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Schnettberg Immobilienmanagement GmbH aus Lingen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Schnettberg Immobilienmanagement GmbH befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Lingen (Ems) ordnete am 9. September 2026 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 18 IN 45/26 geführt.

Firmensitz der Gesellschaft ist Meppener Straße 25a, 49808 Lingen (Ems). Das Unternehmen ist unter HRB 206467 im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen und wird von Geschäftsführer Martin Schnettberg vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Bremen bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Immobilienvermittlung und Hausverwaltung als tatsächliches Geschäft

Der eingetragene Unternehmensgegenstand umfasst die Betreuung, den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Die tatsächlich ausgeübte Geschäftstätigkeit ging darüber hinaus und umfasste verschiedene Leistungen rund um Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Die Schnettberg Immobilienmanagement GmbH trat am Markt insbesondere als Immobilienvermittlerin und Hausverwaltung auf. Nach ihrer Außendarstellung vermittelte sie Wohn- und Gewerbeimmobilien und begleitete Eigentümer, Kaufinteressenten, Vermieter und Mieter von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss.

Zum Angebot gehörten insbesondere:

  • Verkauf und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien,
  • Marktwertermittlungen und immobilienwirtschaftliche Beratung,
  • Erstellung von Exposés und Vermarktung von Immobilien,
  • Begleitung von Verkäufen bis zum Notartermin,
  • kaufmännische und technische Objektverwaltung,
  • Mietmanagement und Abrechnungsservice,
  • Planung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
  • Betreuung von Eigentümern und Mietern,
  • Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden.

Damit handelte es sich nicht lediglich um eine Gesellschaft, die eigene Immobilien besaß und verwaltete. Das Unternehmen erbrachte auch Dienstleistungen für fremde Immobilieneigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Eigene Mietverhältnisse und Verwaltungsbestände

Aus einem weiterhin öffentlich abrufbaren Bewerberformular geht hervor, dass die Schnettberg Immobilienmanagement GmbH gegenüber Mietinteressenten auch als Vermieterin auftrat. In dem Formular wird eine Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Mietvertrages angekündigt.

Dies deutet darauf hin, dass die Gesellschaft entweder eigene Immobilien vermietete oder Mietverhältnisse für Eigentümer im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit betreute. Welche Grundstücke und Gebäude zum eigenen Vermögen gehörten und wie viele Wohn- oder Gewerbeeinheiten zuletzt verwaltet wurden, ist öffentlich nicht ausgewiesen.

Für Mieter und Eigentümer ist im weiteren Verfahren deshalb besonders wichtig, ob die Verwaltung laufender Mietverhältnisse fortgesetzt wird. Mietzahlungen sind grundsätzlich weiterhin zu leisten. Aufgrund der gerichtlichen Anordnung sollten Zahlungen jedoch nur noch unter Beachtung der Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Auch die Verwaltung von Kautionen, Instandhaltungsrücklagen und anderen Fremdgeldern dürfte überprüft werden. Solche Gelder sind von eigenem Unternehmensvermögen zu trennen und dürfen grundsätzlich nicht für allgemeine Betriebsausgaben verwendet werden.

Eigenes Immobilienteam am Standort Lingen

Die Unternehmensdarstellung weist auf einen tatsächlich vorhandenen Geschäftsbetrieb mit mehreren Fachkräften hin. Neben Geschäftsführer Martin Schnettberg wurden dort eine Leiterin der Mietverwaltung, eine Immobilienkauffrau für die Wohnungseigentumsverwaltung, eine Mitarbeiterin für die Schadensabwicklung und eine Buchhalterin genannt.

Diese personelle Aufstellung spricht dafür, dass das Unternehmen operative Verwaltungsaufgaben ausführte und nicht nur als formale Besitz- oder Projektgesellschaft bestand. Die Bereiche Mietverwaltung, Wohnungseigentumsverwaltung, Buchhaltung und Schadensbearbeitung setzen üblicherweise laufende Verwaltungsbestände sowie regelmäßigen Kontakt zu Eigentümern, Mietern, Handwerksbetrieben und Versicherungen voraus.

Ob sämtliche genannten Beschäftigten bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung noch für die Gesellschaft tätig waren, ist nicht bekannt. Die Insolvenzbekanntmachung enthält weder Angaben zur Zahl der Beschäftigten noch dazu, ob der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt wird.

Vom Kleinunternehmen zur GmbH

Die Gesellschaft wurde 2012 zunächst als Schnettberg Immobilienmanagement UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Später wurde das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöht und das Unternehmen in eine GmbH umgewandelt. Seit 2022 firmiert es als Schnettberg Immobilienmanagement GmbH.

Die Entwicklung von der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zur regulären GmbH deutet darauf hin, dass das Immobiliengeschäft über einen längeren Zeitraum aufgebaut und erweitert wurde. Die Gesellschaft war damit seit rund 14 Jahren am Markt.

Öffentliche Jahresabschlussunterlagen liegen zumindest für frühere Geschäftsjahre vor. Aktuelle Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind jedoch nicht frei ersichtlich. Ebenso ist derzeit nicht bekannt, ob einzelne Immobilien mit Darlehen oder Grundpfandrechten belastet sind.

Teil eines breiter aufgestellten Unternehmensumfeldes

Am Standort Meppener Straße 25a treten mehrere Unternehmen und Geschäftsbereiche unter dem Namen Schnettberg auf. Neben der Immobilienverwaltung gehören dazu Finanz- und Versicherungsvermittlung, Hausmeisterdienstleistungen sowie Projektentwicklung.

Auch die Haug Projektgesellschaft GmbH ist an derselben Anschrift ansässig und wird von Martin Schnettberg geführt. Sie befasst sich nach den verfügbaren Unternehmensangaben mit Immobilien- und Projektgeschäften. Darüber hinaus ist Martin Schnettberg mit weiteren Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft verbunden.

Diese Verbindungen zeigen ein breiteres wirtschaftliches Umfeld rund um Immobilienverwaltung, Projektentwicklung und Finanzdienstleistungen. Rechtlich handelt es sich jedoch um eigenständige Gesellschaften. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 18 IN 45/26 betrifft ausschließlich die Schnettberg Immobilienmanagement GmbH. Eine Insolvenz anderer verbundener Unternehmen lässt sich aus dem Beschluss nicht ableiten.

Antrag offenbar nicht von der Gesellschaft selbst

In der gerichtlichen Bekanntmachung wird die Schnettberg Immobilienmanagement GmbH als Antragsgegnerin bezeichnet. Dies deutet darauf hin, dass der Insolvenzantrag wahrscheinlich von einem Gläubiger und nicht vom Unternehmen selbst gestellt wurde. Wer den Antrag eingereicht hat und auf welche Forderung er gestützt wird, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor.

Der vorläufige Insolvenzverwalter muss nun prüfen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund, insbesondere Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, tatsächlich vorliegt. Gleichzeitig wird er untersuchen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Auswirkungen auf Eigentümer, Mieter und Geschäftspartner

Für Eigentümer, deren Immobilien von der Gesellschaft verwaltet werden, stellt sich insbesondere die Frage, ob Mietzahlungen, Hausgelder, Betriebskostenvorauszahlungen und Instandhaltungsrücklagen ordnungsgemäß getrennt verwahrt wurden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter dürfte deshalb unter anderem folgende Bereiche überprüfen:

  • Bankkonten und offene Forderungen,
  • bestehende Hausverwaltungsverträge,
  • Miet- und WEG-Abrechnungen,
  • Kautionskonten und Instandhaltungsrücklagen,
  • laufende Immobilienverkäufe und Vermietungen,
  • Provisionsansprüche aus Vermittlungsgeschäften,
  • Verträge mit Dienstleistern und Handwerksbetrieben sowie
  • mögliche eigene Grundstücke und Gebäude.

Hausverwaltungsverträge enden durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht automatisch. Ob die Gesellschaft ihre Verwaltungsleistungen weiter erbringen kann, hängt jedoch von der wirtschaftlichen Lage und der Entscheidung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.

Geschäftsbetrieb nicht automatisch eingestellt

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde. Geschäftsführer Martin Schnettberg bleibt formal im Amt, kann aber über das Gesellschaftsvermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.

Schuldner der Gesellschaft werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Betroffene Eigentümer, Mieter und Geschäftspartner sollten daher darauf achten, ob sie neue Zahlungsanweisungen oder geänderte Kontoverbindungen erhalten.

Zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten und zur Zahl der betroffenen Gläubiger macht das Amtsgericht keine Angaben. Nach Abschluss seiner Prüfung wird Dr. Moritz Sponagel dem Gericht berichten. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Lingen (Ems), ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnettberg Immobilienmanagement GmbH eröffnet werden kann.

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