Die Serie von Insolvenzverfahren im Umfeld der Erste VCBB GmbH setzt sich fort. Nun ist auch das verbliebene Sondervermögen der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG betroffen.
Das Amtsgericht Tostedt hat am 1. September 2026 um 8:50 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Erste VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG angeordnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 149/26 geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg bestellt. Er ist bereits in mehreren weiteren Insolvenzverfahren aus diesem Gesellschaftsumfeld als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
Immobiliengesellschaft bereits liquidationslos vollbeendet
Der Fall weist eine besondere gesellschaftsrechtliche Konstellation auf.
Die Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG besteht als reguläre Gesellschaft nicht mehr. Sie wurde liquidationslos vollbeendet. Dennoch ist offenbar noch Vermögen vorhanden beziehungsweise einem Sondervermögen zugeordnet, das insolvenzrechtlich abgewickelt werden muss.
Als Trägerin dieses verbliebenen Sondervermögens fungiert die Erste VCBB GmbH.
Im Insolvenzverfahren geht es deshalb ausdrücklich um das Vermögen der:
„Erste VCBB als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG“.
Die frühere Objektgesellschaft wird mit einer Anschrift c/o Büro Dr. Beyer, Neumühlen 15, 22763 Hamburg geführt und war beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 127287 registriert.
Als persönlich haftende Gesellschafterin wird die Erste VCBB GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Irina Jürgens, genannt.
Geschäftszweck lag vollständig im Immobilienbereich
Die Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG war eine klassische Immobilien- beziehungsweise Objektgesellschaft.
Ihr Unternehmensgegenstand umfasste das Halten, Verwalten, Bauen und Sanieren von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Damit war die Gesellschaft darauf ausgerichtet, Immobilienvermögen für eigene Rechnung zu halten und zu bewirtschaften sowie Bau- und Sanierungsmaßnahmen an entsprechenden Objekten durchzuführen.
Welche konkreten Immobilien zum Vermögen der Dritte Objektgesellschaft Seewai gehörten beziehungsweise welche Vermögenswerte heute noch dem Sondervermögen zuzurechnen sind, geht aus dem aktuellen Insolvenzbeschluss nicht hervor.
Gerade diese Frage dürfte für das weitere Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.
Erste VCBB GmbH erneut im Mittelpunkt eines Objektgesellschafts-Verfahrens
Besonders auffällig ist, dass die aktuelle Insolvenzbekanntmachung kein isolierter Fall im Umfeld der Erste VCBB GmbH ist.
Bereits bei mehreren anderen liquidationslos vollbeendeten Objektgesellschaften ist die Erste VCBB GmbH als Trägerin verbliebener Sondervermögen beziehungsweise in vergleichbaren gesellschaftsrechtlichen Funktionen in Erscheinung getreten.
Dazu gehören insbesondere die bereits bekannt gewordenen Verfahren im Zusammenhang mit der Zweite Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG, der Fünfte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG und der Vierte Objektgesellschaft Westerheide mbH & Co. KG.
Hinzu kommt inzwischen ein eigenes Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Erste VCBB GmbH.
Mit der Dritte Objektgesellschaft Seewai kommt nun ein weiteres Immobilien-Sondervermögen dieses Gesellschaftsumfelds hinzu.
Dr. Gideon Böhm erneut zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Auch personell besteht eine Verbindung zwischen den Verfahren.
Das Amtsgericht Tostedt hat erneut Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist auch in den weiteren bekannten Verfahren der Objektgesellschaften beziehungsweise der Erste VCBB GmbH eingesetzt worden.
Dies kann die koordinierte Prüfung der gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge erleichtern, lässt für sich genommen aber noch keine Rückschlüsse darauf zu, wie die einzelnen Vermögensmassen miteinander verbunden sind.
Jedes Insolvenzverfahren beziehungsweise Sondervermögen ist zunächst eigenständig zu betrachten.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Tostedt sind Verfügungen über das betroffene Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Gideon Böhm wirksam.
Auch Schuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass während der Prüfung des Insolvenzantrags Vermögenswerte dem Zugriff des späteren Insolvenzverfahrens entzogen oder ohne Kontrolle verwendet werden.
Bei einer ehemaligen Immobilien-Objektgesellschaft können insbesondere Grundstücke, Immobilienrechte, Verkaufserlöse, Bankguthaben, Forderungen oder Ansprüche aus früheren Immobiliengeschäften eine Rolle spielen. Welche Vermögenswerte hier tatsächlich vorhanden sind, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Immer größeres Geflecht von Verfahren um die Erste VCBB GmbH
Die neue Bekanntmachung vom 1. September 2026 erweitert damit das bereits erkennbare Geflecht von Insolvenzverfahren rund um die Erste VCBB GmbH und verschiedene frühere Immobilien-Objektgesellschaften.
Betroffen sind inzwischen unter anderem Sondervermögen der Objektgesellschaften Wiesenweg, Westerheide und nun Seewai.
Bemerkenswert ist dabei, dass mehrere dieser Gesellschaften bereits liquidationslos vollbeendet waren und dennoch verbliebene Vermögensmassen existieren, für die nun Insolvenzeröffnungsverfahren geführt werden.
Welche wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den einzelnen Objektgesellschaften bestanden, welche Immobilien den jeweiligen Gesellschaften zugeordnet waren und welche Werte noch vorhanden sind, lässt sich aus den einzelnen gerichtlichen Bekanntmachungen bislang nicht abschließend bestimmen.
Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet
Auch bei der Dritte Objektgesellschaft Seewai handelt es sich bislang lediglich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Das Amtsgericht Tostedt hat noch nicht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden.
Fest steht jedoch: Seit dem 1. September 2026 steht nun auch das von der Erste VCBB GmbH getragene Sondervermögen der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Damit ist innerhalb kurzer Zeit ein weiteres Immobilienvermögen aus dem Umfeld der Erste VCBB GmbH Gegenstand eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Tostedt geworden.