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KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG insolvent: Rund 2.000 Beschäftigte und bundesweites Niederlassungsnetz betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die wirtschaftliche Krise der König Gruppe in Moringen erreicht nun auch das eigentliche operative Personaldienstleistungsgeschäft. Die KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Göttingen hat am 19. August 2026 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 71 IN 67/26 NOM geführt. Firmensitz der Gesellschaft ist die Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Göttingen unter HRA 202308 eingetragen.

Damit ist nun klar, dass nicht lediglich die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften der König Gruppe von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen sind. Mit KÖNIG Fachpersonal steht eine der beiden großen operativen Säulen des Unternehmensverbundes unmittelbar in einem Insolvenzantragsverfahren.

Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als Arbeitgeber für rund 2.000 Menschen und verfügt über ein bundesweites Niederlassungsnetz. Die Bundesagentur für Arbeit nennt ebenfalls rund 2.000 gewerbliche und kaufmännische Mitarbeiter sowie 20 Standorte in Deutschland und vier weitere in Österreich.

Unternehmen darf sich zunächst selbst weiterführen

Das Amtsgericht Göttingen hat keinen klassischen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Stattdessen wurde gemäß § 270a Absatz 1 Insolvenzordnung die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Markus Kohlstedt aus Hannover bestellt. KÖNIG Fachpersonal darf sein Vermögen damit weiterhin selbst verwalten und darüber verfügen. Der Sachwalter übernimmt insbesondere eine Kontroll- und Überwachungsfunktion.

Eine Eigenverwaltung wird regelmäßig gewählt, wenn versucht werden soll, ein Unternehmen unter Beibehaltung der bestehenden Unternehmensleitung zu sanieren. Das Verfahren bedeutet deshalb keineswegs automatisch eine Einstellung des Geschäftsbetriebs.

Gerade für einen Personaldienstleister dieser Größenordnung ist die Fortführung von besonderer Bedeutung. Die Beschäftigten von KÖNIG Fachpersonal arbeiten bundesweit bei zahlreichen Kundenunternehmen.

Arbeitnehmerüberlassung bildet das Kerngeschäft

Der offizielle Unternehmensgegenstand der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG umfasst Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Personalberatung und Personalentwicklung.

In der Praxis ist insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung von großer Bedeutung. Die Beschäftigten werden von KÖNIG angestellt und anschließend entsprechend ihrer Qualifikation bei Kundenunternehmen eingesetzt.

KÖNIG beschreibt sein Modell selbst so, dass die Fachkräfte fest beim Personaldienstleister beschäftigt sind und wechselnde Einsätze bei Kunden übernehmen. Das Unternehmen wirbt dabei unter anderem mit unbefristeten Arbeitsverträgen nach GVP-Tarif sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Damit handelt es sich nicht lediglich um eine Arbeitsvermittlung. KÖNIG ist selbst Arbeitgeber eines großen Teils der Fachkräfte.

Fachkräfte für Handwerk, Industrie, Logistik und Büro

Das Tätigkeitsspektrum ist breit. KÖNIG stellt seinen Kunden Personal für Handwerk, Industrie, Produktion, Logistik und kaufmännische Tätigkeiten zur Verfügung.

Zu den besonders wichtigen Bereichen gehören Heizungs- und Sanitärtechnik, Elektrik und Elektronik sowie industrielle und handwerkliche Berufe. Hinzu kommen Produktionsmitarbeiter, Beschäftigte für Lager und Logistik sowie kaufmännisches Personal.

KÖNIG bezeichnet sich zudem als einen führenden Personaldienstleister für den Aufzugsbau sowie für die Montage von Brandschutz- und Sprinkleranlagen. Darüber hinaus werden auch qualifizierte Positionen in IT, Controlling und Engineering vermittelt.

Das Unternehmen betreibt außerdem europaweites Recruiting. Nach eigenen Angaben werden seit Jahren Fachkräfte aus anderen europäischen Ländern für den Einsatz bei deutschen Kundenunternehmen gewonnen. Muttersprachliche Mitarbeiter in den Niederlassungen unterstützen diese Beschäftigten.

Mehr als 20 Niederlassungen in Deutschland

KÖNIG Fachpersonal ist kein regional auf Moringen begrenzter Personaldienstleister.

Das Unternehmen unterhält nach eigenen Angaben mehr als 20 Standorte in Deutschland. Auf der aktuellen Unternehmensseite werden unter anderem Niederlassungen in Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Osnabrück und Stuttgart aufgeführt.

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt KÖNIG Fachpersonal ebenfalls als bundesweit tätigen Arbeitgeber für rund 2.000 gewerbliche und kaufmännische Beschäftigte. Als Tätigkeitsfelder werden Dienstleistung, Gewerbe, kaufmännischer Bereich, Industrie und Logistik genannt.

Damit dürfte das Insolvenzverfahren nicht nur für den Unternehmenssitz in Moringen von Bedeutung sein. Die weitere Entwicklung betrifft ein bundesweites Netz aus Niederlassungen, Mitarbeitern und Kundenunternehmen.

Noch unmittelbar vor der Insolvenz wurde massiv um Mitarbeiter geworben

Besonders auffällig ist der aktuelle Internetauftritt des Unternehmens. KÖNIG Fachpersonal warb noch unmittelbar vor Bekanntwerden des Insolvenzantrags offensiv um neue Beschäftigte.

Auf der aktuellen Seite der Niederlassung Moringen wird Fachkräften eine Startprämie von insgesamt 1.000 Euro brutto angeboten. Gleichzeitig wirbt das Unternehmen mit mehr als 1.800 freien Stellen in ganz Deutschland.

Auch die Firmenzentrale und die Niederlassungen werden weiterhin mit Ansprechpartnern, Telefonnummern und Öffnungszeiten dargestellt. Der Internetauftritt vermittelte damit zuletzt das Bild eines regulär arbeitenden und weiter Personal suchenden Unternehmens.

Welche Auswirkungen das nun eingeleitete Eigenverwaltungsverfahren auf die offenen Stellen und die Neueinstellungen haben wird, ist derzeit nicht bekannt.

König gehört zu den Pionieren der deutschen Zeitarbeitsbranche

Die Geschichte des Personaldienstleistungsgeschäfts reicht nach Unternehmensangaben bis 1965 zurück.

König wurde damals in Hamburg gegründet. Bereits früh entwickelte sich die Arbeitnehmerüberlassung zu einem zentralen Geschäftsfeld. 1969 folgte eine Niederlassung in Wien. 1975 wurde der Unternehmenssitz nach Moringen verlegt. In Österreich kamen später Graz, Linz und Salzburg hinzu.

KÖNIG bezeichnet sich deshalb selbst als einen Pionier der deutschen Personaldienstleistungsbranche und verweist auf mehr als 60 Jahre Erfahrung mit Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung.

Operatives Personalgeschäft wurde erst 2024 ausgegliedert

Gesellschaftsrechtlich ist die heutige KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG in ihrer jetzigen Funktion allerdings deutlich jünger.

Bis 2024 war das Personaldienstleistungsgeschäft unmittelbar in der König SE & Co. KG angesiedelt. Im Zuge einer umfangreichen Neuordnung wurde der gesamte Geschäftsbereich Personal ausgegliedert.

Nach dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 16. August 2024 übertrug die König SE & Co. KG Teile ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich Personal, als Gesamtheit auf die KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG. Die Ausgliederung wurde am 30. September 2024 beim übertragenden Rechtsträger eingetragen.

Damit befindet sich das operative Personaldienstleistungsgeschäft erst seit knapp zwei Jahren vollständig in der Gesellschaft, die nun selbst den Insolvenzantrag gestellt hat.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die KÖNIG Fachpersonal Verwaltungs-GmbH. Genau diese Gesellschaft befindet sich ebenfalls in einem Insolvenzantragsverfahren.

Nun sind mindestens fünf König Gesellschaften betroffen

Mit dem Verfahren der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG nimmt die Krise innerhalb der König Gruppe erheblich größere Dimensionen an.

Nach den bislang vorliegenden gerichtlichen Bekanntmachungen sind mindestens fünf eng miteinander verbundene Gesellschaften betroffen.

Die KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG wird unter dem Aktenzeichen 71 IN 67/26 NOM in vorläufiger Eigenverwaltung geführt.

Die König SE & Co. KG befindet sich unter dem Aktenzeichen 71 IN 68/26 NOM ebenfalls in vorläufiger Eigenverwaltung.

Für die KÖNIG Fachpersonal Verwaltungs-GmbH läuft das Verfahren unter dem Aktenzeichen 71 IN 70/26 NOM.

Die König Profilsysteme Verwaltungs-GmbH ist unter dem Aktenzeichen 71 IN 71/26 NOM betroffen.

Hinzu kommt die König Management SE unter dem Aktenzeichen 71 IN 72/26 NOM.

Damit betrifft die Krise nicht mehr nur einzelne Verwaltungsunternehmen. Mit KÖNIG Fachpersonal ist nun nachweislich auch ein operatives Unternehmen mit einem umfangreichen Geschäftsbetrieb und einer großen Zahl von Beschäftigten unmittelbar betroffen.

Besonders brisant für die Beschäftigten

Für die rund 2.000 Beschäftigten dürfte nun vor allem die Frage entscheidend sein, wie es mit ihren Arbeitsplätzen und den laufenden Kundeneinsätzen weitergeht.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht der Arbeitsvertrag grundsätzlich zwischen dem Personaldienstleister und dem Arbeitnehmer. Das Kundenunternehmen, bei dem der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet, ist nicht automatisch dessen Arbeitgeber.

Gerät der Personaldienstleister in Insolvenz, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Auch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung führt nicht zur sofortigen Beendigung bestehender Arbeitsverträge.

Gerade die Eigenverwaltung deutet vielmehr darauf hin, dass zunächst eine Fortführung und Sanierung des Geschäftsbetriebs angestrebt wird.

Für die Sicherung der Löhne kann im weiteren Verfahren außerdem das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit von erheblicher Bedeutung sein. Es kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgefallenes Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Insolvenzgeldzeitraums absichern.

Auch aktuelle Zertifizierung weist umfangreiches Niederlassungsnetz aus

Dass es sich um einen weit verzweigten Geschäftsbetrieb handelt, wird zusätzlich durch die Zertifizierungsunterlagen des Unternehmens deutlich.

In einer Anlage zur DIN-EN-ISO-9001-Zertifizierung werden zahlreiche Standorte der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG aufgeführt. Als Tätigkeitsbereich wird dort jeweils die Erbringung von Personaldienstleistungen für Industrie und Gewerbe genannt.

Das bestätigt, dass die nun insolvenzbetroffene Gesellschaft nicht lediglich eine Holding oder Verwaltungsgesellschaft ist, sondern unmittelbar das operative Personaldienstleistungsgeschäft an zahlreichen deutschen Standorten trägt.

Ursachen der Insolvenz bislang nicht bekannt

Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss des Amtsgerichts Göttingen keine Angaben. Deshalb wäre es derzeit Spekulation, einzelne Faktoren für den Insolvenzantrag verantwortlich zu machen.

Ebenso ist bislang nicht öffentlich bekannt, welche Verbindlichkeiten bestehen, wie hoch der Finanzierungsbedarf ist oder welche konkreten Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Auffällig bleibt jedoch die nahezu zeitgleiche Häufung der Verfahren bei mehreren eng miteinander verbundenen Gesellschaften der König Gruppe. Das spricht dafür, die Entwicklung nicht als isoliertes Problem einer einzelnen Tochtergesellschaft zu betrachten.

Mit der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co. KG ist nun jedenfalls das Unternehmen unmittelbar betroffen, das nach außen einen wesentlichen Teil des täglichen operativen Geschäfts der König Gruppe repräsentiert.

Die Gesellschaft beschäftigt nach eigenen Angaben rund 2.000 Menschen, betreibt mehr als 20 Niederlassungen in Deutschland, vermittelt und überlässt Fachkräfte in zahlreiche Branchen und warb zuletzt mit mehr als 1.800 offenen Stellen.

Ob die Eigenverwaltung eine erfolgreiche Sanierung dieses mehr als 60 Jahre gewachsenen Personaldienstleistungsgeschäfts ermöglicht und sämtliche Niederlassungen erhalten bleiben können, dürfte nun eine der zentralen Fragen im weiteren Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 71 IN 67/26 NOM sein.

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