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Sechs neue Aktien für eine alte – was die Kapitalerhöhung der Deutschen Reinigungswerke AG für Aktionäre bedeutet
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Sechs neue Aktien für eine alte – was die Kapitalerhöhung der Deutschen Reinigungswerke AG für Aktionäre bedeutet

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay

Bei der Deutschen Reinigungswerke AG steht eine erhebliche Veränderung der Aktienzahl an. Nach der Bekanntmachung zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das Grundkapital von 188.747 Euro um 943.735 Euro auf 1.132.482 Euro erhöht. Gleichzeitig werden 943.735 neue Inhaber-Stückaktien ausgegeben. Für jede bestehende Aktie sollen Aktionäre sechs neue Aktien erhalten.

Was bedeutet das für Anleger? Müssen Aktionäre Geld nachschießen? Ist ihr Aktienpaket anschließend siebenmal so viel wert? Und warum führt ein Unternehmen überhaupt eine solche Maßnahme durch?

Wir haben die wichtigsten Fragen mit Rechtsanwalt Reime besprochen.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, auf den ersten Blick klingt die Meldung spektakulär: Für eine bestehende Aktie gibt es sechs neue Aktien. Was genau passiert bei der Deutschen Reinigungswerke AG?

Rechtsanwalt Reime: Entscheidend ist zunächst der Begriff „Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln“. Das Unternehmen beschafft sich bei dieser konkreten Maßnahme nicht einfach zusätzliches Kapital von seinen Aktionären. Vielmehr wird bereits vorhandenes Eigenkapital innerhalb der Bilanz umgegliedert. Laut Bekanntmachung werden 943.735 Euro aus der Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt.

Das Grundkapital steigt dadurch von 188.747 Euro auf 1.132.482 Euro. Gleichzeitig werden 943.735 zusätzliche Aktien ausgegeben.

Interviewer: Es fließen also nicht 943.735 Euro neues Geld auf das Bankkonto des Unternehmens?

Rechtsanwalt Reime: Genau das ist der entscheidende Unterschied zu einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen. Die 943.735 Euro waren nach den Angaben in der Bekanntmachung bereits als Kapitalrücklage vorhanden. Sie werden nun bilanziell dem Grundkapital zugeordnet.

Die Gesellschaft wird allein durch diese Umbuchung also nicht um 943.735 Euro vermögender.

Interviewer: Und warum bekommen die Aktionäre dann neue Aktien?

Rechtsanwalt Reime: Weil das erhöhte Grundkapital auf entsprechend mehr Stückaktien verteilt wird. Nach der Bekanntmachung erhält jeder Aktionär für eine vorhandene Aktie sechs zusätzliche Aktien.

Das lässt sich sehr einfach rechnen: Wer bislang 100 Aktien besitzt, erhält 600 neue Aktien und besitzt anschließend 700 Stück. Aus 1.000 Aktien werden entsprechend 7.000 Aktien.

Interviewer: Das klingt zunächst nach einer Versiebenfachung des Vermögens.

Rechtsanwalt Reime: Das wäre eine falsche Schlussfolgerung. Die Zahl der Aktien versiebenfacht sich, aber daraus folgt nicht, dass sich auch der wirtschaftliche Wert des Aktienpakets versiebenfacht.

Stellen Sie sich einen Kuchen vor, der zunächst in 100 Stücke aufgeteilt ist. Wenn derselbe Kuchen anschließend in 700 kleinere Stücke geteilt wird, haben wir zwar siebenmal so viele Stücke. Der Kuchen selbst ist dadurch aber nicht siebenmal größer geworden.

So ähnlich muss man die wirtschaftliche Wirkung einer solchen Aktienmaßnahme betrachten.

Interviewer: Können Sie das mit konkreten Zahlen erklären?

Rechtsanwalt Reime: Nehmen wir nur als Rechenbeispiel an, jemand besitzt 100 Aktien und sein gesamtes Aktienpaket hätte unmittelbar vor der technischen Anpassung einen Wert von 10.000 Euro.

Nach der Maßnahme besitzt dieser Anleger 700 Aktien. Wenn sich am Gesamtwert seiner Beteiligung allein aufgrund der Maßnahme nichts verändert, würden diese 700 Aktien zusammen weiterhin 10.000 Euro repräsentieren. Der rechnerische Wert je Aktie wäre entsprechend geringer.

Natürlich ist das lediglich ein vereinfachtes Beispiel. Ein tatsächlicher Börsen- oder Marktpreis wird von Angebot und Nachfrage und vielen weiteren Faktoren bestimmt.

Interviewer: Wird der einzelne Aktionär durch die vielen neuen Aktien verwässert?

Rechtsanwalt Reime: Bei der beschriebenen proportionalen Zuteilung grundsätzlich nicht allein durch diese Maßnahme. Sämtliche bisherigen Aktionäre erhalten die neuen Aktien entsprechend ihrem bisherigen Bestand.

Wer beispielsweise vorher ein Prozent der Aktien hielt, sollte bei einer vollständig proportionalen Zuteilung grundsätzlich auch danach ein Prozent halten.

Die absolute Aktienzahl steigt, die relative Beteiligungsquote verändert sich dadurch grundsätzlich nicht.

Interviewer: Müssen Aktionäre für die sechs zusätzlichen Aktien bezahlen?

Rechtsanwalt Reime: Nach der vorliegenden Bekanntmachung nicht. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die Kapitalrücklage der Gesellschaft wird in Grundkapital umgewandelt und die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären entsprechend ihrer Beteiligung zugeordnet.

Das ist etwas völlig anderes als ein Bezugsangebot, bei dem Aktionäre neue Aktien gegen Zahlung eines festgelegten Bezugspreises erwerben können.

Interviewer: Warum führt eine Aktiengesellschaft eine solche Maßnahme überhaupt durch?

Rechtsanwalt Reime: Dafür können unterschiedliche gesellschafts- und kapitalmarktbezogene Überlegungen eine Rolle spielen. Bei der Deutschen Reinigungswerke AG ist interessant, dass bereits bei einer früher veröffentlichten Hauptversammlungsplanung eine Kombination aus Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließender Neueinteilung der Aktien vorgesehen war. Als Ziel wurde dort unter anderem eine höhere Liquidität der Aktie genannt.

Für die jetzt bekannt gemachte Maßnahme sind aber letztlich die tatsächlich beschlossenen und veröffentlichten Bedingungen maßgeblich.

Interviewer: In der Bekanntmachung steht als Verhältnis „1:6“. Könnte man das missverstehen?

Rechtsanwalt Reime: Deshalb sollte man immer zusätzlich den erläuternden Satz lesen. Dort wird ausdrücklich erklärt, dass auf jede bestehende Stückaktie sechs neue Stückaktien entfallen.

Ein Anleger mit einer Altaktie erhält also sechs neue Aktien hinzu. Danach besitzt er insgesamt sieben Aktien.

Interviewer: Was geschieht mit dem prozentualen Anteil eines Großaktionärs?

Rechtsanwalt Reime: Nehmen wir beispielsweise an, ein Aktionär besitzt vor der Maßnahme zehn Prozent aller bestehenden Aktien. Werden sämtliche neuen Aktien proportional an alle Aktionäre verteilt, besitzt dieser Aktionär anschließend zwar siebenmal so viele einzelne Aktien, sein prozentualer Anteil bleibt aber grundsätzlich bei zehn Prozent.

Genau deshalb darf man absolute Stückzahl und Beteiligungsquote nicht miteinander verwechseln.

Interviewer: Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2026 gewinnberechtigt sein. Was bedeutet das?

Rechtsanwalt Reime: Das bedeutet zunächst, dass die neuen Aktien hinsichtlich der Gewinnberechtigung ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden. Daraus folgt aber keineswegs automatisch, dass tatsächlich eine Dividende gezahlt wird.

Ob ein ausschüttungsfähiger Gewinn vorhanden ist und ob eine Ausschüttung beschlossen wird, ist eine separate Frage.

Interviewer: Wann sollen die neuen Aktien in den Depots erscheinen?

Rechtsanwalt Reime: Die Bekanntmachung ist hier sehr konkret. Die Gutschrift soll über Clearstream und die depotführenden Kreditinstitute erfolgen. Als Valuta wird der 8. September 2026 genannt. Maßgeblich sind danach die Bestände vom 7. September 2026 am Abend.

Aktionäre sollten also ihre Depotbuchungen überprüfen und darauf achten, ob die zusätzliche Stückzahl korrekt eingebucht wurde.

Interviewer: Nehmen wir an, jemand hatte am maßgeblichen Abend 2.000 Aktien. Wie müsste sein Depot anschließend aussehen?

Rechtsanwalt Reime: Nach dem veröffentlichten Verhältnis erhält er für die 2.000 bestehenden Aktien 12.000 neue Aktien. Anschließend wären es insgesamt 14.000 Aktien.

2.000 Altaktien plus 12.000 neue Aktien ergeben 14.000 Aktien.

Interviewer: Könnte sich ein Anleger also freuen, wenn er morgens plötzlich statt 2.000 Aktien 14.000 Aktien im Depot sieht?

Rechtsanwalt Reime: Über die korrekte Durchführung kann er sich natürlich freuen. Er sollte die höhere Stückzahl aber nicht mit einem entsprechenden Vermögenszuwachs verwechseln.

Genau hier liegt wahrscheinlich der wichtigste Punkt für Anleger: Siebenmal so viele Aktien bedeuten nicht siebenmal so viel Vermögen.

Interviewer: Hat die Kapitalerhöhung denn überhaupt irgendeinen Einfluss auf den Unternehmenswert?

Rechtsanwalt Reime: Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln selbst schafft zunächst keinen entsprechenden neuen wirtschaftlichen Wert. Es handelt sich im Kern um eine Veränderung innerhalb des Eigenkapitals.

Der Unternehmenswert hängt dagegen von ganz anderen Faktoren ab: Geschäftsentwicklung, Umsätzen, Erträgen, Wachstumsaussichten, Risiken, Finanzierung und – sofern ein Marktpreis existiert – natürlich auch davon, welchen Preis Investoren bereit sind zu zahlen.

Interviewer: Ist das Ganze also eigentlich ein Aktiensplit?

Rechtsanwalt Reime: Wirtschaftlich kann die stark erhöhte Stückzahl für Anleger an einen Aktiensplit erinnern. Juristisch sollte man jedoch genau hinschauen. Die aktuelle Bekanntmachung bezeichnet die Maßnahme ausdrücklich als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 207 ff. AktG und beschreibt die Ausgabe von 943.735 neuen Stückaktien.

Interessant ist, dass die Gesellschaft bereits 2025 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit einer anschließenden Neueinteilung der Aktien im Verhältnis 1:6 geplant hatte. Damals wurde erläutert, dass eine vorherige Kapitalerhöhung erforderlich sei, weil der anteilige Betrag einer Stückaktie am Grundkapital nicht unter einen Euro sinken darf.

Interviewer: Worauf sollten Aktionäre jetzt besonders achten?

Rechtsanwalt Reime: Zunächst auf die korrekte Depotbuchung. Der bisherige Aktienbestand muss mit dem veröffentlichten Zuteilungsverhältnis abgeglichen werden.

Daneben sollte man die Maßnahme nicht isoliert betrachten. Wer beurteilen möchte, was seine Beteiligung tatsächlich wert ist, muss sich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens beschäftigen. Eine höhere Aktienzahl sagt darüber für sich genommen sehr wenig aus.

Interviewer: Was wäre Ihr Fazit in einem Satz?

Rechtsanwalt Reime: Die Aktionäre erhalten deutlich mehr Aktien, aber die Kapitalmaßnahme allein macht ihre Beteiligung nicht entsprechend wertvoller – entscheidend bleibt, welchen wirtschaftlichen Anteil am Unternehmen diese Aktien insgesamt repräsentieren.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, vielen Dank für das Gespräch.

Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne.

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