäfte gehören in Deutschland zu den regulierten Tätigkeiten.
Das bedeutet: Unternehmen können solche Dienstleistungen nicht einfach wie gewöhnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten.
Wer entsprechende Bankgeschäfte betreiben will, benötigt grundsätzlich die gesetzlich vorgesehene Erlaubnis.
Ähnliches gilt für regulierte Dienstleistungen rund um Kryptowerte.
Die Regulierung soll unter anderem sicherstellen, dass Anbieter bestimmte gesetzliche und aufsichtsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Fehlt eine erforderliche Erlaubnis, ist das deshalb ein erhebliches Warnsignal.
Krypto-Angebote verdienen besondere Aufmerksamkeit
Dass berlinbank(.)eu laut BaFin neben Bankkonten auch Investitionen in Kryptowerte anbietet, macht die Warnung für Anleger besonders relevant.
Kryptowerte werden inzwischen über zahlreiche Plattformen angeboten. Für Verbraucher ist dabei nicht immer unmittelbar erkennbar, welcher Anbieter einer regulierten Tätigkeit nachgeht und welcher nicht.
Ein moderner Internetauftritt oder ein übersichtliches Investment-Dashboard kann seriös wirken, sagt für sich genommen aber nichts über den regulatorischen Status des Unternehmens aus.
Vor einer Einzahlung sollte deshalb geklärt werden, welches Unternehmen Vertragspartner ist, wo dieses seinen Sitz hat und ob die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung vorhanden ist.
Vorsicht vor hohen Renditeversprechen
Die BaFin-Mitteilung nennt in dem vorliegenden Text keine konkreten Renditeversprechen von berlinbank(.)eu.
Allgemein sollten Anleger bei unbekannten Finanz- und Kryptoangeboten jedoch besonders vorsichtig sein, wenn außergewöhnlich hohe oder vermeintlich sichere Gewinne versprochen werden.
Auch Zeitdruck ist ein Warnsignal.
Aussagen wie „nur heute verfügbar“, „letzte Einstiegsmöglichkeit“ oder Aufforderungen, möglichst schnell zusätzliches Geld einzuzahlen, sollten nicht dazu führen, eine notwendige Prüfung des Anbieters zu überspringen.
Das gilt ebenso, wenn ein vermeintlicher Berater wiederholt telefonisch oder über Messenger zu weiteren Einzahlungen drängt.
BaFin-Unternehmensdatenbank als wichtiger Check
Die Finanzaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucher überprüfen können, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.
Dafür steht die Unternehmensdatenbank der BaFin zur Verfügung.
Ein solcher Check sollte insbesondere vor größeren Finanztransaktionen selbstverständlich sein.
Allerdings ist dabei ein wichtiger Punkt zu beachten:
Es reicht nicht immer, lediglich nach einem ähnlich klingenden Firmennamen zu suchen.
Kriminelle können Namen real existierender Unternehmen verwenden oder sich als Mitarbeiter eines tatsächlich zugelassenen Instituts ausgeben.
Deshalb sollten neben dem Namen auch Angaben wie Internetadresse, Unternehmenssitz und Kontaktdaten abgeglichen werden.
Nicht von Logos und Banking-Oberflächen täuschen lassen
Moderne Websites lassen sich heute vergleichsweise einfach erstellen.
Ein professionelles Logo, Kurstabellen, Kontostände, Charts oder ein vermeintliches Onlinebanking sind deshalb kein Beweis dafür, dass im Hintergrund tatsächlich ein reguliertes Finanzinstitut arbeitet.
Das gilt insbesondere für angezeigte Investmentgewinne.
Eine Zahl innerhalb eines Online-Dashboards beweist noch nicht, dass das entsprechende Guthaben tatsächlich existiert oder jederzeit ausgezahlt werden kann.
Verbraucher sollten deshalb regulatorische Angaben unabhängig überprüfen und sich nicht ausschließlich auf Informationen verlassen, die der Anbieter selbst bereitstellt.
Besonders vorsichtig vor der ersten Überweisung
Vor einer Einzahlung bei einem unbekannten Finanzanbieter sollten Verbraucher mehrere Punkte überprüfen.
Wer ist der konkrete Vertragspartner?
Wo befindet sich der Unternehmenssitz?
Ist ein vollständiges Impressum vorhanden?
Welche Gesellschaft erhält das Geld?
Besitzt der Anbieter die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung?
Stimmen Firmenname, Website und Kontaktdaten mit offiziellen Registern überein?
Je größer der geplante Anlagebetrag ist, desto wichtiger wird diese Prüfung.
Was tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Wer bereits Geld an einen Anbieter überwiesen hat, vor dem eine Finanzaufsicht warnt, sollte nicht automatisch weitere Zahlungen leisten.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn plötzlich zusätzliche Gebühren verlangt werden, bevor angebliche Guthaben oder Gewinne ausgezahlt werden können.
Betroffene sollten sämtliche Unterlagen sichern.
Dazu gehören beispielsweise Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Screenshots des Kundenkontos.
Außerdem kann es sinnvoll sein, möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise den verwendeten Zahlungsdienstleister zu kontaktieren und den Sachverhalt zu schildern.
Besteht der Verdacht auf eine Straftat, kommt zudem eine Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Betracht.
Vorsicht bei angeblicher Hilfe zur Geldrückholung
Wer bereits Geld verloren hat, kann einem weiteren Risiko begegnen.
Betroffene von problematischen Finanzangeboten werden teilweise anschließend von vermeintlichen Helfern kontaktiert, die versprechen, verlorenes Geld zurückholen zu können.
Dafür sollen zunächst Gebühren, Steuern oder andere Vorauszahlungen geleistet werden.
Auch solche Angebote sollten sorgfältig geprüft werden.
Insbesondere sollte niemand weiteres Geld überweisen, nur weil behauptet wird, damit könne eine bereits verlorene Investition freigegeben oder zurückgeholt werden.
Warum BaFin-Warnungen ernst genommen werden sollten
Eine öffentliche Warnung der Finanzaufsicht ist für Verbraucher ein wichtiges Signal.
Sie bedeutet nicht automatisch, dass jede weitere denkbare strafrechtliche Frage bereits abschließend geklärt wurde.
Im vorliegenden Fall ist die aufsichtsrechtliche Aussage jedoch eindeutig: Nach Angaben der BaFin werden über berlinbank(.)eu Bankgeschäfte und Krypto-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis erbracht.
Für potenzielle Kunden ist bereits dieser Umstand ein gewichtiger Grund, von vorschnellen Kontoeröffnungen und Investitionen abzusehen.
Rechtliche Grundlage der BaFin-Information
Die Veröffentlichung der BaFin basiert nach Angaben der Behörde auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Damit stützt sich die Warnung sowohl auf Vorschriften aus dem Bereich der klassischen Bankenaufsicht als auch auf die Regulierung des Kryptomarktes.
Das passt zum beschriebenen Angebot: Über die Website sollen sowohl Bankgeschäfte als auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten angeboten werden.
Der wichtigste Grundsatz für Verbraucher
Bevor Geld an einen unbekannten Finanzanbieter überwiesen wird, sollte dessen regulatorischer Status überprüft werden.
Dabei sollte man nicht ausschließlich einem Link folgen, den der Anbieter selbst verschickt.
Besser ist es, die offizielle Internetseite der zuständigen Finanzaufsicht selbst aufzurufen und dort nach dem Unternehmen zu suchen.
Dasselbe gilt für Kontaktdaten.
Im Zweifel sollte eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse aus einer unabhängigen offiziellen Quelle verwendet werden und nicht ausschließlich diejenige, die ein vermeintlicher Berater übermittelt hat.