Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e. V. hat das Amtsgericht Kiel die Überwachung der Planerfüllung aufgehoben. Die Entscheidung erging am 14. September 2026 unter dem Aktenzeichen 25 IN 3/25 und ist nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar.
Der Verein hat seinen Sitz in der Legienstraße 22 in 24103 Kiel und ist beim Amtsgericht Kiel unter VR 4101 KI im Vereinsregister eingetragen. Vertreten wird er durch die Vorstände Frank Homschu und Karsten Schneider.
Arbeit und Leben Schleswig-Holstein ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und ein staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung. Getragen wird der Verein gemeinsam vom DGB Bezirk Nord und dem Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen politische und arbeitsweltbezogene Bildungsangebote. Diese richten sich insbesondere an Beschäftigte, Jugendliche, Auszubildende und gesellschaftliche Gruppen, die von herkömmlichen Bildungsangeboten häufig nur schwer erreicht werden.
Zu den behandelten Themen gehören die politische Jugend- und Erwachsenenbildung, Arbeitswelt, Wirtschaft, betriebliche Mitbestimmung, deutsche Geschichte und politische Kultur. Weitere Schwerpunkte sind Demokratie, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Rechtsextremismus, Flucht und Asyl sowie Umwelt- und Klimafragen.
Die nun aufgehobene Überwachung war Bestandteil des Insolvenzplanverfahrens. Nach der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans kann vorgesehen werden, dass ein Insolvenzverwalter oder Sachwalter die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen weiterhin kontrolliert.
Das Amtsgericht Kiel hat die Überwachung beendet, weil die überwachten Ansprüche entweder vollständig erfüllt wurden oder ihre Erfüllung ausreichend gewährleistet ist. Damit wurde ein weiterer wesentlicher Schritt zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans erreicht.
Die Aufhebung bedeutet, dass keine weitere insolvenzgerichtliche Kontrolle der im Plan überwachten Verpflichtungen erforderlich ist. Der Beschluss enthält keine Angaben zur Höhe der erfüllten Forderungen, zu den vereinbarten Quoten oder zur konkreten Finanzierung der Planleistungen.