Welche europäischen Leitlinien übernimmt die BaFin in ihre Verwaltungspraxis – und welche nicht? Seit dem 1. Oktober 2026 beantwortet die Finanzaufsicht diese Frage in einer tabellarischen Übersicht auf ihrer Website. Gleichzeitig entfallen Rundschreiben, die ausschließlich über die Übernahme oder Nichtübernahme solcher Leitlinien informieren. Die Umstellung soll Veröffentlichungen bündeln und Bürokratie abbauen.
Die neue Tabelle erfasst Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden, kurz ESAs, sowie der europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, AMLA. Sie macht sichtbar, welche dieser Leitlinien die BaFin in ihre Verwaltungspraxis übernommen hat und welche nicht.
Für Unternehmen und andere Interessierte entsteht damit eine zentrale Anlaufstelle. Wer sich über den Umgang der deutschen Aufsicht mit europäischen Leitlinien informieren möchte, kann den jeweiligen Status in der Übersicht nachsehen.
Tabelle und kurze Meldungen ergänzen sich
Die BaFin setzt bei der Information künftig auf zwei Wege: Die tabellarische Übersicht bündelt den Übernahmestatus der Leitlinien. Ergänzend informiert die Aufsicht mit kurzen Meldungen auf ihrer Website und in ihrem Newsletter.
Die Tabelle bietet damit den zusammengeführten Überblick, während die Meldungen auf entsprechende Entscheidungen aufmerksam machen. Informationen zum Umgang mit europäischen Leitlinien bleiben öffentlich zugänglich, werden aber in einer anderen Form bereitgestellt.
Bestimmte Rundschreiben werden nicht mehr veröffentlicht
Mit der neuen Übersicht ändert die BaFin auch ihr Verfahren für Rundschreiben. Ab sofort konsultiert und veröffentlicht sie keine Rundschreiben mehr, die lediglich mitteilen, ob eine Leitlinie in die Verwaltungspraxis übernommen wurde oder nicht.
Die Änderung betrifft ausdrücklich Rundschreiben, deren einziger Zweck diese Mitteilung ist. Eine allgemeine Abschaffung von BaFin-Rundschreiben ist damit nicht angekündigt.
Für die betroffenen Mitteilungen entfällt künftig sowohl die Konsultation als auch die anschließende Veröffentlichung als eigenes Rundschreiben. Die entsprechende Information wird stattdessen über die zentrale Übersicht und die ergänzenden kurzen Meldungen vermittelt.
Übernahmestatus bleibt die zentrale Information
Die Umstellung betrifft die Art der Veröffentlichung. Die BaFin informiert weiterhin darüber, welche Leitlinien sie ihrer Verwaltungspraxis zugrunde legt. Auch Leitlinien, die sie nicht übernimmt, werden in der Übersicht ausgewiesen.
Die Einführung der Tabelle bedeutet daher nicht, dass sämtliche Leitlinien der ESAs und der AMLA automatisch übernommen werden. Vielmehr soll gerade der unterschiedliche Status nachvollziehbar dargestellt werden.
Für die Recherche ist damit künftig die Übersicht maßgeblich: Das Ausbleiben eines separaten Rundschreibens lässt für sich genommen keinen Schluss darauf zu, ob die BaFin eine Leitlinie übernommen hat.
Weniger einzelne Dokumente zur Verwaltungspraxis
Nach Angaben der BaFin soll das neue Verfahren die Zahl der Veröffentlichungen rund um ihre Verwaltungspraxis reduzieren und zum Bürokratieabbau beitragen. Informationen, die bisher Gegenstand eines eigenen Rundschreibens sein konnten, werden nun gebündelt dargestellt.
Ob und in welchem Umfang dadurch messbare Zeit- oder Kosteneinsparungen entstehen, geht aus der vorliegenden Mitteilung nicht hervor. Konkret angekündigt ist eine Vereinfachung des Veröffentlichungsverfahrens: eine zentrale Tabelle für den Überblick, kurze Meldungen zur ergänzenden Information und keine gesonderten Rundschreiben mehr allein zum Übernahmestatus.