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Kuehlhaus AG: Gericht hebt Überwachung der Insolvenzplanerfüllung auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuehlhaus Aktiengesellschaft hat das Amtsgericht Mannheim die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans aufgehoben. Die Entscheidung erging am 18. September 2026 unter dem Aktenzeichen 2 IN 1850/24.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in N 7, 5–6, 68161 Mannheim, und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 432719 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Vorstand Christian Reschke. Als Verfahrensbevollmächtigte waren die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP tätig.

Die Kuehlhaus Aktiengesellschaft bietet Dienstleistungen und sogenannte Managed Services für die Digitalisierung von Marketing, Vertrieb und Kundenbeziehungen an. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere die Beratung sowie die Erstellung und der Betrieb von Internetauftritten, E-Commerce-Angeboten und weiteren Digitalisierungslösungen. Hinzu kommen die Konzeption und Umsetzung digitaler Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen sowie der Vertrieb und die Vermittlung von Software.

Mit der nun veröffentlichten Entscheidung wird nicht das Insolvenzverfahren neu eröffnet. Vielmehr endet eine besondere Kontrollphase nach Bestätigung und Umsetzung des Insolvenzplans. Während dieser Phase wird überwacht, ob die im Plan vorgesehenen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern erfüllt werden.

Nach § 268 Absatz 1 der Insolvenzordnung hebt das Insolvenzgericht die Überwachung insbesondere dann auf, wenn die vom Insolvenzplan erfassten Ansprüche erfüllt oder ausreichend abgesichert sind. Eine Aufhebung kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch nach Ablauf des vorgesehenen Überwachungszeitraums erfolgen. Aus der kurzen Bekanntmachung geht nicht hervor, welcher konkrete Aufhebungsgrund im Fall der Kuehlhaus Aktiengesellschaft maßgeblich war.

Die Entscheidung deutet jedoch darauf hin, dass die gerichtliche Überwachung des Insolvenzplans nicht mehr erforderlich ist. Ob sämtliche wirtschaftlichen Verpflichtungen vollständig erfüllt wurden und wie sich das Unternehmen seit der Planbestätigung entwickelt hat, lässt sich der Veröffentlichung nicht entnehmen.

Der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim ist nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar.

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