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KEYGEM GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KEYGEM GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Sicherungsmaßnahmen traten am 14. September 2026 um 9.19 Uhr in Kraft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 93 IN 189/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift im Kuhlweg 61 in 52074 Aachen. Sie ist beim Amtsgericht Aachen unter HRB 26423 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Angelo Antonio Sparacio vertreten.

Gegenstand des Unternehmens sind der Vertrieb und der Handel mit Computerkomponenten. Die KEYGEM GmbH darf sich außerdem an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Kristina Bopp-Wessing, Dennewartstraße 25–27 in 52068 Aachen.

Verfügungen der KEYGEM GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese ist außerdem berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Personen und Unternehmen, die der KEYGEM GmbH Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Zahlungen sind nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen.

Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund besteht und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Aachen über die Eröffnung des Verfahrens. Gläubiger können ihre Forderungen erst nach einer Verfahrenseröffnung und einer entsprechenden Aufforderung zur Insolvenztabelle anmelden.

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