Die IMMO-PORT II UG (haftungsbeschränkt) befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Hannover hat am 7. September 2026 um 15.05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 907 IN 392/26 geführt.
Firmensitz der Gesellschaft ist Moritz-Simon-Weg 11, 30453 Hannover. Im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover wird das Unternehmen unter HRB 227626 geführt. Geschäftsführer ist Oleg Dyshel.
Immobilienbezogene Vermögensverwaltung als Geschäftstätigkeit
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Obwohl der Registergegenstand nicht ausdrücklich auf Immobilien begrenzt ist, ist die Gesellschaft nach ihrer Firmierung, ihrer wirtschaftlichen Einordnung und ihrem Unternehmensumfeld dem Immobilienbereich zuzurechnen.
Das Geschäftsmodell einer solchen Gesellschaft besteht typischerweise darin, Grundstücke, Gebäude, Wohnungen oder andere Vermögenswerte für eigene Rechnung zu erwerben, zu halten, zu verwalten und gegebenenfalls wieder zu veräußern. Die Gesellschaft tritt damit grundsätzlich nicht als klassische Hausverwaltung für fremde Eigentümer auf, sondern verwaltet eigenes Vermögen.
Welche konkreten Grundstücke oder Immobilien die IMMO-PORT II UG zuletzt besaß oder bewirtschaftete, lässt sich anhand der öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben nicht belastbar feststellen. Eine eigene Internetseite, konkrete Immobilienangebote oder näher bezeichnete Bau- und Entwicklungsprojekte sind öffentlich nicht erkennbar. Ebenso liegen keine veröffentlichten Angaben zu Umsätzen, Beschäftigten oder zum aktuellen Immobilienbestand vor.
Die bisher feststellbare Geschäftstätigkeit beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die gesellschaftsrechtlich dokumentierte Verwaltung und Verwertung eigenen, wahrscheinlich immobilienbezogenen Vermögens. Ob zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Immobilien vorhanden waren oder lediglich Forderungen, Beteiligungen und sonstige Vermögenspositionen verwaltet wurden, muss nun im Eröffnungsverfahren geklärt werden.
Gesellschaft besteht bereits seit 2015
Die heutige IMMO-PORT II UG wurde ursprünglich im Jahr 2015 als Verwaltungsgesellschaft Metzendorfer Straße UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Die spätere Umbenennung in IMMO-PORT II UG erfolgte im August 2024. Gleichzeitig wurden die Geschäftsanschrift und die Geschäftsführung geändert. Oleg Dyshel übernahm zu diesem Zeitpunkt die Leitung des Unternehmens.
Diese Vorgeschichte deutet darauf hin, dass die Gesellschaft ursprünglich für die Verwaltung eines bestimmten Vermögens- oder Immobilienprojekts gegründet wurde und später in eine breiter ausgerichtete Immobilien- und Vermögensgesellschaft umgewandelt beziehungsweise entsprechend umbenannt wurde.
Das eingetragene Stammkapital beträgt lediglich 500 Euro. Das geringe Stammkapital ist für eine Unternehmergesellschaft zwar gesetzlich zulässig, bietet Gläubigern jedoch nur eine sehr begrenzte Haftungsgrundlage. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Immobilien, Bankguthaben, Forderungen oder andere verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind, gehört zu den zentralen Prüfungsaufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Verbindungen zu weiteren IMMO-PORT-Gesellschaften
Am selben Hannoveraner Firmensitz bestehen weitere ähnlich bezeichnete Gesellschaften. Dazu gehören insbesondere die IMMO-PORT I GmbH und die IMMO-PORT III UG (haftungsbeschränkt). Auch diese Unternehmen befassen sich nach ihren Registerangaben mit der Verwaltung eigenen Vermögens beziehungsweise mit dem An- und Verkauf von Immobilien.
Oleg Dyshel ist ebenfalls mit diesen Gesellschaften verbunden. Die übereinstimmende Geschäftsanschrift, die vergleichbaren Unternehmensgegenstände und die fortlaufende Nummerierung der Firmennamen sprechen für einen wirtschaftlichen Zusammenhang. Dabei kann es sich um einzelne Objekt- oder Projektgesellschaften handeln, in denen unterschiedliche Immobilien oder Vermögenswerte getrennt gehalten werden.
Das Insolvenzverfahren betrifft nach der vorliegenden Bekanntmachung allerdings ausschließlich die IMMO-PORT II UG (haftungsbeschränkt). Daraus folgt nicht automatisch, dass auch die IMMO-PORT I GmbH, die IMMO-PORT III UG oder weitere verbundene Unternehmen insolvent sind.
Karina Schwarz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz aus Hannover bestellt. Verfügungen der IMMO-PORT II UG über ihr Vermögen sind nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Die Geschäftsführung bleibt zwar formal im Amt, kann aber nicht mehr uneingeschränkt über Immobilien, Kontoguthaben, Forderungen oder sonstige Vermögenswerte verfügen.
Auch Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses leisten. Damit soll verhindert werden, dass vorhandenes Vermögen vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vermindert oder einzelnen Gläubigern entzogen wird.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun insbesondere untersuchen, welche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind, ob Immobilien zum Gesellschaftsvermögen gehören und welchen Belastungen diese gegebenenfalls unterliegen. Bei Immobiliengesellschaften ist dabei entscheidend, ob Grundpfandrechte, Darlehen, rückständige Abgaben oder andere Verbindlichkeiten bestehen und welcher Betrag nach einem möglichen Verkauf für die Insolvenzmasse verbleiben würde.
Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Das Amtsgericht Hannover muss zunächst prüfen, ob ein Insolvenzgrund besteht und genügend Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken.
Sind verwertbare Immobilien vorhanden, kommen grundsätzlich deren Fortführung, Vermietung oder Verkauf in Betracht. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation könnte auch eine Übertragung einzelner Objekte oder der gesamten Gesellschaft geprüft werden. Reicht das vorhandene Vermögen dagegen nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten aus und wird kein Kostenvorschuss gezahlt, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden.
Zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Forderungen und zur Zahl der betroffenen Gläubiger enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Der weitere Verlauf hängt maßgeblich davon ab, welche Vermögenswerte die vorläufige Insolvenzverwalterin bei der IMMO-PORT II UG ermittelt und ob daraus eine ausreichende Insolvenzmasse gebildet werden kann.