Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Internetseite tresorbit.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung angeboten. Konkret geht es um den Handel mit Kryptowerten.
Besonders brisant ist der Fall, weil die unbekannten Betreiber nach Angaben der BaFin zusätzlich die Identität eines tatsächlich existierenden Unternehmens missbrauchen. Betroffen ist die Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH mit Sitz in Willich.
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 24. August 2026.
Handel mit Kryptowerten ohne BaFin-Zulassung
Über tresorbit.com werden nach Angaben der Finanzaufsicht Dienstleistungen rund um den Handel mit Kryptowerten angeboten. Für entsprechende Kryptowerte-Dienstleistungen ist in Deutschland grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Zulassung erforderlich.
Die Betreiber von tresorbit.com verfügen nach der BaFin-Mitteilung nicht über diese Zulassung.
Die Warnung der Finanzaufsicht basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Identität der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH wird missbraucht
Neben der fehlenden Zulassung warnt die BaFin ausdrücklich vor einem Identitätsmissbrauch.
Die Betreiber von tresorbit.com verwenden demnach die Identität der in Willich ansässigen Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH. Die BaFin stellt unmissverständlich klar, dass das tatsächlich existierende Unternehmen nicht mit den Betreibern der Website in Verbindung steht.
Für Anleger ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Wer bei einer eigenen Recherche auf die reale Gesellschaft stößt, könnte irrtümlich annehmen, dass dadurch auch die Angebote auf tresorbit.com legitimiert seien. Genau dies ist nicht der Fall.
Klonmodelle können Anleger gezielt täuschen
Der Missbrauch der Identität tatsächlich bestehender Unternehmen ist eine besonders gefährliche Form des Finanzbetrugs. Dabei können Namen, Anschriften, Registerinformationen oder andere Unternehmensdaten übernommen werden, um einer Handelsplattform einen seriösen Anschein zu verleihen.
Eine erfolgreiche Suche nach dem Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens reicht deshalb nicht aus, um die Seriosität einer Plattform zu bestätigen. Anleger müssen zusätzlich überprüfen, ob Website, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten tatsächlich dem echten Unternehmen gehören.
Im vorliegenden Fall ist die Situation eindeutig: Die Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH steht laut BaFin nicht hinter tresorbit.com.
Vorsicht vor Einzahlungen in Kryptowährungen
Bei nicht zugelassenen Kryptoplattformen besteht ein erhebliches Risiko, dass vermeintliche Handelskonten, angezeigte Gewinne oder Kontostände nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Anleger sollten deshalb insbesondere bei Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen oder angeblichen Gebühren für eine Auszahlung äußerst vorsichtig sein.
Auch Ausweiskopien, Bankdaten, Kreditkartendaten oder Zugangsdaten sollten unbekannten Plattformbetreibern nicht übermittelt werden.
BaFin und Polizei warnen vor Finanzbetrug im Internet
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell, bei Online-Geldanlagen und Kryptogeschäften sorgfältig zu prüfen, mit wem sie es tatsächlich zu tun haben.
Besonders wichtig ist dabei, eine behauptete Zulassung nicht anhand der Angaben des Anbieters selbst zu überprüfen. Maßgeblich sind die offiziellen Register der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden.
Fazit
Die BaFin warnt vor tresorbit.com. Über die Website werden nach Angaben der Finanzaufsicht ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen und konkret der Handel mit Kryptowerten angeboten. Zusätzlich liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH aus Willich vor. Das echte Unternehmen hat mit den Betreibern von tresorbit.com nichts zu tun. Anleger sollten daher keine Gelder oder Kryptowerte an die Betreiber transferieren und die Plattform nicht mit der tatsächlich existierenden Gesellschaft verwechseln.
Hier die Bafin-Meldung:
tresorbit(.)com: Bafin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website tresorbit(.)com. Über die Website werden ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Konkret wird der Handel mit Kryptowerten angeboten.
24.08.2026
Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Willich ansässigen Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH. Diese steht nicht in Verbindung mit den Betreibern der Website.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.