Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AD Covidtest1 UG (haftungsbeschränkt) umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Seit dem 4. September 2026 um 12.50 Uhr darf die Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun in Karlsruhe bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 101 IN 652/26 geführt.
Als aktuelle Geschäftsanschrift nennt das Insolvenzgericht die Kaiserin-Augusta-Allee 35, 10589 Berlin. Die Gesellschaft wird jedoch weiterhin unter HRB 738558 im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim geführt und war ursprünglich in Karlsruhe ansässig. Geschäftsführer ist laut Insolvenzbekanntmachung Dejan Maric.
Insolvenzantrag stammt von einem Gläubiger
Anders als bei einem Eigenantrag ging das Insolvenzverfahren nicht von der AD Covidtest1 UG selbst aus. Antragsteller ist der Gläubiger Günther Matt aus Karlsruhe.
Welche Forderung dem Antrag zugrunde liegt und wie hoch diese ist, teilt das Gericht nicht mit. Ein Gläubiger kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, wenn er seine Forderung und einen Insolvenzgrund glaubhaft macht. Ob diese Voraussetzungen endgültig vorliegen, muss das Gericht noch prüfen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet deshalb noch nicht, dass das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Zunächst untersucht der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Für Corona-Schnelltests gegründet
Die AD Covidtest1 UG wurde am 15. Dezember 2020 und damit während der Corona-Pandemie in das Handelsregister eingetragen. Ihr Geschäftsmodell war unmittelbar auf den damals stark wachsenden Bedarf an Testmöglichkeiten ausgerichtet.
Gegenstand des Unternehmens war die Durchführung von COVID-19- beziehungsweise Corona-Tests und Schnelltests. Daneben durfte die Gesellschaft medizinische Artikel aller Art vertreiben und alle damit verbundenen Geschäfte übernehmen.
Das Unternehmen fiel damit in jene Branche, die während der Pandemie durch staatlich finanzierte Bürgertests, betriebliche Testkonzepte und Zugangsbeschränkungen zeitweise erheblich wuchs.
Deutliches Geschäftswachstum im Jahr 2021
Die veröffentlichten Geschäftszahlen zeigen, dass die Gesellschaft tatsächlich operativ tätig war. Ende 2020 bestand ihre Bilanz lediglich aus dem eingezahlten Stammkapital von 60 Euro. Bereits im Jahr 2021 stieg die Bilanzsumme auf rund 972.600 Euro.
Das Unternehmen wies für 2021 einen Bilanzgewinn von etwa 420.700 Euro und ein Eigenkapital von knapp 561.000 Euro aus. Die Vorräte beliefen sich auf rund 154.800 Euro. Hinzu kamen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von ungefähr 543.200 Euro sowie Bank- und Kassenbestände von rund 258.200 Euro.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 2021 acht Arbeitnehmer. Für 2022 wird eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 13 angegeben. Die Bilanzsumme erhöhte sich in diesem Jahr nochmals auf rund 1,46 Millionen Euro. Das Eigenkapital lag bei etwa 745.800 Euro, während Verbindlichkeiten von rund 663.300 Euro ausgewiesen wurden.
Diese Größenordnungen zeigen, dass es sich nicht lediglich um eine formal eingetragene Gesellschaft ohne Tätigkeit handelte. Die AD Covidtest1 UG entwickelte während der Pandemie einen erheblichen Geschäftsbetrieb.
Konkrete Teststellen öffentlich kaum noch nachvollziehbar
Trotz der erkennbaren wirtschaftlichen Tätigkeit lässt sich heute nicht mehr vollständig feststellen, an welchen Standorten die Gesellschaft ihre Corona-Testzentren betrieb. Aktuelle Internetseiten, Öffnungszeiten oder eine vollständige Liste früherer Teststellen sind nicht mehr auffindbar.
Hinweise auf frühere Beschäftigte bestätigen jedoch eine praktische Tätigkeit im Testbetrieb. Mindestens eine Mitarbeiterin gab öffentlich an, von Anfang 2022 bis Anfang 2023 für die AD Covidtest1 UG gearbeitet zu haben.
Ob die Gesellschaft eigene Teststellen führte, bestehende Testzentren organisatorisch betreute oder zusätzlich medizinische Artikel an andere Betreiber verkaufte, ist nicht vollständig dokumentiert. Die hohen Vorräte und Forderungen im Jahresabschluss 2021 sprechen dafür, dass neben der Durchführung von Tests auch der Handel beziehungsweise die Abrechnung umfangreicher Leistungen eine Rolle spielte.
Geschäftsmodell verlor nach der Pandemie seine Grundlage
Mit dem Auslaufen der staatlich finanzierten Bürgertests und dem Wegfall zahlreicher Testpflichten brach der Markt für Corona-Testzentren weitgehend zusammen. Viele eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaften mussten ihre Teststellen schließen oder nach neuen Geschäftsfeldern suchen.
Ob die AD Covidtest1 UG nach dem Ende der Testprogramme noch in größerem Umfang medizinische Artikel vertrieb oder ein anderes Geschäftsmodell entwickelte, ist öffentlich nicht erkennbar. Der Unternehmensgegenstand wurde offenbar nicht grundlegend auf eine neue Branche umgestellt.
Aus der Insolvenzbekanntmachung geht auch nicht hervor, ob noch ein laufender Betrieb mit Beschäftigten besteht. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ausdrücklich damit beauftragt, die Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens zu prüfen.
Mehrere Wechsel in der Geschäftsführung
Seit der Gründung kam es bei der Gesellschaft zu mehreren Wechseln in der Geschäftsführung. Neben Dejan Maric waren zeitweise unter anderem Ralf Szilard und Florentina Orasanu als Geschäftsführer beziehungsweise Geschäftsführerin eingetragen.
In früheren Jahresabschlussunterlagen wurde Florentina Orasanu noch als Vertreterin der Geschäftsführung genannt. Im August 2023 wurde erneut Ralf Szilard als Geschäftsführer registriert. Die aktuelle Insolvenzbekanntmachung bezeichnet dagegen Dejan Maric als Geschäftsführer. Für das Insolvenzverfahren sind die Angaben des Gerichts maßgeblich.
Als Gesellschafterin wurde zuletzt die HANSESHORE UG (haftungsbeschränkt) ausgewiesen. Das Stammkapital der AD Covidtest1 UG beträgt lediglich 60 Euro. Das geringe Stammkapital steht dabei nicht im Widerspruch zu den zeitweise hohen Bilanzsummen, da sich das Vermögen eines Unternehmens aus laufenden Geschäften, Gewinnen, Forderungen und weiteren Positionen entwickeln kann.
Vom Karlsruher Standort nach Berlin
Ursprünglich war die Gesellschaft unter der Gartenstraße 26 in Karlsruhe registriert und operativ tätig. Inzwischen nennt das Insolvenzgericht eine Anschrift in der Kaiserin-Augusta-Allee 35 in Berlin-Charlottenburg.
Dass das Verfahren dennoch beim Amtsgericht Karlsruhe geführt wird, kann mit dem bisherigen Sitz, dem früheren Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit oder den für die Zuständigkeit maßgeblichen Umständen zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags zusammenhängen. Der veröffentlichte Beschluss erläutert dies nicht näher.
Konten und Forderungen unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters
Die AD Covidtest1 UG darf nicht mehr selbstständig über ihre Bankkonten und offenen Forderungen verfügen. Diese Befugnisse sind auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er darf vorhandene Guthaben und Außenstände einziehen sowie eingehende Zahlungen entgegennehmen.
Schuldner der Gesellschaft dürfen grundsätzlich nicht mehr direkt an die AD Covidtest1 UG zahlen. Leistungen sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Zudem wurden neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Ausgang des Verfahrens noch offen
Holger Blümle muss nun prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Außerdem soll er feststellen, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich ist.
Erst nach Vorlage des Gutachtens entscheidet das Amtsgericht Karlsruhe, ob das Insolvenzverfahren eröffnet, der Antrag mangels Masse abgewiesen oder das Verfahren aus einem anderen Grund beendet wird.
Die früheren Bilanzsummen von bis zu 1,46 Millionen Euro sagen nichts darüber aus, welches Vermögen im September 2026 noch vorhanden ist. Ebenso wenig enthält der Beschluss Angaben zur aktuellen Höhe der Schulden, zur Zahl der Gläubiger oder zu möglichen noch offenen Abrechnungen aus dem Corona-Testgeschäft.