Der Jahresabschluss 2025 der Windpark Kleinsander Beteiligungs GmbH unterscheidet sich deutlich von den zuvor betrachteten Beteiligungsgesellschaften Bentwisch und Ganderkesee. Während dort neues Kapital und deutlich höhere Finanzanlagen die Bilanzen wachsen ließen, schrumpft Kleinsander: Die Bilanzsumme fällt, das Bankguthaben geht massiv zurück und der Jahresverlust steigt um mehr als 70 Prozent.
Eine akute Überschuldungs- oder Liquiditätskrise lässt sich daraus nicht ableiten. Die Gesellschaft weist weiterhin positives Eigenkapital aus und in der vorgelegten Bilanz erscheinen keine Verbindlichkeiten. Trotzdem ist die Entwicklung aus Anlegersicht bemerkenswert: Seit Jahren aufgelaufene Verluste haben inzwischen mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals aufgezehrt, während die Beteiligung selbst weiterhin lediglich mit 5.000 Euro in der Bilanz steht.
Der entscheidende Unterschied zu Bentwisch und Ganderkesee: Eine neue Kapitalrücklage, die die Verluste auffängt, gibt es bei Kleinsander 2025 nicht.
Bilanz schrumpft um fast ein Viertel
Die Bilanzsumme sinkt von 17.085,01 Euro auf 12.904,19 Euro.
Das entspricht einem Rückgang um 4.180,82 Euro beziehungsweise rund 24,5 Prozent.
Damit bewegt sich Kleinsander entgegen der Entwicklung der beiden zuvor analysierten wpd-Beteiligungsgesellschaften.
Das Anlagevermögen verändert sich überhaupt nicht. Die Finanzanlagen stehen sowohl Ende 2024 als auch Ende 2025 mit exakt 5.000 Euro in der Bilanz.
Das bedeutet zunächst nur, dass der bilanzielle Ansatz der Beteiligung unverändert geblieben ist.
Es bedeutet ausdrücklich nicht, dass der wirtschaftliche Marktwert der Beteiligung exakt 5.000 Euro beträgt oder dass sich ihr tatsächlicher Wert nicht verändert hätte.
Laut Anhang werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, ist ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen.
Der auffälligste Rückgang findet auf dem Bankkonto statt
Besonders deutlich verändert sich die Liquidität.
Ende 2024 verfügte die Gesellschaft über 12.085,01 Euro Bankguthaben.
Ein Jahr später sind davon nur noch 4.904,19 Euro vorhanden.
Das Bankguthaben ist damit um 7.180,82 Euro beziehungsweise rund 59,4 Prozent gesunken.
Das ist die auffälligste Veränderung auf der Aktivseite.
Allerdings wäre es falsch, aus der Bilanz allein zu behaupten, die Gesellschaft habe 7.181 Euro „verbraucht“. Eine Bilanz zeigt lediglich die Bestände zu zwei Stichtagen. Ohne Kapitalflussrechnung und vollständige Gewinn- und Verlustrechnung lässt sich nicht nachvollziehen, welche konkreten Zahlungsströme zwischen diesen Stichtagen stattgefunden haben.
Ein Teil der Veränderung findet sich allerdings an anderer Stelle wieder.
3.000 Euro neue Forderung gegen ein verbundenes Unternehmen
Erstmals erscheinen 3.000 Euro Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.
Der Anhang liefert dazu eine wichtige Zusatzinformation: Die gesamten 3.000 Euro bestehen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
2024 gab es diese Position noch nicht.
Damit hat sich ein Teil des Vermögens von unmittelbar verfügbarer Liquidität in eine konzerninterne Forderung verwandelt.
Das ist für Anleger durchaus relevant.
Bankguthaben steht grundsätzlich unmittelbar zur Verfügung. Eine Forderung muss dagegen zunächst vom Schuldner erfüllt werden.
Der Abschluss liefert keine Angaben darüber, gegen welches verbundene Unternehmen sich die Forderung richtet, wodurch sie entstanden ist oder wann sie bezahlt werden soll.
Aus dem vorliegenden Material lässt sich auch kein Ausfallrisiko dieser Forderung ableiten. Der Anhang erklärt ausdrücklich, dass Forderungen zum Nominalwert unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken bewertet wurden und keine Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen wurden.
Trotzdem wäre aus Anlegersicht interessant zu wissen, warum eine kleine Beteiligungsgesellschaft mit lediglich rund 13.000 Euro Bilanzsumme 3.000 Euro Forderungen innerhalb des Konzerns aufgebaut hat.
Immerhin entsprechen diese Forderungen bereits rund 23,2 Prozent der gesamten Bilanzsumme.
Jahresverlust steigt um mehr als 73 Prozent
Noch interessanter ist die Ergebnisentwicklung.
2024 betrug der Jahresfehlbetrag 2.274,54 Euro.
2025 sind es 3.944,61 Euro.
Der Verlust ist damit um 1.670,07 Euro beziehungsweise rund 73,4 Prozent gestiegen.
Das ist eine deutliche Verschlechterung.
Gemessen an der absoluten Größenordnung mögen knapp 4.000 Euro zunächst überschaubar erscheinen. Bei einer Gesellschaft mit lediglich 12.904 Euro Bilanzsumme und 11.423 Euro Eigenkapital bekommt der Betrag jedoch ein anderes Gewicht.
Der Jahresverlust 2025 entspricht immerhin rund 34,5 Prozent des zum Jahresende noch vorhandenen Eigenkapitals.
Das bedeutet nicht, dass bei unveränderter Entwicklung automatisch innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Eigenkapital aufgebraucht wäre. Ergebnisse können sich ändern, Kapitalmaßnahmen können erfolgen und Beteiligungserträge können hinzukommen.
Es zeigt aber, dass die Größenrelation des Verlustes bei dieser sehr kleinen Gesellschaft nicht ignoriert werden sollte.
Aufgelaufene Verluste erreichen 13.576,66 Euro
Noch deutlicher wird das Bild beim Blick auf die Verlusthistorie.
Der Verlustvortrag beträgt Ende 2025:
9.632,05 Euro.
Hinzu kommt der Jahresfehlbetrag:
3.944,61 Euro.
Damit ergeben sich negative Ergebnispositionen von insgesamt:
13.576,66 Euro.
Das ist eine wichtige Zahl.
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000 Euro. Verlustvortrag und Jahresverlust entsprechen zusammen somit rund 54,3 Prozent des Stammkapitals.
Anders formuliert: Mehr als die Hälfte des ursprünglichen bilanziellen Kapitalpolsters wird durch die kumulierten negativen Ergebnispositionen aufgezehrt.
Deshalb stehen von den 25.000 Euro gezeichnetem Kapital bilanziell nur noch 11.423,34 Euro Eigenkapital gegenüber.
Eigenkapital fällt um gut ein Viertel
Das Eigenkapital sinkt von 15.367,95 Euro auf 11.423,34 Euro.
Das entspricht exakt dem Jahresfehlbetrag von 3.944,61 Euro und einem Rückgang um rund 25,7 Prozent.
Das ist nachvollziehbar, weil keine neue Kapitalrücklage oder andere positive Eigenkapitalveränderung ausgewiesen wird, die den Verlust kompensieren würde.
Trotzdem bleibt die Eigenkapitalquote auf den ersten Blick erstaunlich hoch.
11.423 Euro Eigenkapital bei 12.904 Euro Bilanzsumme entsprechen einer Quote von rund 88,5 Prozent.
2024 waren es rund 89,9 Prozent.
Die Eigenkapitalquote sinkt also nur moderat.
Das klingt zunächst widersprüchlich: Das Eigenkapital fällt um mehr als ein Viertel, die Quote bleibt aber fast bei 90 Prozent.
Die Erklärung ist einfach: Auch die gesamte Bilanz schrumpft kräftig.
Eine hohe Eigenkapitalquote bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sich das Eigenkapital positiv entwickelt.
Genau das zeigt Kleinsander sehr anschaulich.
Keine Verbindlichkeiten – das ist der große Pluspunkt
Auf der Passivseite erscheinen neben dem Eigenkapital ausschließlich 1.480,85 Euro Rückstellungen.
Verbindlichkeiten werden nicht ausgewiesen.
Auch 2024 waren in der dargestellten Bilanz keine Verbindlichkeiten vorhanden.
Das ist aus bilanzieller Sicht ein erheblicher Pluspunkt.
Insbesondere gibt es auf Ebene dieser Beteiligungs-GmbH keine erkennbare Belastung durch Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen oder kurzfristig fällige Lieferantenverbindlichkeiten.
Den Rückstellungen von 1.481 Euro stehen allein 4.904 Euro Bankguthaben gegenüber.
Damit lässt sich aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 kein offensichtlicher kurzfristiger Liquiditätsengpass erkennen.
Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr sogar um rund 13,8 Prozent gesunken.
Aber schuldenfreie Beteiligungs-GmbH bedeutet nicht schuldenfreier Windpark
Dieser Punkt ist gerade bei solchen Gesellschaftsstrukturen wichtig.
Das Anlagevermögen der Windpark Kleinsander Beteiligungs GmbH besteht nicht aus Windenergieanlagen, Grundstücken oder technischer Infrastruktur.
Es besteht ausschließlich aus 5.000 Euro Finanzanlagen.
Laut Anhang handelt es sich um Anteile an verbundenen Unternehmen.
Die Gesellschaft ist also nach ihrer Einzelbilanz eine Beteiligungsgesellschaft.
Daraus folgt: Eine mögliche Fremdfinanzierung des tatsächlichen Windparkprojekts kann auf Ebene der Gesellschaft liegen, an der Kleinsander beteiligt ist.
Aus der Tatsache, dass diese GmbH keine Verbindlichkeiten ausweist, darf deshalb nicht geschlossen werden, der Windpark selbst sei schuldenfrei.
Für eine echte Projektanalyse müsste die Bilanz der operativen Windparkgesellschaft untersucht werden.
Die 5.000-Euro-Beteiligung ist das eigentliche Rätsel
Und genau hier liegt eine der interessantesten Fragen des Abschlusses.
Die Gesellschaft trägt den Namen Windpark Kleinsander Beteiligungs GmbH, aber ihre gesamte Finanzbeteiligung steht mit lediglich 5.000 Euro in der Bilanz.
Das sind rund 38,7 Prozent der Bilanzsumme.
Weitere 38,0 Prozent bestehen aus Bankguthaben und rund 23,2 Prozent aus der Forderung gegenüber einem verbundenen Unternehmen.
Aus dem Abschluss geht jedoch nicht hervor, wie hoch der Anteil an der betreffenden Gesellschaft ist, welchen wirtschaftlichen Wert das zugrunde liegende Windparkprojekt besitzt, welche Erträge daraus entstehen oder ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Für Anleger ist das wesentlich.
Denn letztlich müsste die Beteiligung langfristig genügend Erträge liefern, um zumindest die laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft zu decken.
Genau das scheint auf Ebene dieser GmbH bislang jedenfalls nicht über das Jahresergebnis sichtbar zu werden.
Drei Jahre Verlustspuren – aber keine GuV zur Erklärung
Der Verlustvortrag von 9.632 Euro zeigt zudem, dass der Fehlbetrag 2025 kein isoliertes Ereignis ist.
Bereits 2024 bestand ein Verlustvortrag von 7.357,51 Euro, hinzu kam damals ein Jahresverlust von 2.274,54 Euro.
2025 folgt der nächste Fehlbetrag von 3.944,61 Euro.
Die Gesellschaft trägt somit kumulierte Verluste vor sich her.
Was diese Verluste verursacht, bleibt in den vorgelegten Informationen allerdings weitgehend offen.
Eine vollständige Gewinn- und Verlustrechnung fehlt. Deshalb lässt sich nicht erkennen, ob beispielsweise Verwaltungskosten, Rechts- und Beratungskosten, Konzernumlagen oder andere Aufwendungen entscheidend sind.
Ebenso wenig lässt sich beurteilen, ob die gehaltene Beteiligung bereits Erträge produziert.
Das ist eine wichtige Grenze jeder Anlegeranalyse dieses Abschlusses.
Der Jahresverlust ist bekannt – seine genaue wirtschaftliche Ursache aus dem vorliegenden Material nicht.
Auffälliger Vergleich mit Bentwisch und Ganderkesee
Im direkten Vergleich der drei zuletzt betrachteten wpd-Beteiligungsgesellschaften entsteht ein interessantes Muster.
Bentwisch erhielt 2025 eine Kapitalrücklage von 104.000 Euro und baute seine Finanzanlagen auf 109.000 Euro aus.
Ganderkesee weist erstmals eine Kapitalrücklage von 34.600 Euro aus und erhöhte seine Finanzanlagen auf 39.600 Euro.
Kleinsander dagegen erhält keine ausgewiesene Kapitalrücklage. Seine Finanzanlagen bleiben unverändert bei lediglich 5.000 Euro.
Und genau hier zeigt sich der Effekt auf das Eigenkapital:
Bei Bentwisch und Ganderkesee überkompensieren die Kapitalmaßnahmen die jeweiligen Jahresverluste deutlich.
Bei Kleinsander gibt es dieses Polster 2025 nicht. Der Jahresverlust schlägt deshalb unmittelbar auf das Eigenkapital durch.
Das macht den Abschluss von Kleinsander im Vergleich deutlich interessanter.
Auch die Verluste ähneln sich auffällig
Gleichzeitig bewegen sich die Jahresfehlbeträge aller drei Gesellschaften in einer erstaunlich ähnlichen Größenordnung:
Bentwisch: 3.749,27 Euro
Ganderkesee: 4.093,74 Euro
Kleinsander: 3.944,61 Euro
Dabei unterscheiden sich ihre Bilanzsummen und Beteiligungswerte erheblich.
Das könnte darauf hindeuten, dass ein Teil der Verluste aus relativ ähnlichen laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaften resultiert. Das wäre bei vergleichbar strukturierten Gesellschaften grundsätzlich denkbar.
Belegen lässt sich diese Erklärung mit den vorliegenden Abschlüssen jedoch nicht.
Dafür wäre insbesondere die jeweilige Gewinn- und Verlustrechnung notwendig.
Konzernzugehörigkeit zu wpd – aber keine erkennbare Garantie
Wie Bentwisch und Ganderkesee wird auch Kleinsander in den Konzernabschluss der wpd GmbH mit Sitz in Bremen einbezogen.
Damit wird immer deutlicher, dass die Einzelgesellschaft nicht isoliert betrachtet werden sollte.
Gleichzeitig gilt: Konzernzugehörigkeit ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Garantie der Konzernmutter.
Eine Patronatserklärung, Verlustübernahme oder sonstige Garantie zugunsten dieser Gesellschaft wird in den vorgelegten Angaben nicht genannt.
Aus Anlegersicht sollte deshalb die wirtschaftliche Stärke des Konzerns nicht automatisch mit einer rechtlichen Absicherung jeder einzelnen Projekt- oder Beteiligungsgesellschaft gleichgesetzt werden.
Anlegerfazit: Keine Schuldenkrise – aber das Verlustpolster wird dünner
Die Bilanz der Windpark Kleinsander Beteiligungs GmbH ist kein Krisenabschluss.
Das muss klar gesagt werden.
Es gibt keine ausgewiesenen Verbindlichkeiten, die Eigenkapitalquote beträgt weiterhin hohe 88,5 Prozent, und das Bankguthaben übersteigt die Rückstellungen deutlich.
Von einer aus der Bilanz erkennbaren akuten Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann deshalb keine Rede sein.
Trotzdem liefert die Entwicklung mehrere Warnsignale, die Anleger beobachten sollten.
Die Bilanzsumme schrumpft um 24,5 Prozent. Das Bankguthaben fällt um 59,4 Prozent auf nur noch 4.904 Euro. Der Jahresverlust steigt um 73,4 Prozent auf 3.945 Euro. Das Eigenkapital sinkt um 25,7 Prozent.
Vor allem aber haben sich Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag auf zusammen 13.576,66 Euro erhöht.
Damit entsprechen die kumulierten negativen Ergebnispositionen bereits 54,3 Prozent des gezeichneten Kapitals von 25.000 Euro.
Und anders als bei Bentwisch und Ganderkesee gibt es 2025 keine neue Kapitalrücklage, die diese Entwicklung überdeckt beziehungsweise kompensiert.
Der wichtigste Punkt für Anleger liegt jedoch tiefer: Die Beteiligung selbst steht seit mindestens zwei Bilanzstichtagen unverändert mit nur 5.000 Euro in den Büchern, während auf Ebene der Beteiligungs-GmbH weiterhin Verluste entstehen.
Ob das problematisch ist, kann erst beurteilt werden, wenn bekannt ist, was die dahinterliegende Windparkbeteiligung tatsächlich erwirtschaftet.
Der Abschluss erzählt deshalb weniger die Geschichte eines verschuldeten Unternehmens als die eines kleinen Beteiligungsvehikels, dessen laufende Verluste Stück für Stück am Eigenkapital nagen.
Sollte sich dieses Muster fortsetzen, wird entscheidend sein, ob künftig Beteiligungserträge, Ausschüttungen oder zusätzliches Kapital hinzukommen.