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Lumetica GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Freistaat Bayern als Gesellschafter genannt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Augsburg hat den Eigenantrag der Lumetica GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen IN 176/26 geführt.

Die Entscheidung bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Nach der gerichtlichen Prüfung reicht das vorhandene Gesellschaftsvermögen voraussichtlich nicht aus, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

Der Firmensitz der Lumetica GmbH befindet sich am Messerschmittring 44, 86343 Königsbrunn. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 41058 eingetragen.

Ungewöhnlich ist die Vertretungsangabe im gerichtlichen Beschluss: Dort wird die Lumetica GmbH durch ihren Gesellschafter Freistaat Bayern, gesetzlich vertreten durch das Bayerische Landesamt für Finanzen, vertreten. Ein Geschäftsführer wird in der aktuellen Insolvenzbekanntmachung nicht mehr genannt.

Freistaat Bayern offenbar nicht als Unternehmensbetreiber beteiligt

Die Nennung des Freistaats Bayern sollte nicht so verstanden werden, dass es sich bei Lumetica um ein staatliches Energieunternehmen oder ein vom Freistaat aufgebautes Solarunternehmen handelt. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.

Dass der Freistaat über das Landesamt für Finanzen als Gesellschafter und Vertreter aufgeführt wird, deutet vielmehr auf eine besondere rechtliche Konstellation hin. Der Staat kann beispielsweise im Rahmen einer erbrechtlichen oder vermögensrechtlichen Abwicklung Gesellschafteranteile übernehmen. Auch bei einer führungslosen GmbH können gegenüber der Gesellschaft abzugebende Erklärungen an die Gesellschafter gerichtet werden.

Aus welchem konkreten Grund der Freistaat Bayern Gesellschafter der Lumetica GmbH wurde und seit wann diese Beteiligung bestand, wird in der Insolvenzbekanntmachung nicht erläutert. Fest steht lediglich, dass der Freistaat in diesem Verfahren die Gesellschaft gesetzlich über das Landesamt für Finanzen vertrat.

Die Beteiligung bedeutet auch nicht, dass der Freistaat für sämtliche Schulden der GmbH haftet. Die Haftung bleibt grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Erst 2025 als MaierTech Energy GmbH gegründet

Die Gesellschaft wurde am 5. März 2025 unter dem Namen MaierTech Energy GmbH in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag stammte vom 6. Februar 2025. Das Stammkapital betrug 25.000 Euro.

Als erste Geschäftsführer wurden Waldemar Maier und Maximilian Rusu bestellt. Die ursprüngliche Geschäftsanschrift befand sich am Messerschmittring 54 in Königsbrunn.

Im September 2025 wurde die Gesellschaft in Lumetica GmbH umbenannt. Gleichzeitig änderte sich die Geschäftsanschrift zum Messerschmittring 44. Waldemar Maier schied zu diesem Zeitpunkt als Geschäftsführer aus. Maximilian Rusu wurde in älteren Register- und Firmeninformationen anschließend noch als Geschäftsführer geführt. Im aktuellen Insolvenzbeschluss erscheint jedoch auch er nicht mehr als Vertreter.

Die Gesellschaft bestand bis zur Abweisung ihres Insolvenzantrags nur etwa eineinhalb Jahre. Unter dem Namen Lumetica war sie sogar lediglich rund ein Jahr registriert.

Weitreichende Pläne für erneuerbare Energien

Der Unternehmensgegenstand umfasste die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Vermarktung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Als Schwerpunkte waren Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur vorgesehen.

Die Gesellschaft durfte entsprechende Anlagen selbst als Vermögenswerte halten, verwalten und veräußern. Damit war sowohl ein operatives Projektentwicklungsgeschäft als auch der Aufbau eines eigenen Energieanlagenbestands möglich.

Zum vorgesehenen Geschäftsmodell gehörten außerdem Dienstleistungen für andere Unternehmen oder Anlagenbetreiber. Dazu hätten beispielsweise Standortprüfungen, technische Planung, Projektsteuerung, Anlagenbetrieb, Wartungsorganisation oder die Vermarktung erzeugter Energie zählen können.

Auch der Handel mit Energie war ausdrücklich Bestandteil des Unternehmensgegenstands. Die Gesellschaft sollte damit Strom aus eigenen oder fremden Anlagen vermarkten und innovative Energiekonzepte entwickeln können. Denkbar waren dabei kombinierte Lösungen aus Photovoltaik, Batteriespeicherung, Ladeinfrastruktur und intelligenter Verbrauchssteuerung.

Keine konkreten Energieprojekte nachweisbar

Trotz des umfangreichen Unternehmensgegenstands lässt sich öffentlich kein konkretes Photovoltaik-, Speicher- oder Ladeinfrastrukturprojekt eindeutig der Lumetica GmbH zuordnen. Es finden sich weder Angaben über fertiggestellte Anlagen noch über Standorte, Leistungskapazitäten, Projektpartner oder Energieabnahmeverträge.

Auch ein eigener Internetauftritt, ein öffentlich erkennbares Produktangebot oder aktuelle Kontaktdaten konnten nicht festgestellt werden. In Firmenverzeichnissen wurde die Gesellschaft den Bereichen Energieversorgung, Elektrizitätshandel und sonstige Dienstleistungen zugeordnet. Diese Einordnungen beruhen jedoch im Wesentlichen auf dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand.

Es ist daher nicht belegbar, dass Lumetica tatsächlich eigene Energieanlagen errichtete oder betrieb. Ebenso wenig lässt sich feststellen, ob die Gesellschaft jemals nennenswerte Erlöse aus der Projektentwicklung, dem Anlagenverkauf oder dem Energiehandel erzielte.

Nach dem öffentlich nachvollziehbaren Stand befand sich das Unternehmen offenbar noch in einer frühen Aufbau- oder Projektierungsphase. Ob bereits Grundstücksrechte, Planungsunterlagen, Netzanschlussanfragen, Anlagenkomponenten oder sonstige Projektwerte vorhanden waren, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.

Verbindung zum Umfeld von MaierTech

Die ursprüngliche Firmierung MaierTech Energy GmbH verweist auf das geschäftliche Umfeld von Waldemar Maier. Dieser war auch mit weiteren Unternehmen aus den Bereichen Technik und Photovoltaik verbunden, darunter die MaierTech Solutions GmbH und die Maier PV GmbH & Co. KG.

Die MaierTech Solutions GmbH befasste sich mit technischen Lösungen und war ebenfalls am Messerschmittring 54 in Königsbrunn ansässig. An derselben Anschrift waren weitere Unternehmen aus dem Umfeld erneuerbarer Energien beziehungsweise technischer Dienstleistungen registriert.

Ob Lumetica konkrete Projekte, Verträge oder Vermögenswerte aus diesem Unternehmensumfeld übernehmen sollte, ist nicht öffentlich dokumentiert. Eine gemeinsame Anschrift und personelle Verbindung belegen noch keine Übertragung von Anlagen oder Aufträgen.

Abweisung trotz Eigenantrags

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde im Namen der Lumetica GmbH selbst gestellt. Bei einer GmbH kommen als Insolvenzgründe insbesondere Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, bei einem Eigenantrag außerdem drohende Zahlungsunfähigkeit, in Betracht.

Welcher konkrete Eröffnungsgrund festgestellt wurde, nennt die Veröffentlichung nicht. Ebenso fehlen Angaben zu den Gläubigern, zur Höhe der Verbindlichkeiten und zu möglichen Vermögenswerten.

Die Abweisung mangels Masse ist für Gläubiger besonders nachteilig. Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, findet kein geordnetes Verfahren mit Forderungsanmeldung, Prüfung der Ansprüche und gemeinschaftlicher Verteilung vorhandener Erlöse statt. Gläubiger müssen selbst prüfen, ob einzelne Vollstreckungs- oder Haftungsansprüche verfolgt werden können.

Mit der rechtskräftigen Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse wird die GmbH grundsätzlich aufgelöst. Sie wird jedoch nicht sofort automatisch aus dem Handelsregister gelöscht. Die weitere registerrechtliche Abwicklung bleibt abzuwarten.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen IN 176/26.

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