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Staatsanwaltschaft Berlin

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

247 Js 114/​20 V

Anlage

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 11.08.2020, rechtskräftig seit dem 01.10.2020, ein Beschluss ergangen.

Gegen Felicita Batista Garcia wurde dabei als Einzelforderung die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10500,00 Euro angeordnet.

Der genannten Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Am 06./​07.12.2018 wurde auf das Konto der Betroffenen bei der Caixabank S.A. in Spanien mit der IBAN ES92 2100 1972 8101 0077 6525 ein Betrag in Höhe von 10.500,00 Euro überwiesen. Auftraggeber der Überweisung war die in Berlin ansässige ONJ GmbH für die DYH Global PLC Gruppe. Zu dem Computersystem des Geschäftspartners der DYH Global PLC der Rossia GmbH hatte sich die Betroffene aufgrund eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans mit weiteren unbekannt gebliebenen Mittätern unbefugt Zugriff verschafft und mittels der so erlangten Daten die vorgenannte Überweisung gegenüber der ONJ GmbH im Wege des sogenannten „Rechnungsphishings“ veranlasst.
Den Mitarbeitern der Geschädigten wurde hierfür eine angeblich vom Geschäftspartner Rossia GmbH stammende E-Mail übersandt, in der veränderte Kontodaten für die anstehende Rückzahlung eines Darlehens mitgeteilt wurden. Die Buchhaltung der DYH Global PLC veranlasste daraufhin die Überweisung auf das Konto der Betroffenen in dem Glauben, es handele sich um die neue Kontoverbindung der Rossia GmbH. Die Betroffene und deren weitere unbekannt gebliebene Mittäter handelten in der Absicht, die erlangten Gelder für sich zu verwenden und sich aus Taten wie der beschriebenen eine nicht nur unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und Gewicht zu verschaffen, wobei weitere Betrugstaten in Bezug auf andere Geschäftspartner der Rossia GmbH erfolgten. Wegen des vorgenannten Tatverdachtes ist bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Anfangsverdachtes des Betruges in besonders schwerem Fall zunächst unter dem Aktenzeichen UJs, bei Identifizierung der Betroffenen sodann unter dem Aktenzeichen 247 Js XX/​XX ermittelt worden und ihr die Begehung eines Betruges nach §263 StGB in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. In diesem Ermittlungsverfahren wurde der Anspruch der Betroffenen auf Auszahlung des zu ihren Gunsten bestehenden Guthabens des Girokontos mit der IBAN ES92 2100 1972 8101 0077 6525 mit Beschluss des Amtsgerichtes Tiergarten vom 12.08.2019 in Höhe von 10.500,- Euro beschlagnahmt.
Das gegen die Betroffenen geführte Ermittlungsverfahren wurde am 29.04.2020 gemäß § 154f StPO eingestellt, da die Betroffene nach Auskunft der spanischen Ermittlungsbehörden unbekannten Aufenthaltes ist.
Die Betroffene hat durch die Tat des Betruges einen Vermögensvorteil in Höhe von 10.500,00

Euro unmittelbar erlangt.

Ein Ausschluss nach§ 73e Abs.1 StGB durch Erlöschen des Anspruchs ist nicht gegeben. Es ist auch nicht bereits rechtskräftig über die Einziehung entschieden. Die Betroffene kann wegen der Tat auf absehbare Zeit nicht verfolgt oder verurteilt werden, da sie unbekannten Aufenthaltes ist.
Daher war die selbstständige Einziehung nach 76 a StGB anzuordnen.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Az.: 247 Js 114/​20 V anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft Berlin binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne Weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft Berlin anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, teilen Sie dies bitte unbedingt mit, da der/​die Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Berlin in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, §495I Abs. 2S. 1,2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft Berlin verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft Berlin im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft Berlin vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft Berlin allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft
Berlin.

Anschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr/​e Rechtsnachfolger/​in (z.B. bei Erbschaft, Forderungsabtretung, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer pp.) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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