Die BauExpert-Wohnbau GmbH aus Leonberg erhält kein eröffnetes Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat den Eigenantrag des Immobilienunternehmens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 IN 818/25 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Römerstraße 33, 71229 Leonberg und wird von Geschäftsführerin Carmen Scharschmidt vertreten. In der Insolvenzbekanntmachung wird als Registergericht das Amtsgericht Stuttgart und als Registernummer HRA 772240 angegeben.
Die BauExpert-Wohnbau GmbH ist im Immobilien- und Bausektor tätig. Gegenstand des Unternehmens sind der Ankauf und Verkauf von Immobilien sowie der Neubau, Umbau, Ausbau und die Renovierung von Immobilien.
Den Insolvenzantrag hatte die Gesellschaft selbst gestellt. Bereits mit Beschluss vom 4. Dezember 2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens während der Prüfung des Insolvenzantrags zu schützen.
Nun steht der Ausgang des Eröffnungsverfahrens fest: Das Amtsgericht Ludwigsburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um voraussichtlich zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird das eigentliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung regelmäßig besonders nachteilig, weil keine reguläre gemeinschaftliche Verwertung und Verteilung des Schuldnervermögens durch einen Insolvenzverwalter stattfindet.
Bei einer GmbH hat die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse zudem erhebliche gesellschaftsrechtliche Folgen. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG wird die Gesellschaft grundsätzlich durch die Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie mit dem Gerichtsbeschluss sofort vollständig aus dem Handelsregister verschwindet. Weitere Abwicklungs- und registerrechtliche Schritte können folgen.
Die gleichzeitig veröffentlichte Aufhebung der seit Dezember 2025 bestehenden Sicherungsmaßnahmen ist eine unmittelbare Folge davon, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht in ein eröffnetes Insolvenzverfahren übergeht.
Hinweis zur Registerangabe: Auffällig ist, dass die gerichtliche Bekanntmachung die BauExpert-Wohnbau GmbH mit der Registernummer HRA 772240 bezeichnet. Eine GmbH wird üblicherweise im Handelsregister Abteilung B (HRB) und nicht in Abteilung A (HRA) geführt. Die Angabe sollte daher vor einer Veröffentlichung nochmals anhand des Handelsregisters überprüft werden.