Der massive Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung nimmt eine immer bedrohlichere Dimension an. Nach dem Cyberangriff sind inzwischen rund 1,44 Millionen Dateien mit einem Umfang von etwa 5,8 Terabyte im Darknet veröffentlicht worden. Darunter befinden sich offenbar nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch sensible Unterlagen zu Wasserwerken, Umspannwerken, Heizkraftwerken, Tanklagern, Notstromanlagen, Gefängnissen, Rüstungsunternehmen und der Bundeswehr.
Besonders schwer wiegt nun der Vorwurf eines IT-Sachverständigen: Die Berliner Politik soll bereits Jahre vor dem Angriff auf erhebliche Sicherheitsprobleme hingewiesen worden sein.
IT-Experte: Bereits 2023 und 2025 vor Sicherheitslücken gewarnt
Der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug erklärte, er sei bereits 2023 und 2025 als Sachverständiger in den Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eingeladen worden und habe dort auf erhebliche Sicherheitslücken hingewiesen.
Nach dem Bekanntwerden des Ausmaßes des Datenlecks erhebt er schwere Vorwürfe gegen das Land Berlin. Seiner Einschätzung nach seien Geheimschutz-Vorgaben nicht ausreichend eingehalten worden.
Sollte sich im Zuge der Untersuchungen bestätigen, dass bekannte Sicherheitsprobleme tatsächlich nicht behoben beziehungsweise vorgeschriebene Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt wurden, dürfte sich neben der technischen Aufarbeitung auch die Frage nach der politischen Verantwortung stellen.
Hacker waren mehrere Tage unbemerkt im Berliner Landesnetz
Die Angreifer sollen sich vom 7. bis 12. August 2026 unbemerkt Zugang zu Teilen des Berliner Landesnetzes verschafft und große Datenmengen kopiert haben.
Betroffen waren dem Bericht zufolge die Senatsverwaltungen für Bauen und Verkehr.
Erst am 14. August wurde der Angriff entdeckt. Drei Tage später informierte Berlin öffentlich über den Vorfall.
Hinter dem Angriff steht nach bisherigen Erkenntnissen die Ransomware-Gruppe Rhysida. Die Täter verlangten 30 Bitcoin, umgerechnet rund zwei Millionen Euro.
Berlin zahlte das geforderte Lösegeld nicht.
Nach Ablauf des Ultimatums veröffentlichten die Täter die erbeuteten Daten im Darknet.
Zunächst schien es vor allem um persönliche Daten zu gehen
Anfangs standen vor allem personenbezogene Informationen im Mittelpunkt. Unter den gestohlenen Unterlagen sollen sich beispielsweise gescannte Reisepässe, Arbeitsverträge, Bewerbungsunterlagen und Krankmeldungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befinden.
Doch inzwischen zeichnet sich ab, dass der Datensatz möglicherweise erheblich brisanter ist.
Bei der Sichtung wurden offenbar auch Unterlagen gefunden, die Informationen über kritische Infrastruktur und sicherheitsrelevante Einrichtungen enthalten.
Informationen zur Berliner Wasserversorgung entdeckt
Jochim Selzer vom Chaos Computer Club berichtete nach einer Untersuchung von Teilen des veröffentlichten Materials von sensiblen Informationen über die Berliner Wasserversorgung.
Darüber hinaus sollen sich in den Daten Informationen über
Wasserwerke, Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen, Umspannwerke, Gefängnisse, Rüstungsunternehmen und die Bundeswehr
befinden.
Damit geht es längst nicht mehr ausschließlich um Datenschutz und den möglichen Missbrauch personenbezogener Informationen. Je nachdem, wie detailliert die Unterlagen sind, könnten sie auch für die Sicherheit kritischer Infrastruktur relevant sein.
Allerdings ist bislang noch nicht abschließend geklärt, welche Dokumente tatsächlich veröffentlicht wurden und welchen konkreten Sicherheitswert sie besitzen. Die enorme Datenmenge wird weiterhin ausgewertet.
Gefahr durch fremde Nachrichtendienste und Extremisten
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht mögliche erhebliche Risiken.
Personenbezogene Informationen können für Identitätsdiebstahl oder besonders glaubwürdig gestaltete Phishing-Angriffe verwendet werden.
Noch schwerwiegender könnten sicherheitsrelevante Dokumente sein. Informationen über kritische Infrastrukturen, Unternehmen oder Organisationen könnten abhängig von ihrem Inhalt die bestehende Bedrohungslage erhöhen.
Damit besteht grundsätzlich auch das Risiko, dass solche Daten von ausländischen Nachrichtendiensten oder anderen kriminellen beziehungsweise extremistischen Akteuren ausgewertet werden.
Ob und in welchem Umfang dies bereits geschieht, ist allerdings nicht bekannt.
Politiker sprechen von möglicher Gefahr für nationale Sicherheit
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag Konstantin von Notz bezeichnete den Vorgang als möglichen „Daten-Super-GAU“.
Sollte sich herausstellen, dass notwendige Schutzmechanismen bewusst nicht eingehalten wurden, hält er auch personelle Konsequenzen für erforderlich.
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter bewertet den Datenabfluss ebenfalls als außerordentlich schwerwiegend und sieht darin eine mögliche Gefährdung der nationalen Sicherheit.
Von Notz rechnet darüber hinaus mit erheblichen finanziellen Folgen. Die Bewältigung des Hackerangriffs könnte seiner Einschätzung nach Millionen Euro kosten.
BSI, BKA und Verfassungsschutz eingeschaltet
Die Aufarbeitung findet inzwischen nicht mehr allein auf Berliner Landesebene statt.
Beteiligt sind unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Im Gemeinsamen Cyberabwehrzentrum sollen die Erkenntnisse der verschiedenen Behörden zusammengeführt und bewertet werden.
Berlin hat außerdem eine zusätzliche Steuerungseinheit eingerichtet, die sich mit der Sichtung und Risikobewertung der veröffentlichten Daten beschäftigt.
Auch die Bundeswehr prüft mögliche Gefahren
Da sich unter dem Material offenbar auch Informationen mit Bezug zur Bundeswehr befinden, untersucht diese mögliche Auswirkungen auf die militärische Sicherheit.
Nach Abschluss der Bewertung sollen gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Auch die Berliner Landesregierung hat nach eigenen Angaben ihre Sicherheitsmaßnahmen erhöht.
Betroffene sollen informiert werden
Bürger, Beschäftigte und Unternehmen, deren Daten betroffen sind, sollen von der Berliner Senatskanzlei abhängig vom jeweiligen Risiko per Brief oder E-Mail informiert und beraten werden.
Für Betroffene können die Folgen noch lange nach dem eigentlichen Hackerangriff spürbar bleiben. Gestohlene persönliche Informationen lassen sich beispielsweise für maßgeschneiderte Betrugsversuche verwenden.
Kriminelle könnten dabei Details aus echten Dokumenten einsetzen, um gefälschte E-Mails oder Anrufe besonders glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus nach bisherigem Stand nicht betroffen
Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch die bevorstehende Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Nach Angaben von Landeswahlleiter Stephan Bröchler gibt es derzeit jedoch keine Hinweise darauf, dass die technische Umgebung der Wahl von dem Angriff betroffen ist.
Die Ermittlungen und forensischen Untersuchungen des eigentlichen Cyberangriffs dauern dagegen weiter an.
Die entscheidende Frage lautet jetzt: Hätte der Angriff verhindert werden können?
Neben der Frage, welche Informationen tatsächlich im Darknet gelandet sind, rückt zunehmend ein anderer Punkt in den Mittelpunkt: Waren die Sicherheitsprobleme bereits bekannt – und wurde trotzdem nicht ausreichend gehandelt?
Genau hier wiegen die Aussagen des IT-Sachverständigen Manuel Atug schwer. Sollte sich bestätigen, dass Behörden schon Jahre zuvor konkret vor erheblichen Schwachstellen gewarnt worden waren und notwendige Schutzmaßnahmen dennoch ausblieben, wäre der Fall nicht mehr nur ein außergewöhnlich schwerer Hackerangriff.
Dann müsste auch geklärt werden, wer von den Sicherheitsproblemen wusste, welche Maßnahmen daraufhin angeordnet wurden und warum diese offenbar nicht ausreichten, um einen Datenabfluss dieses Ausmaßes zu verhindern.
Fest steht bislang: Mit rund 1,44 Millionen veröffentlichten Dateien und 5,8 Terabyte Daten gehört der Angriff zu den schwerwiegendsten bekannt gewordenen Cybervorfällen einer deutschen Landesverwaltung. Wie groß der tatsächliche Schaden für Berlin und möglicherweise auch für die Sicherheit des Bundes ist, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.