Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Jobangeboten der Zaif Co. Ltd.
Die Angebote werden unter anderem in Telegram-Chats beworben und als Tätigkeit für „Sachbearbeiter im Homeoffice“ dargestellt.
Die vermeintlichen Mitarbeiter sollen ihr eigenes inländisches Bankkonto einsetzen, um Zahlungen Dritter zu empfangen.
Anschließend sollen die eingegangenen Gelder nach Anweisung weitergeleitet oder in Kryptowerte getauscht werden.
Nach Angaben der BaFin stammen diese Gelder vermutlich teilweise von Personen oder Unternehmen, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind.
Die Finanzaufsicht weist außerdem darauf hin, dass derartige Geldtransfers beziehungsweise der Tausch von Geldern erlaubnis- oder zulassungspflichtig sein können.
Ein Homeoffice-Job mit ungewöhnlicher Aufgabe
Homeoffice-Stellen sind für viele Arbeitssuchende attraktiv. Der Arbeitsweg entfällt, die Arbeitszeiten erscheinen flexibel und die Tätigkeit kann häufig vollständig digital organisiert werden.
Genau diese Attraktivität können unseriöse Anbieter ausnutzen.
Im aktuellen Fall werden Interessenten offenbar als „Sachbearbeiter im Homeoffice“ angeworben.
Die eigentliche Aufgabe unterscheidet sich allerdings deutlich von dem, was man normalerweise unter klassischer Sachbearbeitung versteht.
Statt Dokumente zu bearbeiten, Kundendaten zu verwalten oder organisatorische Aufgaben zu übernehmen, sollen die angeworbenen Personen ihr privates Bankkonto für Finanztransaktionen zur Verfügung stellen.
Das ist das entscheidende Warnsignal.
Geld kommt auf dem privaten Konto an
Das Prinzip ist nach der Darstellung der BaFin vergleichsweise einfach.
Auf das Bankkonto des vermeintlichen Mitarbeiters gehen Zahlungen von Dritten ein.
Anschließend erhält die Person Anweisungen, was mit dem Geld geschehen soll.
Es soll beispielsweise weitergeleitet oder in Kryptowerte umgetauscht werden.
Damit wird das private Konto des vermeintlichen Mitarbeiters praktisch zu einer Zwischenstation innerhalb einer Zahlungskette.
Gerade dieser Umstand macht das angebliche Jobangebot so problematisch.
Woher stammt das Geld?
Besonders alarmierend ist die Einschätzung der BaFin zur möglichen Herkunft der Zahlungen.
Die auf den Konten der angeworbenen Personen eingehenden Gelder stammen nach Angaben der Aufsicht vermutlich von Personen oder Unternehmen, die selbst Opfer krimineller und insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind.
Das bedeutet: Wer glaubt, lediglich Zahlungen für einen Arbeitgeber zu bearbeiten, könnte tatsächlich Geld weiterleiten, das zuvor anderen Menschen oder Unternehmen durch Betrug abgenommen wurde.
Für den vermeintlichen Mitarbeiter kann daraus eine äußerst unangenehme Situation entstehen.
Denn sein Name und sein Bankkonto tauchen unmittelbar innerhalb der Zahlungswege auf.
Warum sollte ein seriöser Arbeitgeber das Privatkonto benötigen?
Bei der Beurteilung solcher Jobangebote hilft eine einfache Frage:
Warum sollte ein Unternehmen das private Girokonto eines Mitarbeiters benötigen, um Zahlungen seiner Kunden oder Geschäftspartner abzuwickeln?
Bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis erhält ein Arbeitnehmer sein Gehalt auf sein Konto.
Das Privatkonto dient aber grundsätzlich nicht dazu, laufende Geschäftszahlungen des Arbeitgebers entgegenzunehmen und anschließend an unbekannte Dritte weiterzuleiten.
Soll genau das zur eigentlichen Arbeitsaufgabe gehören, ist besondere Vorsicht geboten.
Noch kritischer wird es, wenn zusätzlich verlangt wird, eingehende Gelder in Kryptowährungen beziehungsweise Kryptowerte umzutauschen.
Bekanntes Muster unter neuem Namen
Das Prinzip ist nach Angaben der BaFin nicht neu.
Die Finanzaufsicht hat bereits mehrfach vor vergleichbaren Tätigkeiten gewarnt.
In der Vergangenheit wurden entsprechende Angebote beispielsweise als Tätigkeit als „Treuhandassistent/in“ bezeichnet.
Nun kann dasselbe oder ein ähnliches Prinzip unter anderen Berufsbezeichnungen auftreten.
„Sachbearbeiter im Homeoffice“ klingt zunächst unverfänglich und professionell.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Stellenbezeichnung, sondern die konkrete Aufgabe.
Sobald ein angeblicher Arbeitgeber verlangt, dass Beschäftigte über ihr privates Bankkonto fremde Gelder empfangen und weitertransferieren, sollten sämtliche Alarmglocken schrillen.
Telegram als Vermittlungsweg
Nach Angaben der BaFin werden die Jobangebote unter anderem über Telegram-Chats beworben und vermittelt.
Auch der Kommunikationsweg verdient Aufmerksamkeit.
Messenger und soziale Netzwerke ermöglichen es, schnell eine große Zahl potenzieller Interessenten anzusprechen. Gleichzeitig kann die Kommunikation sehr informell ablaufen.
Ein Angebot kann dabei zunächst wie eine unkomplizierte Möglichkeit wirken, von zu Hause aus zusätzliches Geld zu verdienen.
Die entscheidenden Risiken zeigen sich möglicherweise erst, wenn die vermeintliche Arbeitsaufgabe genauer beschrieben wird.
Arbeitssuchende sollten sich deshalb nicht allein von einer professionell klingenden Berufsbezeichnung, einer attraktiven Vergütung oder vermeintlich einfachen Aufgaben überzeugen lassen.
Weiterleitung und Kryptotausch können erlaubnispflichtig sein
Die Warnung der BaFin betrifft nicht nur die mögliche Herkunft der Gelder.
Hinzu kommt ein aufsichtsrechtlicher Aspekt.
Nach Angaben der Finanzaufsicht sind der beschriebene Transfer sowie der Tausch von Geldern erlaubnis- beziehungsweise zulassungspflichtig.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich die jeweils erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin.
Die Aufsicht weist zugleich darauf hin, dass Unternehmen solche Dienstleistungen teilweise anbieten, obwohl ihnen die notwendige Erlaubnis oder Zulassung fehlt.
Für Verbraucher und Arbeitssuchende ist deshalb wichtig, nicht einfach davon auszugehen, dass ein professioneller Internetauftritt oder ein offiziell klingender Firmenname automatisch eine entsprechende Berechtigung bedeutet.
Das eigene Bankkonto wird zum zentralen Risiko
Besonders kritisch ist die Nutzung des persönlichen Kontos.
Denn sämtliche Transaktionen werden zunächst dem Kontoinhaber zugeordnet.
Geht Geld ein und wird kurz darauf weitergeleitet oder für den Erwerb von Kryptowerten verwendet, entsteht eine nachvollziehbare Transaktionskette.
Genau deshalb sollten Verbraucher ihr Konto niemals leichtfertig für die Abwicklung fremder Finanzgeschäfte zur Verfügung stellen.
Auch Zugangsdaten, TANs, Kreditkartendaten oder Zugänge zu Kryptobörsen beziehungsweise Wallets gehören nicht in die Hände eines angeblichen Arbeitgebers.
Typische Warnsignale bei solchen Jobangeboten
Arbeitssuchende sollten besonders aufmerksam werden, wenn mehrere ungewöhnliche Merkmale zusammentreffen:
- Der Job wird hauptsächlich über Telegram, Messenger oder soziale Netzwerke vermittelt.
- Die Tätigkeit wird als einfache Homeoffice-Arbeit dargestellt.
- Das eigene Bankkonto soll für Zahlungen fremder Personen verwendet werden.
- Eingehendes Geld soll möglichst schnell weitergeleitet werden.
- Der Mitarbeiter soll Geld in Kryptowerte umtauschen.
- Die wirtschaftliche Logik der Tätigkeit bleibt unklar.
- Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Unternehmen keine eigenen Geschäftskonten für seine Zahlungsabwicklung verwendet.
- Der vermeintliche Arbeitgeber übt Zeitdruck aus oder verlangt schnelle Transaktionen.
Nicht jedes einzelne Merkmal beweist automatisch einen Betrugsversuch. Die Kombination aus privatem Konto, fremden Geldern und Weiterleitung sollte jedoch als massives Warnsignal betrachtet werden.
Vorsicht vor der Rolle als Finanzmittler
Hinter solchen Konstruktionen kann ein bekanntes Prinzip stehen: Kriminell erlangtes Geld soll über Konten anderer Personen weitergeleitet werden.
Dadurch entsteht eine zusätzliche Zwischenstation zwischen dem ursprünglichen Opfer und den eigentlichen Empfängern.
Für Kriminelle ist das attraktiv, weil nicht unmittelbar ihr eigenes Konto als erste Station der Zahlung auftaucht.
Für die angeworbene Person ist genau das gefährlich.
Sie glaubt möglicherweise, einer regulären Beschäftigung nachzugehen, während ihr Konto tatsächlich für problematische Finanztransaktionen eingesetzt wird.
Deshalb sollte niemand fremde Gelder allein aufgrund von Anweisungen eines unbekannten oder kaum überprüfbaren „Arbeitgebers“ weiterleiten.
Was tun, wenn man ein solches Jobangebot erhält?
Wer ein vergleichbares Angebot bekommt, sollte zunächst keine Bankdaten übermitteln und keine Zahlungen entgegennehmen oder weiterleiten.
Besonders wichtig ist, keine Transaktion durchzuführen, nur weil der vermeintliche Arbeitgeber behauptet, sie müsse dringend erledigt werden.
Das Unternehmen und die Tätigkeit sollten zunächst sorgfältig überprüft werden.
Bei Finanzdienstleistungen kann außerdem geprüft werden, ob ein Unternehmen über eine erforderliche Zulassung der BaFin verfügt.
Auch Stellenanzeigen, Chatverläufe, Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Informationen zum Angebot sollten bei einem konkreten Verdachtsfall nicht vorschnell gelöscht werden. Sie können später bei der Klärung des Sachverhalts relevant sein.
Was tun, wenn bereits Geld eingegangen ist?
Besonders ernst ist die Situation, wenn bereits fremde Gelder auf dem eigenen Konto eingegangen sind.
In diesem Fall sollte man nicht einfach den Anweisungen des angeblichen Arbeitgebers folgen und das Geld weiterleiten.
Stattdessen sollte die Situation zunächst geklärt werden.
Je nach konkretem Sachverhalt kann es sinnvoll sein, unverzüglich die eigene Bank zu kontaktieren und bei einem Betrugsverdacht auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
Wichtig ist vor allem, nicht eigenmächtig weitere Transaktionen durchzuführen, um einen vermeintlichen Arbeitsauftrag zu erfüllen.
Auch bei Kryptowährungen besondere Vorsicht
Der vorgesehene Umtausch in Kryptowerte macht das Angebot zusätzlich auffällig.
Kryptotransaktionen können Bestandteil legitimer Geschäfte sein. In Verbindung mit unbekannten Geldgebern, einem privaten Bankkonto und der Anweisung eines vermeintlichen Arbeitgebers entsteht jedoch ein erhebliches Warnsignal.
Arbeitssuchende sollten sich deshalb niemals dazu drängen lassen, für einen unbekannten Auftraggeber Konten bei Kryptodienstleistern einzurichten, Geld umzutauschen oder Kryptowerte anschließend an vorgegebene Adressen zu übertragen.
Die Tatsache, dass jemand für solche Transaktionen eine Provision oder Vergütung verspricht, macht das zugrunde liegende Geschäft nicht automatisch seriös.
Unternehmen in der BaFin-Datenbank überprüfen
Die BaFin weist darauf hin, dass Verbraucher überprüfen können, ob bestimmte Unternehmen von ihr zugelassen sind.
Dafür stellt die Finanzaufsicht eine Unternehmensdatenbank bereit.
Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen behauptet, Bankgeschäfte oder regulierte Finanz-, Wertpapier- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten zu dürfen.
Allerdings ersetzt auch ein Datenbankcheck nicht die Prüfung des konkreten Kontakts.
Betrüger können Namen real existierender Unternehmen missbrauchen oder sich als Mitarbeiter eines tatsächlich zugelassenen Anbieters ausgeben.
Deshalb sollten Firmenname, Kontaktdaten und Internetauftritt immer gemeinsam geprüft werden.
Ein einfacher Grundsatz schützt vor vielen Jobfallen
Bei vermeintlichen Homeoffice-Stellen kann eine einfache Regel helfen:
Das eigene Bankkonto sollte nicht zur Zahlungsdrehscheibe eines angeblichen Arbeitgebers werden.
Ein seriöses Beschäftigungsverhältnis zeichnet sich nicht dadurch aus, dass ständig fremdes Geld auf dem Privatkonto des Mitarbeiters eingeht und anschließend nach Anweisung weitergeleitet wird.
Wer genau dafür bezahlt werden soll, sollte das Angebot nicht als gewöhnlichen Nebenjob betrachten.