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EKS Wohnungsbau Würzburg GmbH & Co. KG: Vergütung für Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKS Wohnungsbau Würzburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Würzburg hat das Amtsgericht Würzburg die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 84/24 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bachgasse 12, 97070 Würzburg und ist beim Amtsgericht Würzburg unter HRA 8779 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die EKS Wohnungsbau Würzburg Verwaltungs GmbH. Deren Geschäftsführer sind Karl-Heinz Pfister, Stefanie Pfister und Eva Scholtz-Pfister.

Die EKS Wohnungsbau Würzburg GmbH & Co. KG ist dem Immobilienbereich zuzuordnen. Nach dem angegebenen Unternehmensgegenstand gehören insbesondere die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, die Übernahme von Gesellschaftsbeteiligungen und Geschäftsführungen zum Tätigkeitsbereich.

Insolvenzverwalter ist Kornelius Klatt aus Würzburg. Das Amtsgericht hat nun über dessen Vergütung und Auslagen für die Durchführung einer Nachtragsverteilung entschieden. Grundlage war ein Antrag des Insolvenzverwalters vom 5. August 2026.

Besonders hervorzuheben ist die Höhe des nachträglich zu verteilenden Vermögens: Nach Angaben des Gerichts beträgt die nachträglich verteilte Insolvenzmasse 8.753,37 Euro. Für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung wurde dem Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer sowie die Erstattung seiner Auslagen zugesprochen.

Die konkrete Höhe der festgesetzten Vergütung und Auslagen wurde nicht veröffentlicht. Dies entspricht § 64 Abs. 2 InsO. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Bei einer Nachtragsverteilung werden Vermögenswerte berücksichtigt, die erst nach der regulären Verteilung der Insolvenzmasse verfügbar werden oder nachträglich festgestellt werden. Diese zusätzlichen Beträge können anschließend – nach Abzug der damit verbundenen Kosten – an die berechtigten Insolvenzgläubiger verteilt werden.

Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts Würzburg datiert vom 14. August 2026. Das Insolvenzverfahren der EKS Wohnungsbau Würzburg GmbH & Co. KG ist damit weiterhin Gegenstand gerichtlicher Maßnahmen, wobei die aktuelle Bekanntmachung ausschließlich die Vergütung und Auslagen im Zusammenhang mit der Nachtragsverteilung betrifft.

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