Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten von Rivoli Finances. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber über die Internetseite rivolifinances.com in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben.
Im Mittelpunkt stehen dabei Kreditangebote. Nach Angaben der BaFin bieten die Betreiber über die Website die Vergabe von Krediten an, obwohl sie nicht über die dafür notwendige Erlaubnis verfügen.
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 24. August 2026.
Betreiber treten unter zwei verschiedenen Firmennamen auf
Auf der Internetseite verwenden die Betreiber nach Angaben der BaFin die Bezeichnungen
Rivoli S.A. und Rivoli Finances Sàrl.
Als vermeintlichen Geschäftssitz geben sie Les Sables-d’Olonne in Frankreich an.
Die Verwendung französisch klingender Gesellschaftsbezeichnungen und die Angabe eines Geschäftssitzes in Frankreich sagen jedoch nichts darüber aus, ob der Anbieter tatsächlich als Finanzunternehmen zugelassen ist.
Entscheidend ist, ob die Betreiber über die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis verfügen. Nach der aktuellen BaFin-Mitteilung besteht der Verdacht, dass dies für die in Deutschland angebotenen Kreditgeschäfte nicht der Fall ist.
Kreditvergabe kann erlaubnispflichtiges Bankgeschäft sein
Wer in Deutschland gewerbsmäßig bestimmte Bankgeschäfte betreibt, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Dazu gehört insbesondere auch das Kreditgeschäft, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Finanzaufsicht geht im vorliegenden Fall davon aus, dass über rivolifinances.com Kredite angeboten werden und dadurch möglicherweise ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ohne entsprechende Erlaubnis betrieben wird.
Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Besondere Vorsicht bei Online-Kreditangeboten
Verbraucher sollten bei Kreditangeboten unbekannter Internetanbieter genau überprüfen, mit welchem Unternehmen sie tatsächlich einen Vertrag schließen sollen und ob dieses zur Kreditvergabe berechtigt ist.
Ein Warnsignal kann insbesondere sein, wenn vor einer angeblichen Kreditauszahlung zunächst Geld verlangt wird, beispielsweise für Bearbeitungsgebühren, Versicherungen, Steuern, Sicherheitsleistungen oder andere Kosten. Auch die Angabe eines ausländischen Unternehmenssitzes oder professionell wirkende Vertragsunterlagen sind kein Beweis dafür, dass ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Vor einer Zahlung sollten Verbraucher deshalb die Identität und aufsichtsrechtliche Berechtigung des Anbieters unabhängig überprüfen.
BaFin warnt gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden vor Finanzbetrug
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen generell vor Finanzbetrug im Internet. Verbraucher sollten bei Online-Finanzangeboten gründlich recherchieren und sich nicht allein auf Angaben verlassen, die ein Anbieter auf seiner eigenen Website macht.
Ob ein Unternehmen über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüft werden.
Fazit
Die BaFin warnt vor Rivoli Finances und der Website rivolifinances.com. Die unbekannten Betreiber treten unter den Bezeichnungen Rivoli S.A. und Rivoli Finances Sàrl auf und geben einen vermeintlichen Geschäftssitz in Les Sables-d’Olonne in Frankreich an. Nach Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass sie in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie Kredite anbieten. Verbraucher sollten entsprechende Kreditangebote daher besonders kritisch prüfen und keine Vorauszahlungen leisten, bevor Identität und Zulassung des Anbieters zweifelsfrei geklärt sind.
Hier die Bafin-Meldung:
rivolifinances(.)com: Bafin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten von Rivoli Finances. Die Betreiber treten auf der Website unter den Bezeichnungen Rivoli S.A. und Rivoli Finances Sàrl auf und geben ihren vermeintlichen Geschäftssitz in Les Sables D’Olonne, Frankreich an. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber über die Website rivolifinances(.)com in Deutschland ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem Sie die Vergabe von Krediten anbieten.
24.08.2026
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen betreiben solche Geschäfte jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.