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Teutoburger Meisterbetrieb GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bielefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Teutoburger Meisterbetrieb GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Sicherungsmaßnahmen traten am 11. September 2026 um 11.15 Uhr in Kraft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 43 IN 684/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Blomestraße 18 in 33609 Bielefeld und ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 44088 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Yaman Yasit.

Die Teutoburger Meisterbetrieb GmbH ist als Maler- und Lackierbetrieb tätig. Zu den typischen Leistungen eines solchen Fachbetriebs können insbesondere Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Renovierungsarbeiten gehören. Welche Leistungen das Unternehmen zuletzt tatsächlich angeboten hat, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7 in 32312 Lübbecke.

Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser darf Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einziehen sowie eingehende Zahlungen entgegennehmen.

Personen und Unternehmen, die der Teutoburger Meisterbetrieb GmbH Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Zahlungen sind nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen.

Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst werden der Insolvenzgrund und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geprüft. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Bielefeld über die Eröffnung des Verfahrens. Gläubiger können ihre Forderungen erst nach einer Eröffnung und einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung zur Insolvenztabelle anmelden.

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