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Bank Sepah-Iran zahlungsunfähig: BaFin löst Entschädigung für Kunden aus

geralt (CC0), Pixabay

Für die deutsche Niederlassung der Bank Sepah-Iran in Frankfurt ist der Entschädigungsfall eingetreten. Die Finanzaufsicht BaFin stellte am 10. September 2026 fest, dass das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kundinnen und Kunden zurückzuzahlen. Damit können nun die vorgesehenen Sicherungsmechanismen für die verbliebenen Einleger greifen.

Parallel dazu hat das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurter Filiale eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Lucas Flöther bestellt.

Der Schritt kommt nicht überraschend. Bereits am 4. September hatte die BaFin beim Amtsgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

EU-Sanktionen schneiden Bank vom Zahlungsverkehr ab

Hinter der Entwicklung stehen nach Angaben der BaFin insbesondere die Sanktionen der Europäischen Union gegen die Bank Sepah.

Die Frankfurter Filiale ist keine eigenständige deutsche Bank, sondern eine rechtlich unselbstständige Drittstaatenzweigstelle der Bank Sepah mit Sitz in Teheran. Das Mutterinstitut befindet sich vollständig im Eigentum des iranischen Staates.

Infolge der EU-Sanktionen hat die deutsche Niederlassung nach Angaben der Finanzaufsicht keinen Zugang mehr zum europäischen Zahlungsverkehr. Damit ist ein zentraler Bestandteil des normalen Bankgeschäfts blockiert.

Die Situation führte schließlich dazu, dass die Zweigstelle die Einlagen ihrer Kunden nicht mehr zurückzahlen kann.

Insolvenz mit überschaubarer Größenordnung

Trotz der ungewöhnlichen Hintergründe sieht die BaFin keine Gefahr für das deutsche Finanzsystem.

Die Frankfurter Niederlassung besitzt nach Angaben der Behörde keine systemische Relevanz. Ihre Insolvenz stelle deshalb keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar.

Zum 31. Dezember 2025 verfügte das Institut über eine Bilanzsumme von 50,4 Millionen Euro. Damit handelt es sich im Vergleich zum gesamten deutschen Bankensektor um ein kleines Institut.

Besonders überschaubar ist inzwischen auch die Zahl der unmittelbar betroffenen Kunden: Nach Angaben der BaFin gibt es noch elf verbliebene Einleger.

Bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt

Für diese Kunden ist die Feststellung des Entschädigungsfalls von entscheidender Bedeutung. Die Einlagen der Frankfurter Filiale fallen unter das deutsche Einlagensicherungsgesetz.

Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an.

Mit der offiziellen Feststellung des Entschädigungsfalls kann die EdB nun prüfen, welche Ansprüche die einzelnen Einleger besitzen. Grundsätzlich können geschützte Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Einleger entschädigt werden.

In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen kann der Schutz auch über diese Grenze hinausgehen.

Kunden sollen kontaktiert werden

Für die elf verbliebenen Einleger bedeutet dies, dass sie nach den vorliegenden Angaben zunächst nicht selbst aktiv nach der Entschädigungseinrichtung suchen müssen.

Die EdB soll die Betroffenen von sich aus kontaktieren und anschließend die jeweiligen Entschädigungsansprüche prüfen.

Darüber hinaus besteht noch eine weitere Sicherungsebene. Die Frankfurter Filiale der Bank Sepah-Iran ist auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.

Dieser kann nach Maßgabe seiner eigenen Regeln Einlagen absichern, die oberhalb der gesetzlichen Entschädigungsgrenze liegen. Entscheidend ist dabei die jeweils geltende individuelle Sicherungsgrenze.

Insolvenz und Einlagensicherung laufen nebeneinander

Für betroffene Bankkunden ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Insolvenzverfahren und der Einlagensicherung wichtig.

Das Insolvenzverfahren betrifft das gesamte Vermögen und die Verpflichtungen der Bankfiliale. Die gesetzliche Einlagensicherung soll dagegen verhindern, dass geschützte Einleger auf den Ausgang eines möglicherweise langwierigen Insolvenzverfahrens warten müssen, bevor sie ihre abgesicherten Guthaben zurückerhalten.

Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls ist nun die Voraussetzung geschaffen, damit die Entschädigungseinrichtung die geschützten Einlagen prüfen und auszahlen kann.

Ein ungewöhnlicher Bankenfall

Der Fall unterscheidet sich damit von einer klassischen Bankeninsolvenz, die beispielsweise durch hohe Kreditausfälle oder Verluste am Kapitalmarkt ausgelöst wird.

Nach den Angaben der BaFin spielt hier vielmehr die besondere Situation der iranischen Staatsbank und die daraus folgende Abkopplung der Frankfurter Niederlassung vom europäischen Zahlungsverkehr infolge der EU-Sanktionen eine entscheidende Rolle.

Für die verbliebenen Kunden beginnt nun die praktische Abwicklung ihrer Ansprüche. Während das Insolvenzverfahren seinen eigenen Weg nimmt, soll die Einlagensicherung dafür sorgen, dass geschützte Guthaben bis zu den vorgesehenen Grenzen entschädigt werden.

Für das deutsche Finanzsystem insgesamt erwartet die BaFin dagegen keine größeren Auswirkungen: Mit einer Bilanzsumme von 50,4 Millionen Euro und lediglich elf verbliebenen Einlegern besitzt die Frankfurter Niederlassung nach Einschätzung der Aufsicht keine systemische Bedeutung.

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